Vergabekammern sind zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber:innen. Sie kontrollieren, ob öffentliche Auftraggeber:innen bei laufenden europaweiten Ausschreibungen gegen Vergaberecht verstoßen haben. Außerdem prüfen sie, ob in einem solchen Fall Unternehmen, die ein Interesse am Auftrag haben, in ihren Rechten verletzt sind.