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Gleichwertigkeitsprüfungen für Pflege- und Gesundheitsfachberufe
Ausbildungen aus Drittstaaten
Wenn Sie Ihre Ausbildung in einem Land abgeschlossen haben, das kein Mitglied der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums ist, erhalten Sie auf dieser Seite das notwendige Antragsformular und weitere Informationen.
Um die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung mit der deutschen Ausbildung in dem jeweiligen Referenzberuf feststellen zu können, muss entweder ein detaillierter Ausbildungsvergleich durchgeführt werden oder Sie weisen mit einer Kenntnisprüfung einen gleichwertigen Kenntnisstand nach.
Bei einem Ausbildungsvergleich wird Ihre Ausbildung der deutschen Ausbildung gegenübergestellt. Das bedeutet, es wird verglichen, ob die Ausbildungsinhalte wesentliche Unterschiede aufweisen. Werden Bereiche festgestellt, die in Ihrer Ausbildung nicht oder nicht in ausreichendem Umfang enthalten sind, ist eine Anpassungsmaßnahme zu absolvieren (Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang).
Welche Unterlagen in welcher Form eingereicht werden müssen, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt im Antragsformular oder den FAQ PuG.
Kenntnisprüfung
Die Kenntnisprüfung besteht aus einer mündlichen/theoretischen und einer praktischen Prüfung, auf die Sie sich entweder im Rahmen eines Vorbereitungskurses oder selbstständig vorbereiten. Jeder Prüfungsteil darf bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden.
Anpassungslehrgang
Der Anpassungslehrgang kann sowohl theoretisch-praktischen Unterricht als auch praktische Ausbildung beinhalten. Der Umfang wird für jeden Bereich, in dem ein wesentlicher Unterschied festgestellt wurde, festgesetzt. Der Anpassungslehrgang schließt in jedem Bereich mit einem Abschlussgespräch ab. Bei Nichtbestehen des Abschlussgespräches ist eine Verlängerung im jeweiligen Bereich zulässig. Nach absolvierter Verlängerung findet ein erneutes Abschlussgespräch statt. Im Falle des Nichtbestehens ist der Anpassungslehrgang in Gänze zu wiederholen. Die erfolgreiche Absolvierung des Abschlussgespräches ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen.
Downloads
- Antrag und Merkblatt (pdf, 1.6 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Vollmacht (pdf, 914 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Anmeldung zur Eignungs-/Kenntnisprüfung (pdf, 1.3 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Erklärung zur Datenverarbeitung und zum Empfang ditgitaler Dokumente (pdf, 317 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Technischer Hinweis
Je nach Einstellung Ihres Computers kann es in Einzelfällen beim Öffnen der Antragsvordrucke Probleme geben. In diesem Fall müssen Sie den Antragsvordruck vor dem Ausfüllen auf Ihrem Computer speichern. Klicken Sie bitte mit der rechten Maustaste auf den Antrags-Link und wählen „Ziel speichern unter“. Der gespeicherte Vordruck kann nun direkt mit dem entsprechenden Programm aufgerufen werden.
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Zusätzliche Informationen
Eine persönliche Beratung vor Ort ist derzeit nicht möglich.
Von Nachfragen zum Sachstand oder der Zuständigkeit bitten wir aufgrund des hohen Antragsaufkommens abzusehen.
Kontaktinformation
In dringenden Angelegenheiten senden Sie bitte eine E-Mail an das Postfach:
pug-anerkennung@brms.nrw.de
Für Anmeldungen und Fragen zu Eignungs- und Kenntnisprüfungen senden Sie bitte eine E-Mail an das Postfach:
pug-kenntnispruefung@brms.nrw.de
Postanschrift
Bezirksregierung Münster
Dezernat 241 ZAG-PuG
48128 Münster