Grund- und Förderschulen

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Grundschulen, Förderschulen


Förderschulen

Förderschulen

© Dan Race/Fotolia

Im Regierungsbezirk Münster gibt es 66 öffentliche Förderschulen mit circa 9.200 Schülerinnen und Schülern, die von etwa 2.100 Lehrkräften unterrichtet werden. Für die Förderschulen sowie die Schulen für Kranke ist das Dezernat 41 als obere Schulaufsicht zuständig. 

Obere Schulaufsicht für Förderschulen 

Die Aufgaben des Dezernats beinhalten unter anderem die Beratung und Unterstützung der Schulen und der Schulträger bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, die Förderung der Kooperation mit außerschulischen Partnern, die Bereitstellung personeller Ressourcen sowie die Kontrolle über die Einhaltung verbindlicher Vorgaben.

Die Aufgaben der oberen Schulaufsicht beinhalten:

  • Schulentwicklung,
  • Qualitätsentwicklung und -sicherung,
  • Sicherstellung der Lehrerversorgung,
  • Entscheidungen in Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren und
  • Unterstützung der Schulen/Schulträger bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Untere Schulaufsicht für Förderschulen 

Für alle Fragen, die sich aus Problemen der einzelnen Schulen ergeben sind die Schulaufsichtsbeamten in den Schulämtern für die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Dies gilt nicht für die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten „Sehen“, „Hören und Kommunikation“ sowie für alle Schulen für Kranke. Hier die unmittelbare Schulaufsicht bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 41 Förderschulen.

Informationen zur Schulform Förderschule

Die Schulform Förderschule gliedert sich in 7 Schultypen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten:

  • Förderschwerpunkt „Sehen“
  • Förderschwerpunkt „Hören und Kommunikation“
  • Förderschwerpunkt „Sprache“
  • Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“
  • Förderschwerpunkt „Lernen“
  • Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“
  • Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“
Förderschwerpunkte

© Bezirksregierung Münster

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Die Schule für Kranke gehört vom 01. August 2005 an nicht mehr zu den Förderschulen, wird jedoch schulaufsichtlich vom Dezernat 41 F betreut.

In einigen Städten und Gemeinden werden Förderschulen unterschiedlicher Förder­schwerpunkte im Verbund als eine Schule in kooperativer oder integrativer Form geführt.

Die Förderschulen arbeiten auf der Grundlage der Richtlinien und Lehrpläne für die Grund­schulen und Hauptschulen. Sie vergeben auch die entsprechenden Schul­ab­schlüsse. Ausgenommen hiervon sind die Förder­schulen mit den Förder­schwerpunkten „geistige Entwicklung“ und „Lernen“. Sie arbeiten nach jeweils eigenen Richt­linien und Lehr­plänen. An Schulen mit dem Förder­schwerpunkt „Lernen“ kann in besonderen Fällen auch der Haupt­schul­abschluss vergeben werden.

Schulen mit den Förderschwerpunkten „geistige Entwicklung“ und „körperliche und motorische Entwicklung“ sind in aller Regel Ganztagsschulen.

Die Aufnahme in eine Förderschule bedarf in jedem Einzelfall der Erstellung eines pädago­gischen Gutachtens. Gegebenen­falls werden weitere Fach­gutachten und/oder ein schul­ärztliches Gutachten beauftragt. Voraus gehen die Beteiligung der Erziehungs­berechtigten sowie die Entscheidung der zuständigen Schulaufsicht.

Formulare, die im Zusammenhang mit einer Gutachten­erstellung nach der Ausbildungs­ordnung sonder­pädago­gische Förderung (AO-SF) benötigt werden, sind über die jeweilige Schul­aufsicht zu erhalten. Zuständig ist die Schul­aufsicht der antragstellenden Schule. Die Formulare der Bezirks­regierung Münster finden Sie sowohl im Bereich „Sonder­pädago­gischer Förderbedarf nach AO-SF“ als auch im Download-Bereich.

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