Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen
Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen ist eine wichtige Aufgabe. Zusammen mit der B·A·D GmbH als betriebsärztlichem Dienst werden grundlegende Fragen oder sonstige Einzelfragen geklärt. In Zusammenarbeit mit den Kommunen erfolgen unter anderem Schulbegehungen bei baulichen Fragen. Zudem ist die Bezirksregierung Ansprechpartner bei Projekten aus dem Aufgabenbereich, hier auch gemeinsam mit den schulfachlichen Kolleginnen und Kollegen.
Kostenfreie Angebote zur Stärkung Ihrer Gesundheit
Die Bezirksregierung Münster bietet den Lehrkräften sowie den Schulleiter:innen ein breites Spektrum an Leistungen für ihr psychisches und physisches Wohlergehen an. Alle Angebote sind kostenfrei. Gemeinsam mit B·A·D, dem arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienst für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in NRW, möchte die Bezirksregierung Ihre Gesundheit stärken. Alle Angebote finden Sie in der Broschüre „Rundum gesund + sicher".
Zusammenstellung von Ansprechpersonen und Unterstützungsangeboten im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutz und der schulischen Gesundheitsförderung
Die Aufgabenbereiche des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung an Schulen sind vielfältig und wichtig.
Zum einen ergeben sie sich als gesetzlich verpflichtende Aufgaben aus dem Arbeitsschutzgesetzt und den Schulvorschriften. So legt das Arbeitsschutzgesetz fest, dass die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes gesichert und verbessert werden sollen.
Zum anderen belegen inzwischen mehrere Erhebungen und Studien einen deutlichen Zusammenhang zwischen der Gesundheit und der Qualität schulischer Arbeit, sodass viele Schulen sich bereits auf den Weg gemacht haben, über die verpflichtenden Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes hinaus Gesundheitsförderung als Ressource für schulische Qualitätsentwicklung zu nutzen.
Die Bezirksregierung Münster möchte die Schulen in ihrer schulinternen Arbeit unterstützen und hat Informationen sowie aktuelle Unterstützungsangebote mit ihren verschiedenen Ansprechpersonen in den Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutz und der schulischen Gesundheitsförderung zusammengestellt:
Angebot für Lehrkräfte und Schulpersonal mit pflegerischen Aufgaben
Was sind Biostoffe?
Biostoffe sind Mikroorganismen, Zellkulturen, Keime, Viren und Bakterien, die den Menschen durch Infektionen, infektionsbedingte akute oder chronische Krankheiten, gefährden können. (vgl. § 1 BiostoffV)
Um welche Tätigkeiten geht es?
z.B: Pflegerische Tätigkeiten (Wickeln, Begleitung bei Toilettengängen, medizinische Grund- und Notversorgung), Unterstützung beim Essen (Füttern), regelmäßiger Aufenthalt im Klinikbereich (Krankenstationen), Arbeit in naturwissenschaftlichen Fachräumen
Wer ist betroffen?
Alle Lehrkräfte und Schulpersonal, welche die o.g. Tätigkeiten ausüben
Was leistet die Angebotsvorsorge?
- Beratung und Aufklärung bzgl. Infektionsgefährdung durch die BAD GmbH
- Untersuchung / Anamnese zur Klärung möglicher Gefahren und Infektionen
Was muss ich tun, wenn ich eine Angebotsvorsorge in Anspruch nehmen will?
- Information an die Schulleitung zur gewünschten Angebots- oder Wunschvorsorge
- Kontaktaufnahme mit der BAD GmbH:
B.A.D Gesundheitszentrum Münster
Am Mittelhafen 10
48155 Münster
Telefon: 0251 6189-3630
Fax: 0251 6189-3636
E-Mail: bad-811[at]bad-gmbh.de (bad-811[at]bad-gmbh[dot]de)
B.A.D Gesundheitszentrum Gelsenkirchen
Bruchstr. 1-5
45883 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 9474-7200
Fax: 0209 9474-2010
E-Mail: bad-806[at]bad-gmbh.de (bad-806[at]bad-gmbh[dot]de)
- Terminabsprache bzw. Terminbuchung
Was sind die gesetzlichen Grundlagen?
