Bezirksregierung
Münster

Kontakt und Anfahrt

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Kontakt und Anfahrt

Ihr Kontakt zur Bezirksregierung Münster: Kontaktdaten, Anfahrten, E-Mail-Adressen und telefonische Erreichbarkeit der Bezirksregierung Münster.

Postanschrift

Für Sendungen per Post nutzen Sie bitte ausschließlich folgende Anschrift:

Bezirksregierung Münster
48128 Münster

Telefonzentrale

Bezirksregierung Münster
Zentrale
Tel.: 0251 411-0
Fax: 0251 411-82525

Sprechzeiten:

Mo. – Do. 7.30 Uhr bis 16 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 15 Uhr

Mailkontakt

Die Bezirksregierung Münster bietet Ihnen die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation. Sie können uns auf sicherem elektronischem Weg (per E-Mail) Dokumente zukommen lassen (gemäß § 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz).

Für formfreie E-Mails an die Bezirksregierung Münster, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, können Sie die E-Mail-Adresse:

poststelle[at]brms.nrw.de (poststelle[at]brms[dot]nrw[dot]de)

verwenden. Die Poststelle in Bezirksregierung Münster leitet Ihre Nachricht an die zuständigen Bearbeiter:innen weiter. Sofern Ihnen die Ansprechperson oder die Organisationseinheit bekannt ist, geben Sie das bitte mit an.  

Wichtiger Hinweis:
Bitte verwenden Sie die De-Mail-Adresse nur, wenn Sie eine eigene De-Mail-Adresse besitzen! Der E-Mail-Verkehr zwischen einem herkömmlichen E-Mail-Postfach und einem De-Mail-Postfach ist nicht möglich! Es handelt sich technisch gesehen um zwei getrennte Systeme. Daher benötigen wir für die Kommunikation über unsere De-Mail-Adresse auch Ihre persönliche De-Mail-Adresse. Zu Ihrer Information: Eine De-Mail-Adresse beinhaltet immer den Zusatz „de-mail“.

Mit einer De-Mail können Sie auf sicherem, vertraulichem und nachweisbarem Weg, Nachrichten an die Bezirksregierung Münster senden.

Für diesen formlosen als auch für den formgebundenen Schriftverkehr kann die De-Mail-Adresse

poststelle[at]brms-nrw.de-mail.de (poststelle[at]brms-nrw[dot]de-mail[dot]de)

verwendet werden. Senden Sie eine De-Mail an uns, gehen wir davon aus, dass Sie für diese Angelegenheit auch eine Antwort per De-Mail wünschen. Wenn Sie eine De-Mail an die Bezirksregierung Münster schicken, wird diese über die Poststelle innerhalb der Behörde an die zuständige Person weitergeleitet. Sofern Ihnen die Ansprechperson oder die Organisationseinheit bekannt ist, geben Sie das bitte mit an.

Die Bezirksregierung Münster eröffnet diesen Zugang für De-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

Dateianhänge

Werden Dateianhänge an die Bezirksregierung Münster versandt, so ist zu beachten, dass die Bezirksregierung Münster nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:

Für Dokumente

  • PDF (Portable Document Format)

Für Bilder

  • JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
  • PNG (Portable Network Graphics)
  • TIFF (Tagged Image File Format).

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden von der Bezirksregierung Münster nicht entgegengenommen.

Sollte die De-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie der Bezirksregierung Münster übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden und die De-Mail wird ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine automatisiert erstellte Benachrichtigung, dass Ihre De-Mail nicht angenommen werden konnte.

Die Größe der übertragenen De-Mail inklusive Dateianhänge ist auf ein Datenvolumen von maximal 10 MB beschränkt.

De-Mail in schriftform-wahrender Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes

Sollte durch Gesetz die Schriftform für bestimme Schreiben angeordnet sein, wäre grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift Ihrerseits notwendig.

Eine De-Mail mit Absenderbestätigung im Sinne des § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes ersetzt nach § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetz NRW diese Schriftform. Sie können daher auch über De-Mail mit Absenderbestätigung rechtsverbindlich mit der Bezirksregierung Münster elektronisch kommunizieren. Für eine absenderbestätigte De-Mail müssen Sie sich an Ihrem De-Mail Konto mit hohem Authentisierungsniveau anmelden.

Schließen des De-Mail-Postfachs

Sollten Sie Ihr De-Mail-Postfach wieder schließen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung, damit wir nicht weiter mit Ihnen per De-Mail kommunizieren.

Damit Sie eine E-Mail verschlüsseln können, benötigen sie eine Verschlüsselungssoftware. Diese Verschlüsselungssoftware übernimmt die Verschlüsselung der E-Mail die Sie versenden.

Für die sichere Übermittlung von formlosem Schriftverkehr und vertraulichen Informationen an die Bezirksregierung Münster können Sie verschlüsselte E-Mails an

poststelle[at]brms.sec.nrw.de (poststelle[at]brms[dot]sec[dot]nrw[dot]de)

senden. Um Ihre E-Mails verschlüsseln zu können, benötigen Sie für Ihre Verschlüsselungssoftware den öffentlichen Schlüssel der Bezirksregierung Münster:

http://www.sec.nrw.de/GPG/2017-12-06_brms.asc

Wenn Sie eine verschlüsselte Mail an die Bezirksregierung Münster schicken, wird diese über die Poststelle innerhalb der Behörde an die zuständige Person weitergeleitet. Sofern Ihnen die Ansprechperson oder die Organisationseinheit bekannt ist, geben Sie das bitte mit an. Verschlüsselte E-Mails, die nicht an diese E-Mail-Adresse geschickt werden, sind für den Empfänger nicht lesbar, da diese nicht den Weg über die zentrale Entschlüsselungssoftware nehmen.

