Bezirksregierung
Münster

Windenergie

Windenergieanlagen

Windenergie im Regierungsbezirk

Für den Klimaschutz und die Energiewende ist der weitere Ausbau der Windenergie unabdingbar. In Nordrhein-Westfalen sollen deshalb bis zum Jahr 2027 weitere 1.000 Windenergieanlagen errichtet werden.

Aktuelle Lage 1. Windenergie in NRW

Zur Beschleunigung des Windenergieausbaus wurden zwischenzeitlich zahlreiche gesetzliche Neuregelungen geschaffen. Diese dienen vor allem zwei Zielen:

  • Erstens sollen mit der Einführung eines neuen vereinfachten Rechtssystems zur Steuerung der Windenergienutzung zukünftig der Windenergie an Land ausreichend geeignete Flächen zur Verfügung gestellt werden.
  • Zweitens müssen Windenergieanlagen an diesen Stellen schnellstmöglich genehmigt werden, damit sie auch tatsächlich gebaut und in Betrieb genommen werden können.

Der Bund hat deshalb mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) erstmals feste Vorgaben dafür geschaffen, welcher Anteil der Landesfläche der Windenergie zur Verfügung gestellt werden muss. In Nordrhein-Westfalen beträgt dieser sogenannte Flächenbeitragswert 1,8 % der Landesfläche, der bis zum Jahr 2032 erreicht werden muss. Zusätzlich wurden Beschleunigungsmechanismen für das Repowering von bestehenden Windenergieanlagen oder für neue Anlagen in bereits bestehenden Windvorranggebieten darin integriert.

Zahlen zum Windenergieausbau

Aktuelle Zahlen und Statistiken finden Sie im Energieatlas NRW:

Aktuelle Lage 2. Windenergie im Regierungsbezirk Münster

Bei der Bezirksregierung Münster beschäftigen sich mehrere Dezernate mit der Frage, wo und wie Windenergieanlagen gebaut und betrieben werden dürfen. Das ist notwendig, da die Herausforderungen beim Windkraftausbau zahlreich und unterschiedlicher Natur sind: Dazu gehören beispielsweise die Fragen nach der städtebaulichen Entwicklung, den Nutzungskonflikten zwischen benachbarten Flächen, dem Ausbau eines leistungsfähigen Leitungsnetzes, Lärm und Schattenwurf durch die Anlage sowie den Auswirkungen auf das Landschaftsbild und verschiedene Tierarten.

Unter Beachtung der regionalen Strukturen des Regierungsbezirks stellt sich die Bezirksregierung Münster diesen Herausforderungen – wie zum Beispiel in der Regionalplanung, der Genehmigung von Bauleitplänen, dem Naturschutz, der Anlagengenehmigung und der Wirtschaftsförderung. Die Bezirksregierung erfüllt dabei nicht nur ihren verwaltungsrechtlichen Auftrag, sondern versteht sich auch als Beraterin, Moderatorin und Ansprechpartnerin für die gesamte Region.

Regionalplanung

In Nordrhein-Westfalen sind für die Erreichung des Flächenbeitragswertes die regionalen Planungsträger verantwortlich.

Der Regionalplan Münsterland wurde am 27. Juni 2014 erstmalig wirksam. Seitdem wurde der Regionalplan Münsterland mehrfach geändert. Die umfangreichste Änderung erfolgte im Zuge des Verfahrens zur Anpassung an den Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) und den Bundesraumordnungsplan für den Hochwasserschutz (BRPH). Sie wurde am 17. April 2025 wirksam. In diesem Zusammenhang wurden auch der Sachliche Teilplan Energie und der Sachliche Teilplan Kalkstein in den Regionalplan Münsterland integriert. Hier werden u.a. Windvorranggebiete ausgewiesen, mit denen das Münsterland den vorgeschriebenen Flächenbeitragswert von 2,13 % erreicht. Vor allem in diesen Windvorranggebieten sollen neue Windenergieanlagen entstehen. Daneben haben Kommunen weiterhin die Möglichkeit, Bauleitplanung zugunsten der Windkraft zu betreiben.

Das Dezernat 32 schafft hier die regionalplanerische Grundlage für die Nutzungsmöglichkeiten der Flächen im Münsterland. Für die Emscher-Lippe-Region wird dies vom Regionalverband Ruhr durchgeführt. Dabei werden die betroffenen Kommunen im Regelfall bereits im Vorfeld einer Regionalplanänderung informiert und eingebunden. Nach dieser Einbindung werden alle eingegangenen Anregungen und Bedenken zu der Planänderung ausgewertet und erörtert.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Regionalplanung:

Informationen zur Planung der Windenergienutzung für die Emscher-Lippe-Region durch den RVR erhalten Sie hier:

Städtebau, Bauleitplanung

Zu planungsrechtlichen und verfahrensrechtlichen Fragestellungen im Umgang mit der Aufstellung, Aufhebung oder Fortschreibung von Windenergiesteuerungsplanungen berät das Dezernat 35 die Kommunen.

Regional-Initiative Wind

Seit Mai 2023 berät die im Dezernat 53 „Immissionsschutz“ angesiedelte Regional-Initiative Wind die Kreise und kreisfreien Städte bei den Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen. Sie unterstützt die Zulassungsbehörden dabei, die häufig langwierigen Verfahren zu optimieren und zu beschleunigen.

Weitere Informationen und Ansprechpartner:innen zur Regional-Initiative Wind bei der Bezirksregierung Münster gibt es hier:

Für die Antragstellenden bleiben aber die Kreise und kreisfreien Städte als untere Immissionsschutzbehörden die ersten Anlaufstellen.

Energiewende Fördermöglichkeiten

Umfangreiche Informationen gibt es bei der in Nordrhein-Westfalen für Förderungen im Bereich der Energiewende zentral zuständigen Bezirksregierung Arnsberg:

Für Kommunen gibt es Informationen auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums sowie auf der nachfolgend hinterlegten Übersicht: