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Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe


Gleichwertigkeitsprüfungen für Pflege- und Gesundheitsfachberufe

gemischte Gruppe aus verschiedenen Gesundheitsberufen

© AdobeStock/Andrey Popov

Seit dem 01.07.2021 ist die Bezirksregierung Münster zentral zuständig für die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfungen von Pflege- und Gesundheitsfachberufen von Personen aus der EU, der EWR/Schweiz und den Drittstaaten.

Gerade da in vielen Pflege- und Gesundheitsfachberufen ein Fachkräftemangel herrscht, sind ausländische Fachkräfte sehr willkommen.

Um dem Patientenschutz Rechnung zu tragen, ist allerdings vor einem Einsatz in einem reglementierten Berufsbild ein annähernd gleichwertiger Kenntnisstand festzustellen.
Dafür gibt es ein zweistufiges Verfahren.

Zunächst wird durch die Bezirksregierung Münster die Gleichwertigkeit Ihres Berufsabschlusses geprüft.

Danach erhalten Sie Ihre Berufsurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung entweder von den unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) oder der zuständigen Bezirksregierung. 

Für folgende Pflege- und Gesundheitsfachberufe ist die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfungen von EU- und Drittstaaten für Nordrhein-Westfalen möglich:

  • Anästhesietechnische:r Assistent:in (ATA)
  • Desinfektor:in
  • Diätassistent:in
  • Ergotherapeut:in
  • Familienpfleger:in
  • Hebamme
  • Hygienekontrolleur:in
  • Logopäde:in
  • Masseur:in und med. Bademeister:in
  • Medizinisch-technische:r Assistent:in für:
    - Funktionsdiagnostik
    - Laboratorium
    - Radiologie
    - Veterinärmedizin
  • Notfallsanitäter:in
  • Operationstechnische:r Assistent:in (OTA)
  • Orthoptist:in
  • Pflegefachassistent:in
  • Pflegefachfrau/-mann
    - Altenpfleger:in
    - Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in
  • Pharmazeutisch-technische:r Assistent:in
  • Physiotherapeut:in
  • Podologe:in
  • Sozialmedizinische:r Assistent:in
  • Fachweiterbildung Gesundheits- und Krankenpflege:
    - Hygiene
    - Intensivpflege und Anästhesie
    - Operationsdienst
    - Psychiatrische Pflege

Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.10.2022 KEINE Anträge mehr nach dem Krankenpflegegesetz (Gesundheits- und Krankenpfleger:in) gestellt werden können, sondern nur noch nach dem Pflegeberufegesetz (Pflegefachfrau/-mann).

Beratungsangebote

Aktueller Wohnsitz noch im Ausland

Sofern sich Ihr aktueller Wohnsitz noch im Ausland befindet, empfehlen wir Ihnen das umfangreiche Beratungsangebot der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) in Anspruch zu nehmen. Die ZSBA berät und unterstützt Sie während des gesamten Anerkennungsverfahrens und kann Ihnen bei der Zusammenstellung der Unterlagen behilflich sein. Das Serviceangebot ist kostenfrei.

Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse:

recognition@arbeitsagentur.de

Aktueller Wohnsitz bereits in Deutschland

Wenn Sie Ihren Wohnsitz bereits in Deutschland haben, können Sie sich durch das IQ-Netzwerk beraten lassen. Nähere Informationen finden sie unter:

Ukraine-Sprechstunde zur Anerkennung von Pflege-und Gesundheitsfachberufen

Angesichts der traurigen Ereignisse in der Ukraine und den damit verbundenen Folgen bietet die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe der Bezirksregierung Münster ein besonderes Angebot an, um den besonderen Herausforderungen ukrainischer antragstellenden Personen zu begegnen. Deshalb möchten wir Sie auf die folgenden Informationen hinweisen:

Bei der Zentralen Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe werden ab dem 28.03.2022 gesonderte „Ukraine-Sprechstunden" eingeführt. Das bedeutet konkret:

Bei allgemeinen Anfragen (zum Beispiel zum Antragsverfahren und einzureichende Unterlagen) rufen Sie bitte unsere Telefon-Hotline an: 0251 411-2444. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail: pug-anerkennung@brms.nrw.de.

Bei besonderen Anfragen (zum Beispiel bei verlorengegangenen Unterlagen im Rahmen der Flucht) bieten wir jeweils montags und mittwochs zwischen 10 und 12 Uhr eine spezielle Telefonsprechstunde über die Telefon-Hotline (0251 411-2444) an.

Wir hoffen, Ihnen damit noch besser und gezielter helfen zu können, und werden unser Angebot fortlaufend überprüfen bzw. ausbauen.

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Zusätzliche Informationen

Eine persönliche Beratung vor Ort ist derzeit nicht möglich.

Von Nachfragen zum Sachstand oder der Zuständigkeit bitten wir aufgrund des hohen Antragsaufkommens abzusehen.


Kontaktinformation

In dringenden Angelegenheiten senden Sie bitte eine E-Mail an das Postfach:
pug-anerkennung@brms.nrw.de
Für Anmeldungen und Fragen zu Eignungs- und Kenntnisprüfungen senden Sie bitte eine E-Mail an das Postfach:
pug-kenntnispruefung@brms.nrw.de


Postanschrift

Bezirksregierung Münster
Dezernat 24 – PuG
Domplatz 1-3
48143 Münster

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