Schwerbehindertenausweis beantragen
Mit dem Schwerbehindertenausweis können Menschen mit einer Schwerbehinderung nachweisen, dass sie Anspruch auf bestimmte Leistungen und bestimmte Rechte haben, zum Beispiel bei Arbeitgeber:innen oder Behörden.
In Ihrem Erst- oder Änderungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht können Sie angeben, dass Sie die Ausstellung eines Ausweises möchten.
Sofern bei Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt ist und Sie zwar keine Neufeststellung wünschen, aber einen Ausweis benötigen, können Sie diesen formlos bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung beantragen.
Der Schwerbehindertenausweis wird im Auftrag der Feststellungsbehörde durch einen externen Dienstleister ausgestellt und versandt. Für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises wird ein aktuelles farbiges Foto (Passbildformat) benötigt. Zudem müssen Sie sich mit der Weitergabe Ihrer Daten an den externen Dienstleister für Ausweisdruck und -versand einverstanden erklären.