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Planfeststellung
Planfeststellung für Straßen
Viele Straßen dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt worden ist. Deshalb führt die Bezirksregierung Planfeststellungsverfahren für diese Straßenbauvorhaben durch. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens prüft die Bezirksregierung die rechtlichen Sachverhalte und ermittelt die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Interessen. Ihr Ziel ist es dabei, die unterschiedlichen Belange gegeneinander abzuwägen und widerstrebende Interessen auszugleichen.
Zuständigkeiten der Bezirksregierung
Die Bezirksregierung ist Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde im Bereich der Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen. Für Bundesautobahnen ist die Bezirksregierung hingegen nicht zuständig. Hier ist seit dem 01.01.2021 das Fernstraßen-Bundesamt die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.
Laufende Verfahren werden von der Bezirksregierung fortgeführt.
Gesetzliche Grundlagen
Die Bezirksregierung genehmigt den Bau oder die Änderung von Bundesstraßen auf der Grundlage des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG). Für Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen führt sie die Verfahren nach Maßgabe des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) durch. Diese beiden Fachgesetze gehen den allgemeinen Regelungen der Planfeststellung in den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) vor.
Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses
Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und gegebenenfalls nach einer gerichtlichen Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses erhält der Vorhabenträger mit dem bestandskräftigen Beschluss die Zulassungsentscheidung für das Vorhaben und kann mit der Umsetzung des Vorhabens beginnen.
- Fernstraßen-Bundesamt (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Autobahn GmbH des Bundes (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Straßen.NRW: Planung & Bau (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Aktuelle Verfahren
An dieser Stelle finden Sie eine Liste mit aktuellen Verfahren in der Öffentlichkeitsbeteiligung. Sollten keine Links angezeigt werden, befindet sich aktuell kein Verfahren in der Beteiligung.
Downloads
Rechtsvorschriften
- Bundesfernstraßengesetz (FStrG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Verwandte Themen
Zusätzliche Informationen
Ansprechpartner/innen
Ansprechpartner
Weitere Links
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen – Straßen.NRW (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (VM.NRW) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)