©Bezirksregierung Münster
Parkausweis für schwerbehinderte Menschen
Der EU-einheitliche Parkausweis berechtigt zum Parken auf speziell reservierten Parkplätzen mit dem Zusatzzeichen „Rollstuhlfahrersymbol“ (Behindertenparkplatz).
Schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG) und blinde Menschen (Merkzeichen Bl) haben Anspruch auf einen Parkausweis für behinderte Menschen zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen und Ausnahmegenehmigungen von bestimmten Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.
Auskünfte hierzu erteilen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden oder die bei den Kommunalverwaltungen zuständigen Stellen. Hier ist auch der Antrag auf Erteilung eines Parkausweises zu stellen.