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Grundschulen, Förderschulen
Förderschulen
Im Regierungsbezirk Münster gibt es 66 öffentliche Förderschulen mit circa 9.200 Schülerinnen und Schülern, die von etwa 2.100 Lehrkräften unterrichtet werden. Für die Förderschulen sowie die Schulen für Kranke ist das Dezernat 41 als obere Schulaufsicht zuständig.
Obere Schulaufsicht für Förderschulen
Die Aufgaben des Dezernats beinhalten unter anderem die Beratung und Unterstützung der Schulen und der Schulträger bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, die Förderung der Kooperation mit außerschulischen Partnern, die Bereitstellung personeller Ressourcen sowie die Kontrolle über die Einhaltung verbindlicher Vorgaben.
Die Aufgaben der oberen Schulaufsicht beinhalten:
- Schulentwicklung,
- Qualitätsentwicklung und -sicherung,
- Sicherstellung der Lehrerversorgung,
- Entscheidungen in Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren und
- Unterstützung der Schulen/Schulträger bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Untere Schulaufsicht für Förderschulen
Für alle Fragen, die sich aus Problemen der einzelnen Schulen ergeben sind die Schulaufsichtsbeamten in den Schulämtern für die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Dies gilt nicht für die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten „Sehen“, „Hören und Kommunikation“ sowie für alle Schulen für Kranke. Hier die unmittelbare Schulaufsicht bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 41 Förderschulen.
Informationen zur Schulform Förderschule
Die Schulform Förderschule gliedert sich in 7 Schultypen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten:
- Förderschwerpunkt „Sehen“
- Förderschwerpunkt „Hören und Kommunikation“
- Förderschwerpunkt „Sprache“
- Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“
- Förderschwerpunkt „Lernen“
- Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“
- Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“
Die Schule für Kranke gehört vom 01. August 2005 an nicht mehr zu den Förderschulen, wird jedoch schulaufsichtlich vom Dezernat 41 F betreut.
In einigen Städten und Gemeinden werden Förderschulen unterschiedlicher Förderschwerpunkte im Verbund als eine Schule in kooperativer oder integrativer Form geführt.
Die Förderschulen arbeiten auf der Grundlage der Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschulen und Hauptschulen. Sie vergeben auch die entsprechenden Schulabschlüsse. Ausgenommen hiervon sind die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten „geistige Entwicklung“ und „Lernen“. Sie arbeiten nach jeweils eigenen Richtlinien und Lehrplänen. An Schulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ kann in besonderen Fällen auch der Hauptschulabschluss vergeben werden.
Schulen mit den Förderschwerpunkten „geistige Entwicklung“ und „körperliche und motorische Entwicklung“ sind in aller Regel Ganztagsschulen.
Die Aufnahme in eine Förderschule bedarf in jedem Einzelfall der Erstellung eines pädagogischen Gutachtens. Gegebenenfalls werden weitere Fachgutachten und/oder ein schulärztliches Gutachten beauftragt. Voraus gehen die Beteiligung der Erziehungsberechtigten sowie die Entscheidung der zuständigen Schulaufsicht.
Formulare, die im Zusammenhang mit einer Gutachtenerstellung nach der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) benötigt werden, sind über die jeweilige Schulaufsicht zu erhalten. Zuständig ist die Schulaufsicht der antragstellenden Schule. Die Formulare der Bezirksregierung Münster finden Sie sowohl im Bereich „Sonderpädagogischer Förderbedarf nach AO-SF“ als auch im Download-Bereich.