Bezirksregierung
Münster

Umzug oder Namensänderung

Mensch im Rolllstuhl

Umzug oder Namensänderung

Mit dem Schwerbehindertenausweis können Menschen mit einer Schwerbehinderung nachweisen, dass sie Anspruch auf bestimmte Leistungen und bestimmte Rechte haben, zum Beispiel bei Arbeitgeber:innen oder Behörden. 

Sofern Sie umgezogen sind oder sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie dies der Feststellungsbehörde, also der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung mitteilen.  

Der neue Schwerbehindertenausweis wird im Auftrag der Feststellungsbehörde durch einen externen Dienstleister ausgestellt und versandt. Für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises wird ein aktuelles farbiges Foto (Passbildformat) benötigt. Zudem müssen Sie sich mit der Weitergabe Ihrer Daten an den externen Dienstleister für Ausweisdruck und -versand einverstanden erklären.