Bezirksregierung
Münster

Regionalplan

Logo mit bunten Kacheln und Umriss des Münsterlandes

Regionalplan Münsterland

Der Regionalplan Münsterland legt die räumlichen und strukturellen Entwicklungen in der Region als raumplanerisches Gesamt­konzept fest. Als Planungs­grund­lage gibt er die Rahmen­bedin­gungen für die Flächen­nutzungs­pläne seiner Kreise und der kreis­freien Stadt Münster vor. Dabei ist es Aufgabe der Regional­planung, die unter­schied­lichen Flächen­ansprüche an den Raum zu koordi­nieren und zusammen­zubringen.

Der Regionalplan Münsterland wurde am 16. Dezember 2013 vom Regionalrat Münster beschlossen und trat mit der Bekanntmachung am 27. Juni 2014 in Kraft. Seitdem wurde der Regionalplan Münsterland mehrfach geändert und weiterentwickelt. 

Die bislang umfangreichste Änderung erfolgte im Rahmen des Verfahrens zur Anpassung an den Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) und den Bundesraumordnungsplan für den Hochwasserschutz (BRPH). Diese Änderung wurde am 31. März 2025 vom Regionalrat Münster festgestellt und am 17. April 2025 durch Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV.NRW) rechtswirksam. In diesem Zusammenhang wurden auch der auf die aktuellen Rechtsgrundlagen angepasste Sachliche Teilplan Energie sowie der Sachliche Teilplan Kalkstein in den Regionalplan Münsterland integriert.

Der Regionalplan Münsterland konkretisiert die übergeordneten Vorgaben des LEP NRW und des BRPH auf regionaler Ebene. Er legt die langfristige räumliche Entwicklung für die Planungsregion Münsterland verbindlich fest. Er definiert unter anderem Ziele für die Entwicklung von Wohn- und Gewerbebereichen, definiert Bereichen für die Rohstoffgewinnung, für erneuerbare Energien oder für Natur- und Landschaftsschutz. Aufgrund seines Maßstabs von 1:50.000 trifft der Regionalplan generalisierende Festlegungen, die auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen auszufüllen und zu konkretisieren sind. 

Der Regionalplan hat auch wichtige Funktionen für andere Fachbereiche. So erfüllt er zugleich die Funktionen eines Landschaftsrahmenplanes und forstlichen Rahmenplanes nach dem Naturschutz- bzw. Forstrecht. Außerdem bildet er eine wichtige Grundlage für die regionale Umsetzung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen des Landes. Er stellt somit ein zentrales Steuerungsinstrument für eine nachhaltige, ausgewogene und zukunftsfähige Entwicklung der Region Münsterland dar.

Hier finden Sie den Regionalplan Münsterland in der derzeit geltenden Fassung. Der aktuellste Stand des Regionalplans ergibt sich aus den für das Inkrafttreten von Regionalplanänderungen maßgeblichen Bekanntmachungen im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen. 

Inhaltsseite

Textliche Festlegungen

Der Regionalplan Münsterland legt die räumlichen und strukturellen Entwicklungen in der Region als raumplanerisches Gesamt­konzept fest. Als Planungs­grund­lage gibt er die Rahmen­bedin­gungen für die Flächen­nutzungs­pläne seiner Kreise und der kreis­freien Stadt Münster vor. Dabei ist es Aufgabe der Regional­planung, die unter­schied­lichen Flächen­ansprüche an den Raum zu koordi­nieren und zusammen­zubringen.