Regionalkonferenz_Weiterbildung

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Weiterbildung

Regionalkonferenz Weiterbildung tagte in Münster
Nachhaltige Bildung verändert Einrichtungen und Angebote

Die „Regionalkonferenz Weiterbildung“ hat die Weiterbildungslandschaft in der Region, Weiterbildungsangebote und deren Förderung oder Querschnittsaufgaben wie zum Beispiel die Digitalisierung oder die Bildung für nachhaltige Entwicklung im Blick und führt einen Wirksamkeitsdialog durch. So sieht es das 2022 novellierte Weiterbildungsgesetz NRW (WbG NRW) vor. Auf Einladung der Bezirksregierung waren vielfältige Träger und Einrichtungen der Weiterbildung gekommen. Die mehr als 90 Teilnehmenden repräsentierten 65 Träger und Einrichtungen.

Die Regionalkonferenz Weiterbildung 2023 fand Mitte September mit dem Schwerpunkt „Weiterbildung für Nachhaltige Entwicklung – Nachhaltige Entwicklung in der Weiterbildung“ in der VHS Münster statt. Auf Einladung der Bezirksregierung tritt die Konferenz im Regierungsbezirk Münster einmal jährlich im Herbst zusammen. Die Teilnehmenden begrüßten Matthias Schmied, Leiter der Abteilung für Schule, Kultur und Sport bei der Bezirksregierung Münster und Stadtdirektor Thomas Paal, Dezernent für Bildung, Jugend, Familie und Sport der Stadt Münster. Gastgeberin war die VHS Münster. Viele weitere Träger aus dem Münsterland bis zum Niederrhein nahmen als Familienbildungsstätten und Träger der beruflichen und allgemeinen Weiterbildung teil.

Gruppenbild von der Regionalkonferenz

Gruppenbild von der Regionalkonferenz (v.li. Jan-Christoph Tonigs, Dezernent für Kunst, Kultur und Weiterbildung der Bezirksregierung Münster, Stadtdirektor Thomas Paal, VHS-Direktorin Dr. Anna Ringbeck als Gastgeberin, Prof. Dr. Baumgarten, Abteilungsleiter Weiterbildung und Politische Bildung aus dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW, Matthias Schmied, Leiter der Abteilung für Schule, Kultur und Sport bei der Bezirksregierung Münster, Dr. Martin Hellwig, Institut für Nachhaltigkeitsbildung Münster) © Bezirksregierung Münster

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Professor Dr. Baumgarten, Abteilungsleiter Weiterbildung und Politische Bildung, brachte aktuelle Neuigkeiten aus dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW (MKW NRW) in Düsseldorf mit. Im Anschluss erhielten die Teilnehmenden einen anregenden Impuls zum Thema „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ von Dr. Martin Hellwig, Institut für Nachhaltigkeitsbildung Münster. Er unterstützt die VHS Münster derzeit beim Aufbau einer Nachhaltigkeitsstrategie und bietet einen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) an. In Kleingruppen diskutierten die Teilnehmenden anschließend miteinander. Bereits vor Beginn der Veranstaltung hat das Kreativhaus Münster ein Fotoshooting mit Statements der Teilnehmenden zu ihren Nachhaltigkeitsideen aufgenommen, bei dem diese sich mit eigenen Statements zum Thema Nachhaltigkeit positioniert haben.

Neue digitale und nachhaltige Lehr- und Lernkonzepte seien in vielen Einrichtungen in den vergangenen Jahren entstanden, in den Häusern Bewirtungskonzepte nachhaltiger gestaltet, Papier eingespart oder auch Photovoltaik für regenerative Energieerzeugung genutzt worden. „Der Austausch und die Diskussion ist neben dem Input der Redner ein wichtiges Anliegen der Regionalkonferenz“, freute sich VHS-Direktorin Dr. Anna Ringbeck, die die Teilnehmenden im neuen VHS-Forum der Volkshochschule Münster im Aegidiimarkt willkommen hieß. Jan-Christoph Tonigs, Dezernent für Kunst, Kultur und Weiterbildung der Bezirksregierung Münster und Jan Leye, zuständig für Jugend, Kultur und Sport bei der Stadt Greven, moderierten die Veranstaltung. Sie freuten sich über die ausgesprochen rege Teilnahme und die engagierten Diskussionen im Plenum.

Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen – das novellierte Weiterbildungsgesetz

Das am 1. Januar 2022 novellierte Weiterbildungsgesetz NRW (WbG NRW) setzt neue Schwerpunkte im Bereich der kulturellen Bildung, Gesundheitsbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung. Es sichert jedem Bürger und jeder Bürgerin das Recht, Kenntnisse und Qualifikationen zu erwerben und zu vertiefen, die zur freien Entfaltung der Persönlichkeit und zur freien Wahl des Berufs beitragen (§ 1 Abs. 1 WbG).

Einrichtungen der Weiterbildung haben die Aufgabe, Bildungsgänge zur Vermittlung von Kenntnissen und Qualifikationen für die Zeit nach Beendigung der ersten Bildungsphase bereitzustellen (§ 1 Abs. 2 WbG). Einrichtungen der Weiterbildung im Sinne des WbG sind Bildungsstätten in kommunaler Trägerschaft (Volkshochschulen) und anerkannte Bildungsstätten in anderer Trägerschaft. Diese decken damit einen Bedarf an Bildung neben Schule oder Hochschule sowie der Berufsausbildung und der außerschulischen Jugendbildung (§ 2 Abs. 2 S. 2 WbG NRW).

Das Dezernat für Schulrecht und Schulverwaltung ist zuständig für die Weiterbildung im Land Nordrhein-Westfalen. Der Bereich Weiterbildung umfasst zum einen die Anerkennung und Förderung von Einrichtungen der Weiterbildung, zum anderen aber auch Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen sowie Arbeitnehmerweiterbildung (Bildungsurlaub).

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