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Gleichwertigkeitsprüfungen für Pflege- und Gesundheitsfachberufe


Ausbildungen aus EU-Mitgliedstaaten, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz

Kachel Ausbildungen aus EU-Mitgliedstaaten, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz

© Bezirksregierung Münster

Wenn Sie Ihre Ausbildung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz abgeschlossen haben, erhalten Sie auf dieser Seite das notwendige Antragsformular und weitere Informationen.

Ausbildungen ohne automatische Anerkennung

Um die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung mit der deutschen Ausbildung feststellen zu können, muss entweder ein detaillierter Ausbildungsvergleich durchgeführt werden oder Sie weisen mit einer Eignungsprüfung einen gleichwertigen Kenntnisstand nach.

Bei einem Ausbildungsvergleich wird Ihre Ausbildung der deutschen Ausbildung gegenübergestellt. Das bedeutet, es wird verglichen ob die Ausbildungsinhalte wesentliche Unterschiede aufweisen. Werden Bereiche festgestellt, die in Ihrer Ausbildung nicht oder nicht in ausreichendem Umfang enthalten sind, ist eine Anpassungsmaßnahme zu absolvieren (Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang).

Welche Unterlagen in welcher Form eingereicht werden müssen, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt im Antragsformular oder den FAQ PuG.

Automatische Anerkennung: Pflegefachfrau, -mann und Hebammen

Für Pflegefachfrauen,-männer und Hebammen, die Ihren Berufsabschluss nach Beitritt des Ausbildungsstaates in die Europäische Union erworben haben, besteht die Möglichkeit der automatischen Anerkennung. Weitere Informationen zu Ausbildungsqualifizierung und Prüfungsjahrgängen finden Sie für die Pflegefachfrau, den Pflegefachmann und die Hebammen in der Anlage V der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich von Ausbildungsnachweisen und den Titeln von Ausbildungsgängen in der Liste: 

Europäischer Berufsausweis

Der Europäische Berufsausweis (EBA) oder European-Professional-Card (EPC) kann für die Pflege und die Physiotherapie beantragt werden, wenn die Ausbildung in der EU absolviert wurde. Das EPC - Verfahren ist ein "papierloses" Verfahren.

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Technischer Hinweis

Je nach Einstellung Ihres Computers kann es in Einzelfällen beim Öffnen der Antrags­vordrucke Probleme geben. In diesem Fall müssen Sie den Antrags­vordruck vor dem Ausfüllen auf Ihrem Computer speichern. Klicken Sie bitte mit der rechten Maustaste auf den Antrags-Link und wählen „Ziel speichern unter“. Der gespeicherte Vordruck kann nun direkt mit dem entsprechenden Programm aufgerufen werden.

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Zusätzliche Informationen

Eine persönliche Beratung vor Ort ist derzeit nicht möglich.

Von Nachfragen zum Sachstand oder der Zuständigkeit bitten wir aufgrund des hohen Antragsaufkommens abzusehen.


Kontaktinformation

In dringenden Angelegenheiten senden Sie bitte eine E-Mail an das Postfach:
pug-anerkennung@brms.nrw.de
Für Anmeldungen und Fragen zu Eignungs- und Kenntnisprüfungen senden Sie bitte eine E-Mail an das Postfach:
pug-kenntnispruefung@brms.nrw.de


Postanschrift

Bezirksregierung Münster
Dezernat 24 – PuG
Domplatz 1-3
48143 Münster

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