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Gleichwertigkeitsprüfungen für Pflege- und Gesundheitsfachberufe


Links zu den Beratungsangeboten und Förderprogrammen (des Bundes)

Links zu den Beratungsangeboten zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Weiterbildungsberatung in Nordrhein-Westfalen
Informationen zu Beratungsangeboten zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sowie zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen.

„Fachberatung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ (FBA) im Rahmen des Förderprogramms „Beratung zur beruflichen Entwicklung“ (BBE)
Jeder Erwachsene, der in Nordrhein-Westfalen arbeitet oder wohnt und im Ausland bereits berufliche Qualifikationen erworben hat, kann sich bis zu 9 Zeitstunden beraten lassen.

Finanziert mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), daher kostenlos.

Anerkennung in Deutschland – das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Hotline auf Deutsch und Englisch – schriftliche Anfragen über Kontaktformular möglich.

Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)
Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) wurde im Zuge des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes als Ergänzung zum Informationsangebot von „Anerkennung und Deutschland“ und der Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ gegründet. Sie berät Fachkräfte im Ausland und begleitet sie im Anerkennungsverfahren.

Beratung durch das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ (IQ)
Die Beratungsstellen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung“ (IQ) informieren zu den beruflichen Anerkennungsverfahren und verweisen Ratsuchende an die jeweils zuständige Stelle. Darüber hinaus führen einige Beratungsstellen eine Qualifizierungsberatung für Ratsuchende durch.

Förderprogramme des Bundes bezüglich beruflicher Anerkennung

Anerkennungszuschuss
Hierbei können Kosten in Höhe von 100 bis maximal 600 Euro für das Anerkennungsverfahren oder eine Zeugnisbewertung erstattet werden.

Die Beantragung erfolgt über alle Anerkennungsberatungsstellen.

Bitte beachten Sie, dass der Anerkennungszuschuss vor dem Antrag auf Anerkennung einzureichen ist!

Bundesagentur für Arbeit

Ebenso sollten Sie schon frühzeitig erfragen, ob eine finanzielle Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit möglich ist. Die örtliche Bundesagentur für Arbeit steht Ihnen für Fragen zur Seite. Weitere Informationen finden Sie unter

Bildungsprämie
Mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie übernimmt der Staat die Hälfte der Kosten für eine berufsbezogene Weiterbildung, maximal 500 Euro.
Interessierte wenden sich an eine Bildungsberatungsstelle in der Nähe ihres Wohnortes:

Verwandte Themen

Zusätzliche Informationen

Eine persönliche Beratung vor Ort ist derzeit nicht möglich.

Von Nachfragen zum Sachstand oder der Zuständigkeit bitten wir aufgrund des hohen Antragsaufkommens abzusehen.


Kontaktinformation

In dringenden Angelegenheiten senden Sie bitte eine E-Mail an das Postfach:
pug-anerkennung@brms.nrw.de
Für Anmeldungen und Fragen zu Eignungs- und Kenntnisprüfungen senden Sie bitte eine E-Mail an das Postfach:
pug-kenntnispruefung@brms.nrw.de


Postanschrift

Bezirksregierung Münster
Dezernat 24 – PuG
Domplatz 1-3
48143 Münster

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