Straße und Schiene laufen parallel

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Planfeststellung


Planfeststellung für Schienenwege

Schienenwege

© Bezirksregierung Münster

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Mit einem Planfeststellungsverfahren für Schienenwege wird rechtsverbindlich entschieden, ob der Bau oder die wesentliche Änderung von Betriebsanlagen einer Eisen- oder Straßenbahn zugelassen wird. Die Bezirksregierung genehmigt als zuständige Planfeststellungsbehörde entsprechende Straßenbahnvorhaben sowie Vorhaben im Bereich der nichtbundeseigenen Eisenbahnen im Regierungsbezirk.

Zuständigkeiten der Bezirksregierung

Die Bezirksregierung ist Anhörungsbehörde und Planfeststellungsbehörde im Bereich der Straßenbahnen. Im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Münster befinden sich Straßenbahnen zurzeit ausschließlich auf dem Gebiet der Stadt Gelsenkirchen. Auch im Bereich der nichtbundeseigenen Eisenbahnen ist die Bezirksregierung Anhörungsbehörde und Planfeststellungsbehörde. Für die bundeseigenen Eisenbahnen ist die Bezirksregierung hingegen nicht zuständig. Hier ist das Eisenbahn-Bundesamt seit dem 07.12.2020 zuständige Anhörungsbehörde und Planfeststellungsbehörde. Laufende Anhörungsverfahren werden von der Bezirksregierung fortgeführt.

Im Bereich der Straßenbahnen und der nichtbundeseigenen Eisenbahnen ist die Bezirksregierung für alle planungsrechtlichen Verfahrensarten zuständig. Dies sind im Einzelnen

  • die Planfeststellung,
  • die Plangenehmigung und
  • Fälle unwesentlicher Bedeutung.
Zuständigkeiten bei Planfeststellungen für Schienenwege

© Bezirksregierung Münster

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Gesetzliche Grundlagen

Das eisenbahnrechtliche Verfahren für den Bau oder die Änderung von Betriebsanlagen für Eisenbahnen ist bundeseinheitlich im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) geregelt. Die Vorschriften für die Planfeststellung von Straßenbahnen finden sich im Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Diese beiden Fachgesetze gehen den allgemeinen Regelungen der Planfeststellung in §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vor.

Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses

Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und gegebenenfalls nach einer gerichtlichen Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses erhält der Vorhabenträger mit dem bestandskräftigen Beschluss die Zulassungsentscheidung und kann mit der Umsetzung des Vorhabens beginnen.

Aktuelle Verfahren

An dieser Stelle finden Sie eine Liste mit aktuellen Verfahren in der Öffentlichkeitsbeteiligung. Sollten keine Links angezeigt werden, befindet sich aktuell kein Verfahren in der Beteiligung.

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