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Glücksspielaufsicht einschließlich Geldwäscheprävention
Buchmacher- und Totalisatorenangelegenheiten
Die Bezirksregierung erteilt Erlaubnisse für Buchmacher und Buchmachergehilfen sowie Erlaubnisse für Totalisator-Unternehmen der Rennvereine auf Rennbahnen bzw. in Wettannahmestellen außerhalb der Rennbahn.
Rechtsgrundlage für die Zulassung als Buchmacher ist das Rennwett- und Lotteriegesetz. Weitere Regelungen werden in der Verordnung zur Durchführung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und durch Weisungen des zuständigen Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW getroffen.
Rechtsvorschriften
- Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV2021) (pdf, 419 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verordnung über die Annahme- und Wettvermittlungsstellen des Landes Nordrhein-Westfalen (Annahme- und Vermittlungsstellenverordnung Nordrhein-Westfalen - AnVerVO NRW) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Rennwett- und Lotteriegesetz (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verordnung zur Durchführung des Rennwett- und Lotteriegesetzes (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NRW – SpielbG NRW) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Strafgesetzbuch § 287 – Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder einer Ausspielung (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz GwG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (AuA-GwG) (pdf, 392 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Datenschutz – Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten