Höhere Naturschutzbehörde
Die Bezirksregierung Münster setzt sich als höhere Naturschutzbehörde für den Natur- und Landschaftsschutz ein. Sie sorgt dafür, dass Natur und Landschaft so geschützt, gepflegt und entwickelt werden, dass ein leistungsfähiger und vielfältiger Naturhaushalt im Regierungsbezirk Münster erhalten bleibt. Voraussetzung dafür ist ein Biotopverbund, der die gefährdeten Lebensräume und ihre Arten sichern kann.
Aufgaben der höheren Naturschutzbehörde
Um die Ziele im Natur- und Landschaftsschutz zu erreichen, gehört es zu den Aufgaben der Bezirksregierung Münster als höhere Naturschutzbehörde:
- Teile von Natur und Landschaft zu schützen, wie zum Beispiel Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile auszuweisen,
- die Landschaftspläne der Kreise und kreisfreien Städte auf Rechtmäßigkeit zu prüfen,
- naturschutzfachliche und -rechtliche Stellungnahmen in Genehmigungsverfahren und zu weiteren Plänen und Projekten etc. abzugeben.
- Fördermittel zu vergeben,
- die Reitabgabe zu verwalten und Reitwege zu fördern,
- landeseigene Flächen in Naturschutzgebieten zu verwalten und zu verpachten sowie
- die Fachaufsicht über die unteren Naturschutzbehörden zu führen.
Förderung
Für den Naturschutz und die Landschaftspflege sind neben personellem Einsatz vor allem finanzielle Mittel notwendig. Hierfür gewährt die Bezirksregierung Münster auf Antrag Fördermittel. Hierzu gehören unter anderem Mittel auf Grundlage der Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa).
Mit den Fördermitteln werden unter anderem unterstützt:
- die unteren Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte, um Landschaftspläne aufzustellen und umzusetzen,
- kommunale Naturschutzprojekte
- Pflege und Entwicklung in Schutzgebieten,
- Förderung des Biotopverbundes,
- Naturparks, um den Naturhaushalt zu verbessern und Erholungseinrichtungen zu schaffen und zu unterhalten,
- Tätigkeiten der Biologischen Stationen und der ehrenamtlich tätigen Naturschutzvereine,
- der Ankauf schutzwürdiger Flächen und Biotope.
Einen Antrag auf Projektförderung können stellen:
- Kreise,
- kreisfreie Städte und Gemeinden,
- Privatpersonen,
- Naturparks,
- Biologische Stationen sowie
- Vereine und Verbände, die sich für die Belange des Natur- und Artenschutzes einsetzen.
Die Förderung für die beantragten Maßnahmen erfolgt als Anteilsfinanzierung in der Regel in einer Höhe von 50 bis 80 Prozent.
Folgende Förderprogramme bietet die Bezirksregierung Münster aktuell an: