Schüler vor der Tafel

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Inklusion und sonderpädagogische Förderung


Zeugnisse

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Für die Leistungsbewertung und die Erstellung von Zeugnissen ist zu berücksichtigen, ob Schülerinnen und Schüler zielgleich oder zieldifferent beschult werden und ob für sie wegen eines festgestellten Bedarfs an Sonderpädagogischer Unterstützung in einem Förderschwerpunkt besondere Vorgaben für die Erstellung von Zeugnissen zu berücksichtigen sind. Dabei ist zu beachten, dass jede erbrachte Leistung
das individuelle Ergebnis einer Bewältigung von Anforderungen und entsprechend zu würdigen ist. Die individuelle Leistungsentwicklung und die erreichten Arbeitsergebnisse werden durch Schulnoten, aber auch durch Leistungsberichte, Rückmeldegespräche, Portfolios und auch durch Zeugnisse dokumentiert.


Zieldifferente Förderung

Nach der Schuleingangsphase muss für alle Kinder geklärt werden, ob sie zielgleich, das heißt nach dem Bildungsgang Grundschule oder zieldifferent im Bildungsgang „Lernen“ oder „Geistige Entwicklung“ unterrichtet werden. Zur Festlegung der zieldifferenten Förderung  ist aus Gründen der Rechtssicherheit ein förmliches Feststellungsverfahren durch die Schulaufsicht notwendig.

Zum Ende der Grundschulzeit ist bei der weitaus überwiegenden Zahl der Kinder, die zieldifferent sonderpädagogisch unterstützt wurden, auch ein förmliches Feststellungs­verfahren erfolgt. Ein Wechsel in die Bildungsgänge „Lernen“ und „Geistige Entwicklung“ ist in der Sekundarstufe I in Ausnahmefällen bis zum Ende des 6. Schuljahres möglich.

Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die nicht nach den Unterrichtsvorgaben der allgemeinen Schulen unterrichtet werden (zieldifferent), werden zu eigenen Abschlüssen geführt (§ 19 Absatz 4).

Zielgleiche Förderung

Viele Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Förderschwerpunkten Hören und Kommunikation, Sehen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung und Körperliche und motorische Entwicklung werden nach den Richtlinien der Grundschule oder nach den Richtlinien der weiterführenden Schulformen (Hauptschule, Realschule und Gymnasium) unterrichtet. Für diese Schülerinnen und Schüler wird immer der Besuch einer allgemeinen Schule in der empfohlenen Schulform oder der Gesamtschule/Sekundarschule ermöglicht. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass auch eine Schule, die nicht Schule des Gemeinsamen Lernens ist, zur Aufnahme benannt wird. Diese Form der sonderpädagogischen Förderung erfolgt dann als Einzelmaßnahme.


Beispielzeugnisse mit Erläuterungen für den Bildungsgang Lernen

Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen erhalten zum Schulhalbjahr und Schuljahresende ein Zeugnis in Berichtsform. Das Berichtszeugnis umfasst Aussagen zum Leistungstand und der Lernentwicklung in den Fächern. Die Beschreibung erfolgt ohne Noten. Maßgeblich sind bei der Leistungsbewertung die im Förderplan beschriebenen Ziele. Die Leistungsbewertung umfasst die individuelle Anstrengung, den individuellen Lernfortschritt und die Ergebnisse des Lernens. Das Berichtszeugnis enthält auch Aussagen über das Arbeits- und Sozialverhalten.

Die folgenden Beispielzeugnisse stellen eine Variante dar, wie die rechtlichen Vorgaben in einem Zeugnisdokument auf korrekte Weise umgesetzt werden. Sie sind ausdrücklich nicht als Formular zu verstehen.

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