
Regionalplanung und Regionalrat
Regionalplanung ist die vorausschauende, zusammenfassende, überörtliche und überfachliche Planung für die Entwicklung einer Region. Dabei ist es ihre Aufgabe, die unterschiedlichen Flächenansprüche an den Raum zu koordinieren und zusammenzubringen. Die Regionalplanung bildet die Schnittstelle zwischen der Landesplanung und der kommunalen Bauleitplanung.
Die Bezirksregierung Münster ist die zuständige Regionalplanungsbehörde für den Regierungsbezirk Münster außerhalb des Verbandsgebietes des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Die Planungsregion der Regionalplanungsbehörde Münster umfasst die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie die kreisfreie Stadt Münster. Die Regionalplanungsbehörde ist zugleich Geschäftsstelle des Regionalrates Münster.
Zentrales Instrument der Regionalplanung ist der „Regionalplan“; in der Planungsregion Münster der „Regionalplan Münsterland“. Er konkretisiert die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) sowie des Bundesraumordnungsplanes Hochwasser (BRPH) und legt die Ziele für die Entwicklung der Flächen im Münsterland fest – also beispielsweise für die Entwicklung von Wohn- und Gewerbebereichen, von Bereichen für die Rohstoffgewinnung, Bereichen für erneuerbare Energien oder Bereichen für Natur- und Landschaftsschutz. Aufgrund seines Maßstabs 1 : 50.000 trifft er generalisierende Festlegungen, die auf den nachgeordneten Planungs- und Zulassungsebenen auszufüllen sind. Als Planungsgrundlage gibt er die Rahmenbedingungen für die Flächennutzungspläne seiner Kreise und der kreisfreien Stadt Münster vor.
Vorgabecharakter hat der Regionalplan auch für viele Fachplanungen. So erfüllt er zugleich die Funktionen eines Landschaftsrahmenplanes und forstlichen Rahmenplanes gemäß Naturschutz- und Forstrecht. Außerdem bildet er eine wichtige Grundlage für die regionale Umsetzung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen des Landes.