
Staatliche Aufsicht durch die Bezirksregierung
Das Dezernat Katasterwesen der Bezirksregierung führt die Aufsicht über die Katasterbehörden, über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure im Regierungsbezirk Münster
Aufsicht über die Katasterbehörden
Für die Einrichtung und Führung des Liegenschaftskatasters und die Bereitstellung der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters sind die Katasterbehörden der kreisfreien Städte und Kreise zuständig. Die Bezirksregierung beaufsichtigt und berät die acht Katasterbehörden im Regierungsbezirk Münster bei diesen Aufgaben. Die Bezirksregierung unterstützt die Katasterbehörden durch Weitergabe aktueller Informationen und durch Abstimmung und Steuerung von aktuellen landesweiten Entwicklungen.
Zudem begleitet die Bezirksregierung die Katasterbehörden im Regierungsbezirk Münster bei der Einführung neuer Technologien und Verfahrensweisen.
Die Bezirksregierung ist Ansprechpartnerin für Beschwerden über die Katasterbehörden im Regierungsbezirk Münster. Ebenso werden im Dezernat Kommunalaufsicht und Katasterwesen der Bezirksregierung Meinungsverschiedenheiten zwischen Katasterbehörden und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure behandelt.
Fragen zur Katasterführung sollten zunächst direkt an die entsprechende Katasterbehörde gerichtet werden. Im Regierungsbezirk Münster gibt es Katasterbehörden bei den kreisfreien Städten Bottrop, Gelsenkirchen und Münster und den Kreisen Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf.
Aufsicht über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind vom Land NRW eingerichtete Behörden. Als Sachverständigengremium sind sie bei der Ermittlung von Grundstückswerten und sonstigen
Wertermittlungen selbstständig und weisungsunabhängig. Die Bezirksregierung Münster bestellt die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Gutachterausschüsse im Regierungsbezirk Münster und vertritt das Land als Rechtsträger des Gutachterausschusses. Als Aufsichtsbehörde über die Gutachterausschüsse im Regierungsbezirk Münster prüft sie die Einhaltung der Rechtsvorschriften bei deren Aufgabenwahrnehmung sowie die Einhaltung der den Mitgliedern auferlegten Pflichten. Des Weiteren berät und informiert sie die Gutachterausschüsse über Änderungen und Neuerungen in der amtlichen Grundstückswertermittlung.
Aktuell sind im Land NRW in den kreisfreien Städten, den Kreisen und mehreren großen kreisangehörigen Städten 73 Gutachterausschüsse eingerichtet - davon zwölf im Regierungsbezirk Münster.
Ferner wurde für das Land NRW ein Oberer Gutachterausschuss eingerichtet. Seine Geschäftsstelle ist bei der Bezirksregierung Köln.
Aktuelle Informationen zum Immobilienmarkt in NRW erhalten Sie im zentralen Informationssystem (BORIS-NRW). Jährlich werden dort die von den örtlichen Gutachterausschüssen ermittelten Bodenrichtwerte, Immobilienrichtwerte und erstellten Grundstücksmarktberichte sowie der Grundstücksmarktbericht NRW des Oberen Gutachterausschusses veröffentlicht.
Aufsicht über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure (ÖbVI) werden durch die Bezirksregierungen bestellt und sind somit berechtigt, hoheitliche Vermessungsaufgaben zu übernehmen. Die Aufsicht über die hoheitlichen Tätigkeiten der im Regierungsbezirk Münster zugelassenen ÖbVI übt die Bezirksregierung Münster aus.
ÖbVI sind befugt, Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens nach Maßgabe ihrer Berufsordnung auszuführen. Neben den Kreisen und kreisfreien Städten sind sie somit berechtigt, Liegenschaftsvermessungen, das sind Vermessungen, die der Einrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters und der Feststellung oder Abmarkung von Grundstücksgrenzen dienen,
auszuführen. Hierzu gehören beispielsweise die Zerlegung von Flurstücken, die Grenzvermessung und die Gebäudeeinmessungen.
Ferner sind die ÖbVI berechtigt, die Landesvermessung zu unterstützen und vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden öffentlich zu beurkunden.
Bürger:innen können sich bei fachlichen Fragen oder Beschwerden in Bezug auf die hoheitlichen Tätigkeiten der ÖbVI an das Dezernat Kommunalaufsicht und Katasterwesen bei der Bezirksregierung Münster wenden.
Neben den amtlichen Funktionen sind die ÖbVI auch im Bereich der technischen Ingenieurvermessung, der Geoinformation sowie der Grundstücksbewertung tätig. Für diese außerhalb des hoheitlichen Aufgabenbereichs liegenden Tätigkeiten unterliegen die ÖbVI der Aufsicht der Ingenieurkammer Bau NRW