© Michael Fertig/Fotolia
Hauptinhalt
Grundwasser
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Grundwasser ist die wichtigste Grundlage für die Wasserversorgung im Regierungsbezirk. Oberstes Ziel der Wasserversorgung ist es, die Menschen mit Trinkwasser in hochwertiger Qualität ausreichend und langfristig gesichert zu versorgen. Von besonderer Bedeutung ist daher der flächendeckende Schutz der Gewässer. Dafür regelt die Bezirksregierung unter anderem Teilbereiche der Wasserentnahme und setzt Wasserschutzgebiete fest.
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) – Grundwasser-Monitoring
Das Grundwasser hat eine große Bedeutung für die Gewinnung von Trinkwasser. Das Grundwasser hat sowohl qualitative als auch quantitative Auswirkungen auf die Ökologie der Oberflächengewässer und der grundwasserabhängigen Landökosysteme. Deshalb ist es unter besonderen Schutz zu stellen. Dafür ist es wichtig, Vorgaben zum Grundwasserschutz in der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu entwickeln. Dadurch kann sowohl einer guten Grundwassergüte als auch einer ausreichenden Grundwassermenge langfristig Rechnung getragen werden.
Die Bewirtschaftungsziele der WRRL hinsichtlich des Grundwassers wurden im § 47 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) verankert:
- Verschlechterungsverbot,
- Senkung der Schadstoffkonzentration,
- einen guten chemischen und mengenmäßigen Zustand erreichen beziehungsweise erhalten – Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung.
Die Überwachung des Grundwassers und der Oberflächengewässer ist ein entscheidendes Instrument, um die Zielerreichung der WRRL zu dokumentieren und zu kontrollieren. Hierfür wurde 2006 das Grundwasser-Monitoring nach EG-Wasserrahmenrichtlinie eingeführt. Es umfasst die Erhebung und Interpretation von Daten zur Grundwassermenge und Grundwasserqualität.
Rechtsvorschriften
- Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts – Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen – Landeswassergesetz (LWG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Verwandte Themen
Zusätzliche Informationen
Weitere Links
- Wasserinformationssystem ELWAS Web (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Umweltdaten vor Ort (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Flussgebiete in NRW (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Grundwasser-Monitoring (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Kooperativer Wasserschutz – Landwirtschaftskammer NRW (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Umweltschutz im Bergbau – Bezirksregierung Arnsberg (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Unkonventionelle Erdgasgewinnung (Fracking): Zuständigkeit Bezirksregierung Arnsberg (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Wasserbuch (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)