Von Fernwärmetransportleitungen, Wasserfernleitungen oder Rohrfernleitungsanlagen zum Befördern von gefährlichen Stoffen könnten bei Errichtung oder Betrieb dieser Pipelines schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen. Für den gesetzlich geforderten Schutz von Mensch und Umwelt sorgt die Bezirksregierung.