Das Dezernat 32 der Bezirksregierung Münster ist die Regionalplanungsbehörde und stellt die Geschäftsstelle des Regionalrates.
| Dezernat | Telefon | |
|---|---|---|
| Dezernat 32 – Regionalplanung | 0251 411-1446 | dez32[at]brms.nrw.de (dez32[at]brms[dot]nrw[dot]de) |
| Dezernat 32 – Geschäftsstelle des Regionalrates | 0251 411-1792 | geschaeftsstelle.regionalrat[at]brms.nrw.de (geschaeftsstelle[dot]regionalrat[at]brms[dot]nrw[dot]de) |
Regionalplanung
Die Regionalplanung in Nordrhein-Westfalen steuert die Nutzung und Entwicklung einzelner Regionen. Ihre Aufgabe ist es, den Raum durch planerische Vorgaben (Ziele und Grundsätze) nachhaltig zu gestalten, die Zusammenarbeit verschiedener Akteure zu fördern sowie wichtige Planungen und Maßnahmen aufeinander abzustimmen. So stellt sie sicher, dass unterschiedliche Ansprüche an den Raum koordiniert und in Einklang gebracht werden.
Im Regierungsbezirk Münster ist die Bezirksregierung Münster als Regionalplanungsbehörde verantwortlich für die Stadt Münster sowie die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf. Die der Städte Bottrop, Gelsenkirchen und der Kreis Recklinghausen fallen hingegen in den Zuständigkeitsbereich des Regionalverbands Ruhr (RVR).
Eine der zentralen Aufgaben der Regionalplanung ist die Erstellung und Fortschreibung des Regionalplans Münsterland. Dieser Plan definiert die räumliche und strukturelle Entwicklung der Region und bildet die verbindliche Grundlage für die Flächennutzungspläne der Kreise und der Stadt Münster.
Darüber hinaus führt die Regionalplanungsbehörde Raumverträglichkeitsprüfungen durch. Dabei wird überprüft und bewertet, ob wichtige Projekte - insbesondere größere Transportleitungen mit überregionaler Bedeutung - mit den räumlichen Vorgaben des Regionalplanes vereinbar sind.
Zudem erfolgt auf der Grundlage statistischer Daten eine kontinuierliche Raumbeobachtung, die unterschiedliche gesellschaftliche Bereiche abbildet und Entwicklungen im Regierungsbezirk Münster dokumentiert. Ein Schwerpunkt liegt hierbei auf der systematischen Erfassung der Siedlungsentwicklung im Münsterland durch das Siedlungsflächenmonitoring (SFM)
Regionalrat
Der Regionalrat Münster ist das politische Gremium der Regionalplanung für die Planungsregion Münsterland. Er setzt sich aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern zusammen, die aus der Region stammen. Nach jeder Kommunalwahl wird der Regionalrat neu aus den gewählten Politikerinnen und Politikern der Planungsregion gebildet.
Der Regionalrat trifft sachliche und verfahrensmäßige Entscheidungen zur Aufstellung und Fortschreibung des Regionalplans Münsterland. Zudem informiert er sich regelmäßig über wichtigen Entwicklungen in der Region. Darüber hinaus bereitet der Regionalrat Förderprogramme und Maßnahmen des Landes vor, die für die regionale Entwicklung von Bedeutung sind - etwa in den Bereichen Städtebau, Verkehr, Wasserwirtschaft und Kultur. Einige dieser Programme werden vom Regionalrat selbst festgelegt.