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Grundwasser
Wasserschutzgebiete und Festsetzungsverfahren
Ziel der öffentlichen Wasserversorgung ist die ausreichende und langfristig Sicherstellung der Trinkwasserversorgung der Menschen. Die öffentliche Trinkwasserversorgung als eine der Allgemeinheit dienenden Aufgabe der Daseinsvorsorge.
Im Regierungsbezirk Münster wird Trinkwasser vorrangig aus Grundwasser gewonnen. Der Schutz des Grundwassers, insbesondere im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen, ist daher erforderlich.
Zu dem Schutz des Grundwassers und zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung werden Wasserschutzgebiete durch die Bezirksregierung festgesetzt nach § 51 WHG, ergänzt durch §§ 35, 36 LWG. In Wasserschutzgebieten sind bestimmte Handlungen verboten oder bedürfen einer behördlichen Genehmigung, bspw. die Errichtung von baulichen Anlagen.
Auf Antrag erteilen die unteren Wasserbehörden Genehmigungen und versehen diese mit entsprechenden Auflagen.
Zuständigkeit der Bezirksregierung
Für Wassergewinnungsanlagen der öffentlichen Wasserversorgung mit Entnahmemengen größer 600.000 m³ pro Jahr ist die Bezirksregierung zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten. Die Festsetzung erfolgt von Amtswegen, ein Antrag ist nicht erforderlich. Auch besteht kein Recht auf die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes.
Die Bezirksregierung führt gemäß § 113 LWG das förmliche Verfahren von Amts wegen durch. Ein Entwurf der Wasserschutzgebietsverordnung sowie dazugehörige Pläne werden vorab in den betroffenen Gemeinden öffentlich ausgelegt. Somit haben alle Betroffenen die Möglichkeit, sich über das Verfahren zu informieren und ihre Belange mitzuteilen.
Das Festsetzungsverfahren ist unabhängig von einem vorhergehenden Wasserrechtsverfahren für die Zulassung der Grundwasserentnahmen des Wasserversorgungsunternehmen.
Dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit folgend werden Wasserschutzgebiete in Zonen aufgeteilt. Die Bezirksregierung definiert Zonen (i. d. R. 1 bis 3) in Abhängigkeit des Gefährdungspotentials. In den Wasserschutzgebietszonen gelten unterschiedliche Verbots- und Genehmigungstatbestände. Fachliche Grundlage der Festsetzung ist der Stand der Technik, dokumentiert durch die Arbeitsblätter W101 und W102 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW).
Die Festsetzung erfolgt final durch eine ordnungsbehördliche Verordnungen der Bezirksregierung.
Kooperation zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft
Darüber hinaus existieren in landwirtschaftlich intensiv genutzten Bereichen innerhalb Wasserschutzgebieten eine freiwillige Kooperationen von Wasserversorgungsunternehmen und Landwirte zum Schutz der Gewässer.
Festgesetzte Wasserschutzgebiete im Regierungsbezirk Münster
Mit einem Klick auf die Karte erhalten Sie eine Übersicht über die im Regierungsbezirk Münster befindlichen Wasserschutzgebiete. Die Wasserschutzgebiete sind dabei nach Gemeinden sortiert.
Für die Wasserschutzgebiete Ibbenbüren-Lehen (WTL), Ostbevern, Tannenbültenberg und Warendorf sind die unteren Wasserbehörden zuständig.


Downloads
- Übersichtskarte Wasserschutzgebiete im Regierungsbezirk Münster (pdf, 2.3 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Merkblatt für Beteiligte in Verfahren zur Festsetzung von Wasserschutzgebieten (pdf, 277 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Rechtsvorschriften
- Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts – Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen – Landeswassergesetz (LWG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Verwandte Themen
Zusätzliche Informationen
Weitere Links
- Wasserinformationssystem ELWAS Web (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Umweltdaten vor Ort (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Flussgebiete in NRW (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV): Grundwasser (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Umweltministerium NRW: Wasserversorgung und Trinkwasser (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Landwirtschaftskammer NRW: Grundwasserschutz (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Wasserbuch (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)