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Regionalplanung


Zweites Beteiligungsverfahren
Änderung des Regionalplans Münsterland

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022 beschlossen, den Regionalplan Münsterland zu ändern. Mit dem Änderungsverfahren sollen die textlichen und zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans Münsterland an die Festlegungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) sowie des Bundesraumordnungsplans für den Hochwasserschutz (BRPH) angepasst werden. Hierzu wurden die bestehenden Festlegungen redaktionell überarbeitet, ergänzt, neu strukturiert und an die aktuellen fachgesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst. Dabei wurden auch die Festlegungen des Sachlichen Teilplans Energie (STE) überarbeitet und in das Hauptplanwerk übernommen. Die Festlegungen des Sachlichen Teilplans Kalkstein wurden größtenteils unverändert in das Hauptplanwerk integriert. 

Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sind über die geplante Änderung des Regionalplans Münsterland gem. § 9 Abs. 1 ROG frühzeitig unterrichtet worden. Gemäß § 8 Abs. 1 ROG wurde eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt. Die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen berührt werden kann, wurden bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades des Umweltberichts beteiligt.

Gemäß § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) wurde der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen vom 6. März 2023 bis einschließlich 30. September 2023 zum ersten Mal Gelegenheit gegeben, Stellung zu dem Planentwurf, der Begründung und zum Umweltbericht zu nehmen. Im Rahmen dieser ersten Beteiligung sind rd. 1.200 Stellungnahmen mit rd. 4.000 Anregungen, Bedenken und Hinweisen eingegangen, die von der Regionalplanungsbehörde ausgewertet und aufbereitet wurden.

Vom 19. Juni bis 05. Juli 2024 wurden die Stellungnahmen der öffentlichen Stellen und der Personen des Privatrechts nach § 4 ROG, die nicht nach § 9 Abs. 2 S. 4 ROG ausgeschlossen sind, nach Beschluss des Regionalrats mit diesen erörtert, vgl. § 19 Abs. 3 S. 1 LPlG NRW. Dabei wurde ein Ausgleich der Meinungen angestrebt.

Die Auswertungsergebnisse der ersten Beteiligung und der Erörterungen haben zu einer Überarbeitung der Planunterlagen (textliche und zeichnerische Festlegungen samt Begründung, Erläuterungskarten, Dokumentationsbögen, Umweltbericht und Anlagen) geführt. Dazu gehört insbesondere auch die Änderung von planerischen Zielen und Grundsätzen in textlicher und zeichnerischer Form. Daneben wurden weitere gesetzliche Grundlagen, die einen raumordnungsrechtlichen Regelungsgehalt aufweisen, auf ihre Aktualität überprüft und die Planunterlagen entsprechend überarbeitet. Im Ergebnis wurde der Planentwurf in der Fassung des Aufstellungsbeschlusses (Sitzungsvorlage: 35/2022) dergestalt geändert, dass dies zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt.

Mit Beschluss vom 23. September 2024 (Sitzungsvorlage: 27/2024) hat der Regionalrat Münster den überarbeiteten Planentwurf zur Änderung des Regionalplans Münsterland (Stand: September 2024) und die Durchführung einer zweiten Beteiligung gem. §§ 9 Abs. 3 und 2 S. 3 - 6, 7 Abs. 7 ROG i. V. m. § 13 LPlG NRW beschlossen.

Die Planänderung umfasst das gesamte Plangebiet des Regionalplans Münsterland mit den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und der kreisfreien Stadt Münster. Ergänzend wird auf die Kartendarstellung in der öffentlichen Bekanntmachung hingewiesen (vgl. Amtsblatt der Bezirksregierung Münster, Ausgabe 41 vom 11.10.2024, S. 333 - 335).

Verfahrensstand

Zum überarbeiteten Planentwurf konnten in Bezug auf die nach dem ersten Beteiligungsverfahren vorgenommenen Änderungen vom 28. Oktober 2024 bis einschließlich 09. Dezember 2024 Stellungnahmen abgegeben werden.

Der überarbeitete Planentwurf zur Änderung des Regionalplans Münsterland kann zu Informationszwecken weiterhin im nachfolgenden Bereich „Planunterlagen“ eingesehen und heruntergeladen werden.

Über das weitere Verfahren werden wir an dieser Stelle und in unserer StoryMap informieren.

Zusätzliche Informationen

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