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Planfeststellung
Planfeststellung für Straßen
Straßen dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt worden ist. Dazu führt die Bezirksregierung Planfeststellungsverfahren für die Straßenbauvorhaben im Regierungsbezirk Münster durch. Die Planfeststellungsbehörde prüft die rechtlichen Sachverhalte und ermittelt die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Interessen. Ihr Ziel ist es dabei, die unterschiedlichen Belange gegeneinander abzuwägen und widerstrebende Interessen auszugleichen.
Zuständigkeit der Bezirksregierung
Die Bezirksregierung ist im Planfeststellungsverfahren für Straßen sowohl zuständige Anhörungsbehörde als auch Planfeststellungsbehörde. Als solche entscheidet sie über die Genehmigung von Anträgen des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen auf Neu- oder Ausbau von:
- Bundesfernstraßen,
- Landesstraßen,
- Kreisstraßen sowie
- Gemeindestraßen.
Gesetzliche Grundlagen
Die Bezirksregierung genehmigt Straßenbauvorhaben auf Bundesstraßen und Autobahnen auf der Grundlage des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG). Für Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen führt sie die Verfahren nach Maßgabe des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen durch.
Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses
Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und gegebenenfalls nach einer gerichtlichen Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses, erhält die Straßenbauverwaltung mit dem bestandskräftigen Beschluss die Zulassungsentscheidung für das Bauvorhaben. Danach kann der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen damit beginnen, den geplanten Straßenneubau oder Straßenausbau umzusetzen.
Aktuelle Verfahren
An dieser Stelle finden Sie eine Liste mit aktuellen Verfahren in der Öffentlichkeitsbeteiligung. Sollten keine Links angezeigt werden, befindet sich aktuell kein Verfahren in der Beteiligung.
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Rechtsvorschriften
- Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Bundesfernstraßengesetz (FStrG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Verwandte Themen
Zusätzliche Informationen
Ansprechpartner
Weitere Links
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen – Straßen.NRW (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (VM.NRW) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)