© vegefox/Adobe Stock
Service-Navigation und Suche
Hauptinhalt
Glücksspielaufsicht einschließlich Geldwäscheprävention
Wozu gibt es Glücksspielaufsicht?
Zahlreiche Menschen in Deutschland wenden Zeit und Geld auf, um sich an Glücksspielen der verschiedensten Formen zu beteiligen. Von Sportwetten, wie zum Beispiel Fußballwetten und Pferdewetten, bis hin zu Geldautomaten und Lotterien gibt es eine breite Spanne von Glücksspielen, in denen das Zufallsmoment eine mehr oder weniger starke Rolle spielt.
Viele Menschen genießen den Reiz, der von dem Ungewissen eines Glücksspiels ausgeht. Dieser Reiz kann aber auch zu Spielsucht und Verschuldung, Vernachlässigung von Familien und Freunden und zu Verelendung führen.
Aus diesem Grund ist das Veranstalten und das Vermitteln von Glücksspiel in Deutschland strikten Regelungen unterworfen, mit denen Spiel- und Wettsucht und deren sozialen Folgen entgegengewirkt werden sollen. Eine wichtige Rolle spielt dabei auch der Jugendschutz. Gleichzeitig soll den am Glücksspiel interessierten Menschen ein Angebot verschafft werden, dessen negativen individuellen und sozialen Folgeerscheinungen begrenzt sind und das sozialverträglich ist.
Die Regelungen zum Glücksspiel enthalten vor allem der Glücksspielstaatsvertrag, den die Länder der Bundesrepublik Deutschland geschlossen haben, sowie Ausführungsgesetze der Länder zu diesem Staatsvertrag.
Glücksspiel ist auch anfällig für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, weil in der Glücksspielbranche große Mengen Geld bewegt werden. Mit Regelungen, die im Geldwäschegesetz des Bundes enthalten sind, will der Staat darauf hinwirken, dass Kriminellen die Möglichkeit der Überführung ihrer kriminell erworbenen Vermögen in die legale Wirtschaft – eben Geldwäsche - möglichst erschwert wird.
In Nordrhein-Westfalen nehmen die Bezirksregierungen eine zentrale Rolle in der Glücksspielaufsicht ein. Sie prüfen Erlaubnisanträge für Wettvermittlungsstellen, Lotto-Annahmestellen, für Buchmacher und Totalisatoren von Pferderennvereinen sowie für öffentliche Lotterien und Ausspielungen. Nach der Erlaubniserteilung überwachen sie, dass die Vorschriften des Glücksspielrechts und des Geldwäscherechts im laufenden Betrieb eingehalten werden.
Erlaubnisverfahren für Spielhallen werden von den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden durchgeführt. Daneben haben die Ordnungsämter die Aufgabe, gegen unerlaubtes Glücksspiel vorzugehen.
Rechtsvorschriften
- Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV2021) (pdf, 419 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verordnung über die Annahme- und Wettvermittlungsstellen des Landes Nordrhein-Westfalen (Annahme- und Vermittlungsstellenverordnung Nordrhein-Westfalen - AnVerVO NRW) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Rennwett- und Lotteriegesetz (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verordnung zur Durchführung des Rennwett- und Lotteriegesetzes (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NRW – SpielbG NRW) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Strafgesetzbuch § 287 – Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder einer Ausspielung (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz GwG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (AuA-GwG) (pdf, 392 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Datenschutz – Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten