Lehrerausbildung

Hauptinhalt

Lehrerausbildung


Vorbereitungsdienst (Referendariat)

Farbige Kachel

© Bezirksregierung Münster

Auf das erfolgreich abgeschlossene, auf ein Lehramt bezogene Hochschulstudium folgt die zweite, schulpraktische Phase der Lehrerausbildung (Vorbereitungsdienst / Referendariat). Der Vorbereitungsdienst dient der theoretisch fundierten Ausbildung für die berufspraktische Tätigkeit. Er findet an den Schulen und den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung statt und hat eine Dauer von 18 Monaten.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Vorbereitungsdienst und die inhaltliche Ausgestaltung sind in der Ordnung für den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP) geregelt, die Sie hier finden: https://www.schulministerium.nrw/vorbereitungsdienst

Die Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehr­amt erfolgt bei einer der fünf Bezirks­regierungen als zuständige Ausbildungsbehörde. Bitte beachten Sie, dass das Dezernat 46 Lehrerausbildung nicht für das Bewerbungsverfahren zuständig ist und daher Fragen zu diesem Themenbereich nicht beantworten kann.

Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren, den Bewerbungsunterlagen und der Einstellung in den Vorbereitungsdienst sowie die hierfür zuständigen Ansprechpersonen finden Sie hier: Vorbereitungsdienst für das Lehramt, Ausbildungsgang Fachlehrer/in

Die beamtenrechtliche Zuständigkeit des Dezernats Lehrerausbildung erstreckt sich auf die folgenden Anliegen:

Im Bewerbungsverfahren:

  • Anträge auf Änderung des Ausbildungsstandortes nach erfolgter Zuweisung

Der Antrag kann formlos gestellt werden und ist an die Bezirksregierung Münster, Dezernat 46, zu richten. Eine Änderung der Zuweisung ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich.

Während des Vorbereitungsdienstes:

  • Versetzungsanträge (z. B. aus familienpolitischen Gründen nach Rückkehr aus der Elternzeit)
  • Dauer des Vorbereitungsdienstes (z. B. Verkürzung, Anrechnung von Vordienstzeiten von Amts wegen, Verlängerung wegen Ausfallzeiten von mindestens sechs Wochen Dauer)

Der Antrag kann formlos gestellt werden und ist unter Einhaltung des Dienstweges (also über das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung - ZfsL) an die Bezirksregierung Münster, Dezernat 46, zu richten.

Verwandte Themen

Zusätzliche Informationen

Downloads

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

Navigation

 
Move Schließen
\
Expand
Zurück Zurück Weiter Weiter
{pp_gallery_content}