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Glücksspielaufsicht einschließlich Geldwäscheprävention
Buchmacher- und Totalisatorenangelegenheiten
Die Bezirksregierung erteilt Erlaubnisse für Buchmacher und Buchmachergehilfen sowie Erlaubnisse für Totalisator-Unternehmen der Rennvereine auf Rennbahnen bzw. in Wettannahmestellen außerhalb der Rennbahn.
Rechtsgrundlage für die Zulassung als Buchmacher ist das Rennwett- und Lotteriegesetz. Weitere Regelungen werden in den Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz und durch Weisungen des zuständigen Ministeriums für Umwelt-, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen getroffen.
Rechtsvorschriften
- Rennwett- und Lotteriegesetz (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz – in Überarbeitung (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Datenschutz – Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten
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