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Gleichwertigkeitsprüfungen für Pflege- und Gesundheitsfachberufe
Ausbildungen aus Drittstaaten
Wenn Sie Ihre Ausbildung in einem Land abgeschlossen haben, das kein Mitglied der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums ist, erhalten Sie auf dieser Seite das notwendige Antragsformular und weitere Informationen.
Um die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung mit der deutschen Ausbildung feststellen zu können, muss ein Ausbildungsvergleich durchgeführt werden. Bei einem Ausbildungsvergleich wird Ihre Ausbildung der deutschen Ausbildung gegenübergestellt. Das bedeutet, es wird verglichen ob die Ausbildungsinhalte ähnlich sind. Werden Bereiche festgestellt, die in Ihrer Ausbildung nicht oder nicht in ausreichendem Umfang enthalten sind, ist eine Anpassungsmaßnahme zu absolvieren (Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang). Welche Unterlagen in welcher Form eingereicht werden müssen, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt im Antragsformular oder den FAQ PuG.
Kenntnisprüfung
Die Kenntnisprüfung besteht aus einer mündlichen/theoretischen und einer praktischen Prüfung, auf die Sie sich entweder im Rahmen eines Vorbereitungskurses oder selbstständig vorbereiten. Jeder Prüfungsteil darf bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. Sie können sich entweder für eine direkte Kenntnisprüfung oder aber für einen detaillierten Ausbildungsvergleich mit anschließender Wahlmöglichkeit zwischen Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang entscheiden.
Anpassungslehrgang
Der Anpassungslehrgang kann sowohl theoretisch-praktischen Unterricht als auch praktische Ausbildung beinhalten. Der Umfang wird im Bescheid festgesetzt. Der Anpassungslehrgang schließt mit einem Abschlussgespräch, welches für jeden Bereich, in dem ein wesentlicher Unterschied festgestellt wurde, geführt werden muss. Bei Nichtbestehen des Abschlussgespräches ist eine Verlängerung im jeweiligen Fach/Bereich zulässig. Nach absolvierter Verlängerung findet ein erneutes Abschlussgespräch statt. Im Falle des Nichtbestehens kann der Anpassungslehrgang in Gänze wiederholt werden. Die erfolgreiche Absolvierung des Abschlussgespräches ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen.
Downloads
- Antrag und Merkblatt (pdf, 441 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Vollmacht (pdf, 161 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Anmeldung zur Eignungs-/Kenntnisprüfung (docx, 41 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Technischer Hinweis
Je nach Einstellung Ihres Computers kann es in Einzelfällen beim Öffnen der Antragsvordrucke Probleme geben. In diesem Fall müssen Sie den Antragsvordruck vor dem Ausfüllen auf Ihrem Computer speichern. Klicken Sie bitte mit der rechten Maustaste auf den Antrags-Link und wählen „Ziel speichern unter“. Der gespeicherte Vordruck kann nun direkt mit dem entsprechenden Programm aufgerufen werden.
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Zusätzliche Informationen
Kontaktinformation
Bei allgemeinen Fragen senden Sie bitte eine E-Mail an das Postfach:
pug-anerkennung@brms.nrw.de
Für Anmeldungen und Fragen zu Eignungs- und Kenntnisprüfungen senden Sie bitte eine E-Mail an das Postfach:
pug-kenntnispruefung@brms.nrw.de
Sprechzeiten
Eine persönliche Beratung vor Ort ist derzeit nicht möglich.
Erreichbarkeit der Telefon-Hotline:
Montags – Freitags von 10.00 bis 14.00 Uhr
Telefon 0251 411-2444
Von Nachfragen zum Sachstand oder der Zuständigkeit bitten wir aufgrund der hohen Anzahl von Nachfragen abzusehen.
Postanschrift
Bezirksregierung Münster
Dezernat 24 – PuG
Domplatz 1-3
48143 Münster