
Informationen zur Antragstellung
Die Zuständigkeit im Bereich des Schwerbehindertenrechts liegt in Nordrhein-Westfalen bei den kommunalen Aufgabenträgern (Kreise, kreisfreie Städte und Verbünde). Die Bezirksregierung Münster ist für ganz Nordrhein-Westfalen Widerspruchsbehörde und übt die Fachaufsicht aus.
Antrag zur Feststellung einer Schwerbehinderung
Zuständig für Erst- und Änderungsanträge nach dem Schwerbehindertenrecht sind in Nordrhein-Westfalen die kommunalen Aufgabenträger, das sind die Kreise und kreisfreien Städte. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der antragstellenden Person.
Die Kontaktdaten der kommunalen Aufgabenträger sind unten auf der Seite unter Downloads zu finden.
Sie können Ihren Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht online oder in Papierform stellen.
Hinweis: Auch für den Online-Antrag ist die eigenhändige Unterschrift erforderlich. Nach dem Ausfüllen der Formularseiten ist die angezeigte Erklärung auszudrucken, zu unterschreiben und innerhalb von zwei Wochen an die zuständige Behörde (siehe Adressfeld des Antrages) zu senden. Wird die Unterschrift nicht nachgereicht, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Den Antrag als ausfüllbare PDF-Datei zum Ausdruck finden Sie ebenso wie ein Merkblatt mit Hinweisen zur Antragstellung unter „Downloads“ unten auf dieser Seite.
Ein Antrag auf Feststellung einer Behinderung kann auch formlos gestellt werden. Die zuständige Behörde wird dann dem Antragsteller eine Eingangsbestätigung senden und das notwendige Formular beifügen.
Weitere Informationen zur Antragstellung
Erst- oder Änderungsantrag
Das Antragsformular kann für Erstanträge und für Änderungsanträge genutzt werden.
Wenn Sie schon eine Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht haben, handelt es sich um einen Änderungsantrag. Bitte geben Sie bei einem Änderungsantrag immer Ihr Geschäftszeichen/ Aktenzeichen mit an.
Lichtbild/Passfoto
Wenn Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises wünschen, wird hierfür ein aktuelles farbiges Lichtbild (Passfoto) benötigt.
Dieses können Sie bereits mit dem Antrag zusammen einreichen oder später entweder per Post an die Schwerbehindertenstelle senden oder elektronisch hochladen. Hierzu erhalten Sie mit der Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag einen Zugangscode zum Hochladen Ihres Lichtbildes/Passfotos.
Hinweis: Für die Speicherung und Verarbeitung des Lichtbildes sowie die Weitergabe des Datensatzes an den Ausweisdruck-Dienstleister wird Ihre schriftliche Einverständniserklärung benötigt. Bitte kreuzen Sie dafür „ja“ am Ende des Antrages an und unterschreiben Sie die Einverständniserklärung.
Medizinische Unterlagen
Wenn Sie über aktuelle medizinische Unterlagen zu Ihrem Gesundheitszustand (beispielsweise Arzt- oder Krankenhausberichte, Abschlussberichte zu Rehabilitationsmaßnahmen, Renten-, Pflege- und Betreuungsgutachten, EKG-, Labor- und Röntgenbefunde -keine Röntgenbilder-) verfügen, die nicht älter als 2 Jahre sind, können Sie diese zusammen mit dem Antrag einreichen.
Sie können auch bei Ihrer hausärztlichen Fachpersonen um einen für Sie kostenfreien Karteikartenauszug bitten und diesen mit dem Antrag vorlegen.
Wenn und soweit von Ihnen keine Unterlagen eingereicht werden, werden diese entsprechend Ihrer Angaben im Antrag bei den behandelnden Ärzten und Institutionen angefordert.
Hinweis: Hierfür wird zwingend Ihre schriftliche Einverständniserklärung benötigt.