Ein Doodle zum Thema Fortbildung, Beratung und Weiterbildung

Hauptinhalt


Zertifikatskurse

farbige Kachel mit Text Zertifikatskurse

© Bezirksregierung Münster

An dieser Stelle finden Sie grundlegende Informationen zu den Quali­fikations­erweiterungen für Lehrkräfte.

Das Land NRW bietet interessierten Lehr­kräften die Möglich­keit zur Teil­nahme an Quali­fikations­erweiterungen (Zertifikatskursen) in Mangelfächern an.

Die Feststellung über den Bedarf für die Einrichtung/Durchführung eines Zertifikats­kurses trifft das Dezernat 46 in Absprache mit den schulfachlichen Aufsichten in den Dezernaten 41–45.

Weitere Informationen finden Sie in den FAQs:

Dieser Katalog listet auch die Angebote auf, zu denen eine Anmeldung nicht mehr möglich ist. Der Katalog stellt daher über einen kurzen Zeitraum ein Archiv dar. Weitere Informationen (nicht unbedingt vollständig) über die Titel der durchführten Zertifikatskurse der vergangenen Schuljahre finden Sie in unserer Moodle-Plattform.

Diese Moodle-Plattform stellt unsere Arbeits- und Kommunikationsplattform für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dar. Ein Zugang zu einzelnen Arbeitsbereichen für kursfremde Personen kann nicht gewährt werden.

Die Anmeldung einer Lehrkraft zu einem Zertifikatskurs setzt die Absprache mit der eigenen Schulleitung voraus. Die teilnehmenden Lehrkräfte erhalten für die Dauer der Teilnahme eine Stundenentlastung auf ihre wöchentliche Unterrichtsverpflichtung. Die Höhe und Dauer der Entlastung richtet sich nach dem Zeitaufwand für die teilnehmenden Lehrkräfte und wird in der Ausschreibung des jeweiligen Zertifikatskurses aufgeführt. Die Entlastung der teilnehmenden Lehrkraft wirkt sich für die Schule nicht bedarfserhöhend aus, sie muss aus dem Stundenkontingent der Schule getragen werden.

Die Reisekosten der teilnehmenden Lehrkräfte werden auf Antrag gemäß LRKR erstattet. Die Antragsfrist beträgt 6 Monate.

Lehrkräfte können auf Antrag und nach Genehmigung durch das eigene Dez. 46 auch an Zertifikatskursen anderer Bezirksregierungen teilnehmen. Eine Genehmigung kann z.B. dann erteilt werden, wenn

  • es sich um ein landesweites Angebot handelt, dass eine Bezirksregierung für alle Lehrkräfte des Landes durchführt.
  • das eigene Dezernat ein vergleichbares Angebot nicht vorhält.
  • Fahrzeiten oder Fahrtkosten durch die Teilnahme in einem anderen Regierungsbezirk eingespart werden können.

Bis zum Meldeschluss sind alle eingehende Anmeldungen gleichrangig, die Anmeldungen werden daher nicht in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sollte eine Veranstaltung überbucht sein, erfolgt ein Kriterien gestütztes Auswahlverfahren unter Beteiligung der Gleichstellungbeauftragten, den Schwerbehindertenvertretungen und der örtlichen Personalräte. Nach Meldeschluss werden die freien Plätze in der Reihenfolge des Eingangs vergeben.

Die Zertifikatskurse des Folgeschuljahres werden in der Regel im Februar/ März veröffentlicht. Parallel zur Veröffentlichung werden alle Schulen im Regierungsbezirk Münster per Dienstemail über die Veröffentlichung informiert. Der Meldeschluss für Zertifikatskursangebote liegt in der Regel vor den Osterferien. Für Zertifikatskurse, die mit dem 2. Halbjahr eines Schuljahres beginnen, gelten andere Fristen, auf die in der Ausschreibung hingewiesen wird.

Die Zertifikatskurse für die Schulform Berufskolleg werden unter folgendem Link veröffentlicht:



Zusätzliche Informationen

Downloads

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

Navigation

 
Move Schließen
\
Expand
Zurück Zurück Weiter Weiter
{pp_gallery_content}