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Verwaltungsverfahren im Bereich des Schwerbehindertenrechts
Die Zuständigkeit im Bereich des Schwerbehindertenrechts liegt in Nordrhein-Westfalen bei den kommunalen Aufgabenträgern (Kreise, kreisfreie Städte und Verbünde).
Die Bezirksregierung Münster ist für ganz Nordrhein-Westfalen Widerspruchsbehörde und übt die Fachaufsicht aus. Zuständig für Rechtstreitigkeiten ist die Sozialgerichtsbarkeit.