Verlust des Schwerbehindertenausweises
Mit dem Schwerbehindertenausweis können Menschen mit einer Schwerbehinderung nachweisen, dass sie Anspruch auf bestimmte Leistungen und bestimmte Rechte haben, zum Beispiel bei Arbeitgeber:innen oder Behörden.
Bei Verlust des Ausweises kann durch die Feststellungsbehörde (das ist die zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung) ein Ersatzausweis ausgestellt werden.
Dazu muss der Feststellungsbehörde schriftlich oder persönlich mitgeteilt werden, dass der Ausweis entweder a) verloren oder b) gestohlen wurde.
Zusätzlich ist entweder a) eine Verlustbescheinigung vom Fundbüro oder b) eine Diebstahlanzeige der Polizei beizufügen.
Der Schwerbehindertenausweis wird im Auftrag der Feststellungsbehörde durch einen externen Dienstleister ausgestellt und versandt. Für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises wird ein aktuelles farbiges Foto (Passbildformat) benötigt. Zudem müssen Sie sich mit der Weitergabe Ihrer Daten an den externen Dienstleister für Ausweisdruck und -versand einverstanden erklären.