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Luftfahrtpersonal


Luftfahrtpersonal – Überblick

Nachtflug

© Duey/Fotolia

Nur ausgebildetes Luftfahrtpersonal mit entsprechenden Lizenzen und Berech­tigungen darf Luftfahrzeuge wie Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge oder Frei­ballone führen. Die Bezirks­regierung als obere Luft­aufsichts­behörde ist für die Ausbildung von Luftfahrt­personal zuständig. Sie erteilt unter anderem Luftfahrerscheine und die Erlaubnisse für Flugschulen im Dienstbezirk bei entsprechenden Voraus­setzungen.

Zuständigkeit

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Hauptwohnsitz oder dem Ausbildungsort des Bewerbers. Die Luftfahrtbehörde des Landes, in dem der Bewerber mit erstem Wohnsitz gemeldet ist oder in dem er ausgebildet wurde,

  • erkennt Prüfungen an,
  • erteilt eine Lizenz oder
  • verlängert sie.

Die sachliche Zuständigkeit richtet sich nach der Art der Erlaubnis. Die Bezirksregierung erteilt Erlaubnisse für:

  • Segelflugzeugführer,
  • Freiballonführer,
  • Privatflugzeugführer sowie
  • Privathubschrauberführer.

Für die Erlaubnisse für Verkehrsluftfahrzeugführer und Berufsluftfahrzeugführer ist das Luftfahrt-Bundesamt zuständig.

Luftsportverbände erteilen die Erlaubnisse für Luftsportgeräte, wie zum Beispiel:

  • Ultraleichtflugzeuge,
  • Hängegleiter,
  • Gleitsegel und
  • Fallschirmspringer.

Downloads

Antragsformulare für die Umwandlung von Lizenzen

Formulare für genehmigte Ausbildungsorganisationen – ATO

Formulare für erklärte Ausbildungsorganisationen – DTO

Formulare für Ausbildungsbetriebe

Antragsformulare für Flugprüfer

Ergänzende Formulare für die Beantragung einer Prüferberechtigung

Formulare für Piloten

Lizenztransfer

Umwandlung von Drittlandlizenzen

Informationsblätter

Rechtsvorschriften

Verwandte Themen

Zusätzliche Informationen

Kontakt

Unterlagen bezüglich Ausbildungsorganisationen (ATO/ DTO) senden Sie bitte an:

ausbildungsorganisationen@brms.nrw.de


Nachweise und Meldungen im Rahmen der Pilotenausbildung von Flugschülern senden Sie bitte an:

flugausbildung@brms.nrw.de

 

Anträge und Unterlagen zum Transfer von europäischen Lizenzen und zur Umwandlung von Drittstaatenlizenzen senden Sie bitten an:
Please send applications and other documents with reference to the transfer of european licences and transformation of third countries licences to:

fluglizenzen@brms.nrw.de

 

Anmeldungen und Fertigmeldungen zur Annahme von Theorieprüfungen und praktischen Prüfungen senden Sie bitte an:

flugpruefung@brms.nrw.de

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