Schwerbehindertenausweis verlängern
Mit dem Schwerbehindertenausweis können Menschen mit einer Schwerbehinderung nachweisen, dass sie Anspruch auf bestimmte Leistungen und bestimmte Rechte haben, zum Beispiel bei Arbeitgeber:innen oder Behörden.
Eine Verlängerung des bisherigen Ausweises ist nur möglich, wenn es sich um einen Ausweis im alten Format handelt und hier noch ein Verlängerungsfeld frei ist.
Die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises sollte rechtzeitig, etwa drei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Ausweises bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung formlos beantragt werden. Die Gültigkeit des Dokuments wird ohne Änderungen auf Antrag verlängert, sofern die grundlegenden Voraussetzungen rechtlich Bestand haben.
Alternativ kann die Ausstellung eines neuen Ausweises im Scheckkartenformat beantragt werden. Für die Ausstellung des neuen Ausweises wird ein aktuelles farbiges Lichtbild (Passfoto) benötigt. Zudem müssen Sie sich mit der Weitergabe Ihrer Daten an den Ausweis-Druckdienstleister einverstanden erklären.
Der neue Ausweis im Scheckkartenformat ist nicht verlängerbar. Nach Ablauf der Gültigkeit wird Ihnen auf Antrag ein neuer Ausweis ausgestellt.
Die Verlängerung oder Neuausstellung erfolgt für die Dauer von längstens fünf Jahren. In den Fällen, in denen eine Neufeststellung wegen einer wesentlichen Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend gewesen sind, nicht zu erwarten ist, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden.
Der Schwerbehindertenausweis wird im Auftrag der Feststellungsbehörde durch einen externen Dienstleister ausgestellt und versandt.