Hubschrauberpilot

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Luftfahrtpersonal


Privatpiloten

Cockpit mit Pilot

Bis zur Prüfung absolviert ein Schüler für die Ausbildung zum Privathubschrauberführer mindestens 45 Flugstunden. © philipus/Fotolia

Die Bezirksregierung Münster ist zuständig für Lizenzen von Privatpiloten (Motorflugzeugen, Reisemotorseglern, Segelflugzeugen, Ballonen und Hubschraubern - kurz PPL, SPL, BPL) oder entsprechende Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenzen LAPL.

Für Lizenzen von Berufspiloten (CPL) und Verkehrsflugzeugführern (ATPL, MPL) sowie Instrumentenflugberechtigungen (IR) ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig zuständig.

Im April 2013 sind die europäischen Bestimmungen zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt in Kraft getreten, VO (EU) Nr. 1178/2011. Hierdurch werden die Anforderungen an die Lizenzierung von Luftfahrtpersonal europaweit einheitlich geregelt.

Verlängerung oder Erneuerung einer Klassenberechtigung

Luftfahrerscheine werden mit einer unbegrenzten Gültigkeit erteilt. Davon zu unterscheiden sind die in den Luftfahrerschein eingetragenen Berechtigungen. Sie unterliegen einer zeitlichen Befristung.

Die Verlängerung von Erlaubnissen und Berechtigungen ist vor Ablauf ihrer Gültigkeit zu beantragen. Ist die Gültigkeit einer Erlaubnis oder Berechtigung abgelaufen, verlangt die zuständige Stelle eine Auffrischungsschulung. Bei Prüfungsflügen zum Erwerb, Verlängerung und Erneuerung von Berechtigungen kann der Bewerber den Prüfer frei wählen, eine Liste wird durch das LBA veröffentlicht und ständig aktualisiert.

In der persönlichen Luftfahrerakte werden alle Daten bezüglich Ihrer Pilotenlizenz gepflegt und aktuell gehalten. Sie sind verpflichtet, uns jederzeit Änderungen, die Ihre Pilotenlizenz betreffen, mitzuteilen.

Weiterhin muss bei Ersterteilung oder bei Erneuerung eines Rechts Ihre bestehende Lizenz ausgetauscht werden. Gleiches gilt ggf. für die Verlängerung von Rechten, sofern kein Handeintrag in der Lizenz vorgenommen werden kann.

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Formulare für Piloten

Lizenztransfer

Umwandlung von Drittlandlizenzen

Informationsblätter

Rechtsvorschriften

Verwandte Themen

Zusätzliche Informationen

Kontakt

Unterlagen bezüglich Ausbildungsorganisationen (ATO/ DTO) senden Sie bitte an:

ausbildungsorganisationen@brms.nrw.de


Nachweise und Meldungen im Rahmen der Pilotenausbildung von Flugschülern senden Sie bitte an:

flugausbildung@brms.nrw.de

 

Anträge und Unterlagen zum Transfer von europäischen Lizenzen und zur Umwandlung von Drittstaatenlizenzen senden Sie bitten an:
Please send applications and other documents with reference to the transfer of european licences and transformation of third countries licences to:

fluglizenzen@brms.nrw.de

 

Anmeldungen und Fertigmeldungen zur Annahme von Theorieprüfungen und praktischen Prüfungen senden Sie bitte an:

flugpruefung@brms.nrw.de

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