Bezirksregierung
Münster

Verwaltungsverfahren

Ausschnitt aus dem Sozialgesetzbuch

Verwaltungsverfahren im Bereich des Schwerbehindertenrechts

Die Zuständigkeit im Bereich des Schwerbehindertenrechts liegt in Nordrhein-Westfalen bei den kommunalen Aufgabenträgern (Kreise, kreisfreie Städte und Verbünde). 

 

Die Bezirksregierung Münster ist für ganz Nordrhein-Westfalen Widerspruchsbehörde und übt die Fachaufsicht aus. Zuständig für Rechtstreitigkeiten ist die Sozialgerichtsbarkeit.