- Arbeitsschutzgesetz
- Biostoffverordnung
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung
- Checkliste Infektionsschutz
Unterstützung bei der Wiederaufnahme des Dienstes nach Arbeitsunfähigkeit
Der durch das Land NRW bestellte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Dienst (BAD GmbH) ist über seine beiden Gesundheitszentren für Lehrer:innen und Schulleiter:innen der öffentlichen Schulen wie folgt erreichbar:
B.A.D Gesundheitszentrum Münster
Am Mittelhafen 10
48155 Münster
Telefon: 0251 6189-3630
Fax: 0251 6189-3636
E-Mail: bad-811[at]bad-gmbh.de (bad-811[at]bad-gmbh[dot]de)
B.A.D Gesundheitszentrum Gelsenkirchen
Bruchstr. 1-5
45883 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 9474-7200
Fax: 0209 9474-2010
E-Mail: bad-806[at]bad-gmbh.de (bad-806[at]bad-gmbh[dot]de)
Angebot der Bildschirmvorsorgeuntersuchung bei Tätigkeit an Bildschirmgeräten
Die Bezirksregierung Münster bietet für die Lehrkräfte der öffentlichen Schulen eine Bildschirmvorsorge an.
Die Teilnahme an der Bildschirmvorsorge ist freiwillig und für alle Lehrkräfte kostenfrei, sie soll nach Möglichkeit nicht zu Unterrichtsausfall führen.
Es handelt sich um eine dienstliche Maßnahme, für die Dienstunfallschutz gewährt wird. Soweit Reisekostenanträge gestellt werden, sind diese mit dem Hinweis „Teilnahme an der Bildschirmvorsorge für Lehrkräfte mit Datum“ an das Dezernat 12 der Bezirksregierung Münster und für den Grundschulbereich an die Schulämter zu richten.
B∙A∙D Gesundheitszentrum Münster
Am Mittelhafen 10
48155 Münster
B∙A∙D Gesundheitszentrum Gelsenkirchen
Bruchstr. 1-5
45883 Gelsenkirchen
Sofern die zentralen Termine zur Bildschirm-Vorsorge bereits ausgebucht sein sollten, besteht die Möglichkeit einer Terminanfrage per E-Mail.
Hierzu sind u. a. folgende Daten erforderlich:
Vor- und Nachname
Stamm-Schule
Ihre Terminanfrage richten Sie an folgende E-Mail-Adresse:
B.A.D Zentrum Münster: bad-811[at]bad-gmbh.de (bad-811[at]bad-gmbh[dot]de)
B.A.D Zentrum Gelsenkirchen: bad-806[at]bad-gmbh.de (bad-806[at]bad-gmbh[dot]de)
Wird im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Bildschirmarbeit von der B·A·D GmbH bescheinigt, dass die Voraussetzungen für eine spezielle Sehhilfe (eine Bildschirmarbeitsplatzbrille), für die zu erbringende Arbeitsleistung erforderlich ist, liegt eine ausreichende Begründung vor, dass es dieses Arbeitsmittels bedarf. Ein Nachweis durch die Schulleitung über eine Mindestarbeitszeit am Dienstrechner ist nicht mehr erforderlich!
Gefährdungsbeurteilung im Bereich psychosozialer Belastungen
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat die dritte landesweite Befragungsrunde zur Gefährdungsbeurteilung im Bereich psychosozialer Belastungen eingeleitet.
Verantwortlich für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung im Bereich psychosozialer Faktoren ist die jeweilige Schulleitung vor Ort.
Hierzu bietet das MSB zur Unterstützung das Erhebungsformat COPSOQ (Copenhagen psychosozial Questionnaire) an.
Die Bezirksregierung Münster wurde am 08.11.2024 beauftragt, die Erhebung der Daten an Schulen zur Gefährdungsbeurteilung im Bereich psychosozialer Faktoren nach § 5 ArbSchG in der Zeit vom 24.02.2025 - 24.03.2025 an allen öffentlichen Schulen im Regierungsbezirk Münster durchzuführen.
