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Grundwasser


Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Gewässer

© Michael Fertig/Fotolia

Ziel der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist die Erreichung des guten quantitativen und qualitativen Zustands des Grundwassers. Da im Regierungsbezirk Münster die Wasserversorgung der Öffentlichkeit vorrangig über die Entnahme und Aufbereitung von Grundwasser erfolgt, sind Qualität und Quantität des Grundwassers daher von essentieller Bedeutung für die langfristige Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung.

Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) – Grundwasser-Monitoring

Die o. g. Ziele der WRRL wurden in deutsches Recht übernommen. Für das Grundwasser ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Grundwasserverordnung (GrwV) einschlägig. So sind die Bewirtschaftungsziele der WRRL des Grundwassers im § 47 WHG definiert.

  • einen guten chemischen und mengenmäßigen Zustand zu erreichen beziehungsweise zu erhalten – Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung.
  • Senkung der Schadstoffkonzentration,
  • Verschlechterungsverbot,

Die systematische Überwachung des Grundwassers ist ein entscheidendes Instrument, um die Zielerreichung der WRRL zu dokumentieren und zu kontrollieren. Hierfür wurde 2006 das Grundwasser-Monitoring nach EG-Wasserrahmenrichtlinie eingeführt. Es umfasst die Erhebung und Interpretation von Daten zur Grundwassermenge und Grundwasserqualität.

Ende des Jahres 2020 wurde zuletzt der mengenmäßige Zustand der Grundwasserkörper im Regierungsbezirk bewertet. Alle 52 Grundwasserkörper haben das Ziel eines „guten mengenmäßigen Zustandes“ erreicht. Dennoch erfolgt weiterhin ein Monitoring des Grundwassers um perspektivische Änderungen zu erkennen und begegnen zu können.

Wasserrahmenrichtlinie - Entwurf dritter Bewirtschaftungsplan 2021

Die europaweit einheitliche Grundwasserbewirtschaftung geht nun in die dritte Runde. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) hat am 22.12.2020 den Entwurf des dritten Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms für die Gewässer (und das Grundwasser) in NRW veröffentlicht. Eine Stellungnahme zum Entwurf ist bis Juni 2021 möglich, s. hierzu:

Rechtsvorschriften

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