Neubau der Ortsumgehung Warendorf im Zuge der B 64
Informationen zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Ortsumgehung Warendorf im Zuge der B 64, als Südumgehung Warendorf
| Vorhabenträger: |
|---|
| Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Münsterland Postfach 1641 48636 Coesfeld |
Einleitung des Planfeststellungsverfahrens: Anhörungsverfahren
hier: Auslegung der Planunterlagen
Im Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Ortsumgehung Warendorf im Zuge der B 64, als Südumgehung Warendorf, liegen demnächst die Planunterlagen zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Der Plan (Erläuterungen, Zeichnungen und Gutachten) wird im Zeitraum
vom 20.10.2025 bis zum 19.11.2025 einschließlich
auf dieser Internetseite der Bezirksregierung Münster elektronisch veröffentlicht und steht zusätzlich im UVP-Portal (www.uvp-verbund.de) sowie im Portal Beteiligung NRW (https://beteiligung.nrw.de/k/1016538) zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Die Auslegung der Planunterlagen wird mit folgender Bekanntmachung angekündigt:
Downloads Planunterlagen
An dieser Stelle können die Planunterlagen vom 20.10.2025 bis zum 19.11.2025 eingesehen werden.
Aufzeichnung der Informations-Veranstaltung
Verfahrensbegleitend hat die Bezirksregierung am 14. Oktober 2025 eine Online-Informationsveranstaltung angeboten, die viele Fragen rund um Verfahren und Durchführung beantwortet. Die Aufzeichnung der Informations-Veranstaltung können Sie hier sehen.