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Luftfahrtpersonal
Aktuelle Informationen für Luftfahrtpersonal
Bekanntmachung der Bezirksregierung Münster über die Festlegung der Verfahren zur Aufzeichnung von Flugzeiten
Piloten müssen verlässliche und detaillierte Aufzeichnungen über alle durchgeführten Flüge in der Form und Weise führen, die von der zuständigen Behörde festgelegt wurde (Grundlage: Verordnung (EU) 1178/2011, Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976, Verordnung (EU) 2018/395).
Für Inhaber von bei der Bezirksregierung Münster geführten Lizenzen (LAPL, PPL, SPL oder BPL) und Bewerbern um solche legt die Bezirksregierung Münster als zuständige Behörde die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 16. April 2021 in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) unter der Nummer 2021-2-602 veröffentlichen „Grundsätze für die Aufzeichnung von Flugzeiten [..]“ als die maßgebliche Form und Weise für die Aufzeichnung von Flugzeiten fest.
Die Festlegung wurde in den NfL am 15.02.2022 unter der Nummer 2022-1-2455 veröffentlicht.
- Bekanntmachung der Bezirksregierung Münster über die Festlegung der Verfahren zur Aufzeichnung von Flugzeiten (pdf, 119 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Grundsätze des BMVI für die Aufzeichnung von Flugzeiten (NfL 2021-2-602) (pdf, 320 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Informationsblatt zur Ausübung von LAPL-Rechten mit einer PPL (pdf, 782 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
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Kontakt
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