
Energiewende im Regierungsbezirk Münster
Den Bezirksregierungen kommt bei der Umsetzung des Ziels der Landesregierung, Nordrhein-Westfalen zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas zu entwickeln, eine bedeutende Schlüsselrolle zu. Bei uns, der Bezirksregierung Münster, wird das Thema „Erneuerbare Energien“ in einer abteilungsübergreifenden Arbeitsgruppe forciert.
Unsere Arbeitsgruppe Energiewende wird von Abteilungsdirektorin Dr. Christel Wies (Umwelt und Immissionsschutz) und Abteilungsdirektor Ralf Weidmann (Regionalplanung und Wirtschaftsförderung) gemeinsam geleitet. In diesen Abteilungen sowie der Abteilung, die sich mit den Themen Verkehr und Leitungsgenehmigungen beschäftigt, befinden sich die wesentlichen Dezernate des Hauses, die einerseits durch Planung, andererseits durch Genehmigungsverfahren die Voraussetzungen für die nötige Infrastruktur der Energiewende schaffen.
Energiewende Was macht die Bezirksregierung Münster für die Energiewende in der Region?
So legt die Bezirksregierung Münster im überarbeiteten Regionalplan Münsterland künftig eine Fläche von insgesamt rund 15.500 Hektar für die Nutzung der Windenergie fest. Das sind mehr als die vom Land geforderten 2,31 Prozent der Fläche der Kreise Coesfeld, Borken, Steinfurt und Warendorf sowie der Stadt Münster. Im Rahmen der „Regional-Initiative Wind“ unterstützt die Bezirksregierung Münster die Kreise und kreisfreien Städte bei den Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen. Die Bezirksregierung vernetzt und unterstützt die Zulassungsbehörden und zeigt Wege auf, die häufig langwierigen Verfahren zu optimieren und zu beschleunigen.
Als Planfeststellungsbehörde ist die Bezirksregierung Münster auf Antrag der Gasnetzbetreiber verantwortlich für die Umwidmung von nicht mehr benötigten Gasnetzen und den Ausbau weiterer Leitungen für den Transport von Wasserstoff. Die Aufgabe dabei ist, ein öffentliches Netzvorhaben mit öffentlichen und privaten Belangen abzuwägen. Beim Ausbau der Stromerzeugung aus Photovoltaik begleitet die Bezirksregierung Münster zur Reduzierung des Flächenverbrauchs Planungen, die vorrangig Doppel-Nutzungen vorsehen oder auf bereits belastete oder versiegelte Flächen zielen: Photovoltaik auf Deponien und Halden oder im urbanen Raum sind hier Beispiele. Darüber hinaus, berät die Bezirksregierung Kreise und Kommunen bei der Aufstellung von Steuerungskonzepten für Freiflächen-Photovoltaik.