Instrumentenkunde und Aerodynamik gehören zur theoretischen und praktischen Ausbildung jeder Art von Luftfahrterlaubnis. © Studio-WS
Hauptinhalt
Luftfahrtpersonal
Flugprüfer
Flugprüfer sind dazu berechtigt, praktische Prüfungen, Befähigungsüberprüfungen und Kompetenzbeurteilungen durchzuführen.
Die Bezirksregierung ist für die Erteilung der Prüferanerkennung zuständig.
Die Bezirksregierung stellt Prüferanerkennungen für folgende Prüfer aus:
- Prüfer für Flugzeuge als Flight Examiners (A),
- Prüfer für Hubschrauber als Flight Examiners (H),
- Prüfer für Segelflugzeuge als Flight Examiners (S) und
- Prüfer für Ballone als Flight Examiners (B).
Angehende Prüfer müssen eine Interessensbekundung zur Ernennung zum Prüfer bei der Bezirksregierung Münster einreichen. Nach Prüfung der Voraussetzungen wird der angehende Prüfer zu einem Gespräch eingeladen. Bei positiver Bewertung erfolgt die Einladung bzw. Zustimmung zur Standardisierung.
Nach Abschluss des theoretischen und praktischen Teils der Standardisierung kann der Bewerber einen Antrag auf Erteilung einer Prüferberechtigung stellen. Der Antrag ist innerhalb von 36 Monaten nach Beurteilung der Kompetenz zu stellen.
Bei Prüfungsflügen zum Erwerb, Verlängerung und Erneuerung von Berechtigungen kann der Bewerber den Prüfer frei wählen, eine Liste wird durch das LBA veröffentlicht und ständig aktualisiert.
Downloads
Formulare für Flugprüfer
- Formular Flugprüfer – Interessenbekundung (pdf, 215 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Erneuerung/Verlängerung einer Prüferberechtigung (pdf, 91 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Praktische Ausbildung als Prüfer (pdf, 1.0 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Anmeldung theoretische Standardisierung (pdf, 136 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Rechtsvorschriften
- Luftverkehrsgesetz (LuftVG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 03. November 2011 (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verordnung (EU) Nr. 290/2012 der Kommission vom 30. März 2012 (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verordnung über Luftfahrtpersonal (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Verwandte Themen
Zusätzliche Informationen
Kontakt
Nachweise und Meldungen im Rahmen der Pilotenausbildung von Flugschülern senden Sie bitte an:
Anträge und Unterlagen zum Transfer von europäischen Lizenzen und zur Umwandlung von Drittstaatenlizenzen senden Sie bitten an:
Please send applications and other documents with reference to the transfer of european licences and transformation of third countries licences to:
Anmeldungen und Fertigmeldungen zur Annahme von Theorieprüfungen und praktischen Prüfungen senden Sie bitte an:
Ansprechpartner
Weitere Links
- Theorieprüfung Fragenkatalog (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Liste fliegerärztlicher Untersuchungsstellen in Deutschland (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Deutscher Aero-Club Landesverband NRW e.V. (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Luftfahrt-Bundesamt (LBA) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Liste Flugprüfer (LBA) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Prüfer-Angelegenheiten (LBA) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)