Um Schulleitungen und Lehrerräte optimal auf die bevorstehende Befragung vorzubereiten, wird das Webinar „COPSOQ steht an“ angeboten. Dieses gibt Informationen, wie die Befragung zielführend und erfolgreich begleitet werden kann.
Das Verfahren
Das Verfahren dient der Erhebung der psychosozialen Belastungen und Beanspruchungen von Lehrkräften im Rahmen der personenbezogenen Gefährdungsbeurteilung. Erfasst werden die Bereiche der Anforderungen (zum Beispiel quantitative und emotionale), Einfluss und Entwicklungsmöglichkeiten, Sozialen Beziehungen und Führung, Belastungsfolgen (zum Beispiel Arbeitszufriedenheit, Burnout, Kognitiver Stress), Schulspezifika (zum Beispiel Störungen im Unterricht, Lärm und Stimmbelastungen) und weitere Aspekte wie Vertrauen und Gerechtigkeit, Arbeitsplatzunsicherheit.
Nach Ausfüllen des online-Fragebogens erhält jede Lehrkraft eine individuelle Auswertung (Direktfeedback) und kann somit sofort erkennen, wo die eigenen Werte im Vergleich zum Durchschnitt aller befragten Lehrkräfte liegen.
Der anonymisierte Schulbericht zeigt die Durchschnittswerte des Kollegiums im Vergleich zu anderen Schulen und Berufsgruppen. Diese Ergebnisse bilden die Basis für die Beurteilung der Arbeitssituation der einzelnen Schule und für gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen im Sinne eines gesundheitserhaltenden und gesundheitsförderlichen Arbeitens.
In einem abschließenden Gesamtbericht werden die Durchschnittswerte aller befragten Lehrkräfte des Regierungsbezirks unter soziodemografischen Aspekten miteinander verglichen. So wird zum Beispiel analysiert werden, ob einzelne Belastungen und Beanspruchungen älterer Lehrkräfte sich gegenüber denen von jüngeren unterscheiden oder ob es unterschiedliche Werte im Vergleich von Männern und Frauen oder Gymnasial- und Grundschullehrkräften gibt.
Gesundheit und Bildung wechselseitig.
Aufbauend auf diesen Grundgedanken, möchte die Bezirksregierung Münster mit dem Angebot von Lehrergesundheitstagen Bildung und Gesundheit an Schulen unterstützen und fördern.
Das Programm greift Themen, Aufgaben und Herausforderungen aus dem schulischen Alltag auf und möchte Impulse für eine ressourcenorientierte, salutogene Herangehensweise geben. Auf diese Weise sollen Lehrkräfte und Schulen in Ihrer schulischen Arbeit und damit auch auf ihrem Weg zur guten gesunden Schule unterstützt werden.
Der Gesundheitstag für Landesbeschäftigte an Schulen findet am Donnerstag, den 31.10.2024 von 09:00 bis 15:00 Uhr im regionalen Fortbildungszentrum der Bezirksregierung Münster am Standort Tilbeck (Havixbeck) statt. Weitere Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie über den untenstehenden Flyer:
Hinweise zum Ablauf
Die Schulleitung ist nach dem Schulgesetz für den Arbeits- und Gesundheitsschutz, die Unfallverhütung sowie die Erste Hilfe verantwortlich (§ 59 Abs. 8).
Wenn nach Einschätzung der Schulleitung eine gesundheitliche Gefährdung durch Schadstoffbelastung vorliegt, hat sie sich in der Folge an einen festen Ablauf zu halten. Dieser ist als „Ablauf bei Schäden und Mängeln am Schulgebäude mit gesundheitlichen oder arbeitsschutzrechtlichen Auswirkungen“ mit Stand 9. November 2017 schriftlich festgehalten.
Der durch das Land bestellte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Dienst (BAD GmbH) unterstützt und berät die Schulleitungen, es kann z.B. eine Bedarfsbegehung in der Schule stattfinden.
