Bezirksregierung
Münster

B 64 Ortsumgehung Warendorf

Neubau der Ortsumgehung Warendorf im Zuge der B 64

Informationen zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Ortsumgehung Warendorf im Zuge der B 64, als Südumgehung Warendorf

Vorhabenträger:
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
Regionalniederlassung Münsterland
Postfach 1641 
48636 Coesfeld

 

Einleitung des Planfeststellungsverfahrens: Anhörungsverfahren

hier: Auslegung der Planunterlagen

Im Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Ortsumgehung Warendorf im Zuge der B 64, als Südumgehung Warendorf, liegen demnächst die Planunterlagen zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Der Plan (Erläuterungen, Zeichnungen und Gutachten) wird im Zeitraum

vom 20.10.2025 bis zum 19.11.2025 einschließlich

auf dieser Internetseite der Bezirksregierung Münster elektronisch veröffentlicht und steht zusätzlich im UVP-Portal (www.uvp-verbund.de) sowie im Portal Beteiligung NRW (https://beteiligung.nrw.de/k/1016538) zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Die Auslegung der Planunterlagen wird mit folgender Bekanntmachung angekündigt:

Downloads Planunterlagen

An dieser Stelle können die Planunterlagen vom 20.10.2025 bis zum 19.11.2025 eingesehen werden.

Aufzeichnung der Informations-Veranstaltung

Verfahrensbegleitend hat die Bezirksregierung am 14. Oktober 2025 eine Online-Informationsveranstaltung angeboten, die viele Fragen rund um Verfahren und Durchführung beantwortet. Die Aufzeichnung der Informations-Veranstaltung können Sie hier sehen.

Video

Aufzeichnung der Informations-Veranstaltung

05.12.2025