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Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe
Gleichwertigkeitsprüfungen für Pflege- und Gesundheitsfachberufe
Informationsveranstaltung für Personalvermittelnde und Arbeitgebende
Seit Juli 2024 bietet die Zentrale Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe (ZAG-PuG) regelmäßige digitale Informationsveranstaltungen für Personalvermittelnde und Arbeitgebende an. In der Informationsveranstaltung erhalten Sie einen detaillierten Einblick in den Ablauf des Anerkennungsverfahrens. Das Ziel ist es Unklarheiten auszuräumen und damit den Anerkennungsprozess insgesamt zu beschleunigen, indem gezielte Informationen zum Anerkennungsverfahren bereitgestellt werden. Zum Ende der Veranstaltung können allgemeine Fragen beantwortet werden.
Hier finden Sie einen Überblick über unsere nächsten Informationsveranstaltungen:
- Montag, 14.10.2024, 10-12 Uhr
- Montag, 18.11.2024, 10-12 Uhr
- Montag, 16.12.2024, 10-12 Uhr
Seit dem 01.07.2021 ist die Bezirksregierung Münster zentral zuständig für die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfungen von Pflege- und Gesundheitsfachberufen von Personen aus der EU, der EWR/Schweiz und den Drittstaaten.
Gerade da in vielen Pflege- und Gesundheitsfachberufen ein Fachkräftemangel herrscht, sind ausländische Fachkräfte sehr willkommen.
Um dem Patientenschutz Rechnung zu tragen, ist allerdings vor einem Einsatz in einem reglementierten Berufsbild ein annähernd gleichwertiger Kenntnisstand festzustellen.
Dafür gibt es ein zweistufiges Verfahren.
Zunächst wird durch die Bezirksregierung Münster die Gleichwertigkeit Ihres Berufsabschlusses geprüft.
Danach erhalten Sie Ihre Berufsurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung entweder von den unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) oder der zuständigen Bezirksregierung.
Achtung!
Bitte beachten Sie ab sofort die erhöhten Anforderungen an den Nachweis der konkreten Erwerbsabsicht in NRW (Zuständigkeit der Zentralen Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Antragsformularen und den FAQs
Für folgende Pflege- und Gesundheitsfachberufe ist die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfungen von EU- und Drittstaaten für Nordrhein-Westfalen möglich:
- Anästhesietechnische:r Assistent:in (ATA)
- Desinfektor:in
- Diätassistent:in
- Ergotherapeut:in
- Familienpfleger:in
- Hebamme
Seit dem 01.08.2024 setzt die ZAG-PuG die Änderungen für den Beruf "Hebamme" im Hebammengesetz um. Hierbei können Änderungen in der Bewertung bei der Prüfung der Gleichwertigkeit entstehen. - Hygienekontrolleur:in
- Logopäde:in
- Masseur:in und med. Bademeister:in
- Medizinisch-technische:r Assistent:in für:
- Funktionsdiagnostik
- Laboratorium
- Radiologie
- Veterinärmedizin - Notfallsanitäter:in
- Operationstechnische:r Assistent:in (OTA)
- Orthoptist:in
- Pflegefachassistent:in
- Pflegefachfrau/-mann
- Altenpfleger:in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in - Pharmazeutisch-technische:r Assistent:in
- Physiotherapeut:in
- Podologe:in
- Sozialmedizinische:r Assistent:in
Seit dem 01. Januar 2024 ist die Pflegekammer NRW zuständig für die Anerkennung ausländischer Fachweiterbildungen in den Bereichen:
- Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie
- pädiatrische Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie
- Psychische Gesundheit
- Operationsdienst
- Hygiene und Infektionsprävention
Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.pflegekammer-nrw.de/
Bitte beachten Sie, dass Anpassungsmaßnahmen nach dem Krankenpflegegesetz bzw. dem Altenpflegegesetz auch über den 31.12.2024 hinaus abgeschlossen werden können. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den FAQs.
Erste Informationen zum Anerkennungsverfahren für Abschlüsse aus Drittstaaten
- Infoblatt zu Gleichwertigkeitsfeststellungen in arabischer Sprache (pdf, 201 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Infoblatt zu Gleichwertigkeitsfeststellungen in deutscher Sprache (pdf, 116 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Infoblatt zu Gleichwertigkeitsfeststellungen in englischer Sprache (pdf, 116 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Infoblatt zu Gleichwertigkeitsfeststellungen in französicher Sprache (pdf, 202 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Infoblatt zu Gleichwertigkeitsfeststellungen in spanischer Sprache (pdf, 191 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Infoblatt zu Gleichwertigkeitsfeststellungen in türkischer Sprache (pdf, 198 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Beratungsangebote
Aktueller Wohnsitz noch im Ausland
Sofern sich Ihr aktueller Wohnsitz noch im Ausland befindet, empfehlen wir Ihnen das umfangreiche Beratungsangebot der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) in Anspruch zu nehmen. Die ZSBA berät und unterstützt Sie während des gesamten Anerkennungsverfahrens und kann Ihnen bei der Zusammenstellung der Unterlagen behilflich sein. Das Serviceangebot ist kostenfrei.
Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse:
Aktueller Wohnsitz bereits in Deutschland
Wenn Sie Ihren Wohnsitz bereits in Deutschland haben, können Sie sich durch das IQ-Netzwerk beraten lassen. Nähere Informationen finden sie unter:
- IQ-Netzwerk (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Angebote (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Flyer als Downloadfassung (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Verwandte Themen
Zusätzliche Informationen
Eine persönliche Beratung vor Ort ist derzeit nicht möglich.
Von Nachfragen zum Sachstand oder der Zuständigkeit bitten wir aufgrund des hohen Antragsaufkommens abzusehen.
Kontaktinformation
In dringenden Angelegenheiten senden Sie bitte eine E-Mail an das Postfach:
pug-anerkennung@brms.nrw.de
Für Anmeldungen und Fragen zu Eignungs- und Kenntnisprüfungen senden Sie bitte eine E-Mail an das Postfach:
pug-kenntnispruefung@brms.nrw.de
Postanschrift
Bezirksregierung Münster
Dezernat 241 ZAG-PuG
48128 Münster