Ordnung und Sicherheit

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Glücksspielaufsicht einschließlich Geldwäscheprävention


Buchmacher- und Totalisatoren­angelegenheiten

Rennbahn

© Stefan Körber/Fotolia

Die Bezirksregierung erteilt Erlaubnisse für Buchmacher und Buchmachergehilfen sowie Erlaubnisse für Totalisator-Unternehmen der Rennvereine auf Rennbahnen bzw. in Wettannahmestellen außerhalb der Rennbahn.

Rechtsgrundlage für die Zulassung als Buchmacher ist das Rennwett- und Lotteriegesetz. Weitere Regelungen werden in der Verordnung zur Durchführung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und durch Weisungen des zuständigen Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW getroffen.

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