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Münster

Vergabekammer Westfalen

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Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsteller:innen sollten ihren Antrag auf Nachprüfung möglichst an die Vergabekammer faxen. Dies ist wegen kurzer Entscheidungsfristen im Nachprüfungsverfahren sinnvoll. Geht der Nachprüfungsantrag bei der Kammer ein, wenn der Zuschlag bereits erteilt ist, kann dieser nicht mehr aufgehoben werden. Ein Nachprüfungsverfahren wäre dann unzulässig.