Beachten Sie, dass die Bezirksregierung Münster nicht mit verschlüsselten E-Mails antworten kann. Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht Ihre Postanschrift oder De-Mail-Adresse an.

Die Bezirksregierung Münster eröffnet diesen Zugang für verschlüsselte E-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

Dateianhänge

Werden Dateianhänge an die Bezirksregierung Münster versandt, so ist zu beachten, dass die Bezirksregierung Münster nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:

Für Dokumente

  • PDF (Portable Document Format)

Für Bilder

  • JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
  • PNG (Portable Network Graphics)
  • TIFF (Tagged Image File Format).

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden von der Bezirksregierung Münster nicht entgegengenommen. Sollte die verschlüsselte E-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie der Bezirksregierung Münster übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden und die verschlüsselte E-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass Ihre verschlüsselte E-Mail nicht angenommen werden konnte.

Die Größe der übertragenen verschlüsselten E-Mail inklusive Dateianhänge ist auf ein Datenvolumen von maximal 10 MB beschränkt.

Schließen des E-Mail-Postfachs für verschlüsselte E-Mails

Sollten Sie Ihr E-Mail-Postfach, das Sie für verschlüsselte E-Mails nutzen, wieder schließen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung, damit wir nicht weiter mit Ihnen auf diesem Weg kommunizieren.

Die Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Sie benötigen beispielsweise eine Signaturkarte, ein Zertifikat, ein Chipkartenleser und die entsprechende Software.  

Dokumente und Mitteilungen, die zur Bearbeitung eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen, müssen von Ihnen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden. Sie entfaltet vor Gericht dieselbe Wirkung wie eine handschriftliche Unterschrift (Artikel 25 Absatz 2 eIDAS-VO) und muss in allen EU-Staaten anerkannt werden (Absatz 3). Sie ersetzt gem. § 3a Absatz 2 VwVfG NRW die Schriftform.

Für den formgebundenen Schriftverkehr an die Bezirksregierung Münster können Sie qualifiziert elektronisch signierte (QES) Dokumente per E-Mail an

poststelle[at]brms.sec.nrw.de (poststelle[at]brms[dot]sec[dot]nrw[dot]de)

senden.

Wenn Sie ein Dokument mit QES an die Bezirksregierung Münster schicken, wird dieses über die Poststelle innerhalb der Behörde an die zuständige Person weitergeleitet.

Beachten Sie, dass die Bezirksregierung Münster ihrerseits nicht mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten antworten kann. Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht Ihre Postanschrift oder De-Mail-Adresse an. 

Die Bezirksregierung Münster eröffnet diesen Zugang für Dokumente mit QES eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

Dateiformate

Werden Dateien mit QES an die Bezirksregierung Münster versandt, so ist zu beachten, dass die Bezirksregierung Münster nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:

Für Dokumente

  • PDF (Portable Document Format)

Für Bilder

  • JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
  • PNG (Portable Network Graphics)
  • TIFF (Tagged Image File Format).

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden von der Bezirksregierung Münster nicht entgegengenommen.

Sollte die Datei bzw. die Dateien, welche Sie der Bezirksregierung Münster übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die Nachricht ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass Ihre E-Mail nicht angenommen werden konnte.

Die Größe der übertragenen E-Mail inklusive der qualifiziert elektronisch signierten Anhänge ist auf ein Datenvolumen von maximal 10 MB beschränkt.

Schließen des E-Mail-Postfachs für den Empfang qualifiziert elektronisch signierter Dokumente

Sollten Sie Ihr E-Mail-Postfach, das Sie für den Empfang und Versand qualifiziert elektronisch signierter Dokumente nutzen, wieder schließen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung, damit wir nicht weiter mit Ihnen auf diesem Weg kommunizieren.

Dienstgebäude

Die Bezirksregierung Münster arbeitet verteilt auf mehrere Standorte in Münster, Herten und Coesfeld. Hier finden Sie die jeweiligen Anschriften, Öffnungszeiten und Wegbeschreibungen der Dienstgebäude. Bitte beachten Sie: Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

DienstgebäudeAnschriftÖffnungszeitenWegbeschreibung
Freiherr-vom-Stein-HausBezirksregierung Münster
Domplatz 1-3
48143 Münster
Mo. – Do. 7.30 Uhr bis 16 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 14 Uhr
Wegbeschreibung 
Münster Domplatz
Freiherr-von-Vincke-HausBezirksregierung Münster
Domplatz 36
48143 Münster
Mo. – Do. 7.30 Uhr bis 16 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Wegbeschreibung 
Münster Domplatz
Overberg-HausBezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster
Mo. – Do. 7.30 Uhr bis 16 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Wegbeschreibung 
Münster Nord
Marga-Spiegel-HausBezirksregierung Münster
Joseph-König-Straße 3
48147 Münster

Mo. – Do. 7.30 Uhr bis 16 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 15 Uhr

Öffnungszeiten nur für Apostillen und Beglaubigungen 
Mo. und Mi. von 10 Uhr bis 11.30 Uhr
und von 13 Uhr bis 15 Uhr
nur nach vorheriger Terminvereinbarung 

Wegbeschreibung 
Münster Nord
Emil-Werth-HausBezirksregierung Münster
Nevinghoff 22
48147 Münster
Mo. – Do. 7.30 Uhr bis 16 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Wegbeschreibung 
Münster Nord
Emscher-Lippe-HausBezirksregierung Münster
Gartenstraße 27
45699 Herten
Mo. – Fr. 7.30 Uhr bis 16 UhrWegbeschreibung 
Herten
Justus-Liebig-HausBezirksregierung Münster
Leisweg 12
48653 Coesfeld
Mo. – Fr. 7.30 Uhr bis 16 UhrWegbeschreibung 
Coesfeld