Hinweise zum Ablauf, rechtlichen Regelungen und Schutzbestimmungen
Der Gesundheitsschutz werdender und stillender Mütter umfasst alle Maßnahmen, die dazu beitragen, Leben und Gesundheit insbesondere des Ungeborenen vor schädigenden Einwirkungen am Arbeitsplatz zu schützen.
Informationen und Handlungsempfehlungen für mehr Schutz und Sicherheit im Dienst
Das Landeskabinett von Nordrhein-Westfalen hat im Januar beschlossen, das Präventionsnetzwerk #sicherimDienst auszubauen.
Das Netzwerk und der bereichsübergreifende Präventionsleitfaden „Mehr Schutz und Sicherheit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst“ sind vom Minister des Innern am 24. Januar 2022 in Düsseldorf öffentlich vorgestellt worden.
Der Leitfaden sowie Infoposter des Präventionsnetzwerks sind über www.sicherimdienst.nrw online abrufbar. Auf der Internetseite des IM NRW (https://www.im.nrw/service/broschueren) können die Broschüren und Poster bestellt werden.
Für Kontaktaufnahmen, Rückfragen, Anregungen oder Teilnahmemeldungen zum Präventionsnetzwerk steht die Geschäftsstelle der Koordinierungsgruppe von #sicherimDienst per E-Mail gerne zur Verfügung.
nrw-initiative[at]sicherimdienst.nrw (nrw-initiative[at]sicherimdienst[dot]nrw)
Vorstellung der Angebote – Schulsicherheitstraining
Im Rahmen des Projektes „Schulsicherheit im Regierungsbezirk Münster“ stellt das Schulsicherheitstraining ein Angebot der Bezirksregierung Münster neben den bereits bestehenden Angeboten wie beispielsweise der „Schulpsychologie“ und anderen dar. Kontakt über: k-pueschel[at]posteo.de (k-pueschel[at]posteo[dot]de)
Fortbildungsangebot der Polizei für Schulen aus dem Kreis Steinfurt:
Inhalte u.a.:
- Notfallordner NRW, Netzwerk „Sicher im Dienst“, Gewalt gegen Lehrkräfte
- Zivilcourage
- Umgang mit Gewalt, z.B. Messerangriff (Deeskalationstraining, Rollenspiele)
- Wie erkenne ich einen Gewalttäter/ Wahrnehmungsfehler/ Vorstellung von Studien (Secret Service und Uni Gießen)
- Arbeitsabläufe bei der Polizei bei „Zielgerichtete Gewalt und Amokläufe an Schule
- Praktische Übung zu „Zielgerichtete Gewalt und Amokläufe an Schulen“
Dem Fortbildungstag vorgeschaltet ist immer ein Vorbereitungsgespräch mit dem Krisenteam der Schule.
Erreichbarkeit:
Kreispolizeibehörde Steinfurt
KK Kriminalprävention/Opferschutz
Hansaallee 10
48429 Rheine
E-Mail: kkkp/o.steinfurt[at]polizei.nrw.de (kkkp/o[dot]steinfurt[at]polizei[dot]nrw[dot]de)
Telefon: 02551-15-5910
Suchtprävention und Suchberatung
Der Arbeitsplatz der Lehrer:innen ist häufig mit psychischen Belastungen verbunden. Suchtprobleme sind deshalb auch im Berufsalltag von Lehrerinnen und Lehrern ein nicht zu verleugnender Themenbereich. Es geht dabei nicht nur um Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit, sondern auch um „nicht stoffgebundenes" Suchtverhalten wie beispielsweise Spielsucht oder Essprobleme. Innerhalb der Bezirksregierung Münster steht neben den regionalen Beraterinnen und Beratern für Suchtkranke Bettina Ramor als betriebliche Ansprechpartnerin für Lehrerinnen und Lehrer aller Schulformen zur Verfügung.
Zurzeit wird die Dienstvereinbarung Sucht aus dem Jahr 2004 in einer Arbeitsgruppe überarbeitet, bis zu ihrer Verabschiedung ist die bestehende Dienstvereinbarung anzuwenden.
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