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Regionalplanung


Öffentlichkeitsbeteiligung
Änderung des Regionalplans Münsterland

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022 beschlossen, den Regionalplan Münsterland zu ändern. Mit dem Änderungsverfahren sollen die textlichen und zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans Münsterland an die Festlegungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) sowie des Bundesraumordnungsplans für den Hochwasserschutz (BRPH) angepasst werden. Hierzu wurden die bestehenden Festlegungen redaktionell überarbeitet, ergänzt, neu strukturiert und an die aktuellen fachgesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst. Dabei wurden auch die Festlegungen des Sachlichen Teilplans Energie (STE) überarbeitet und in das Hauptplanwerk übernommen. Die Festlegungen des Sachlichen Teilplans Kalkstein wurden größtenteils unverändert in das Hauptplanwerk integriert. Die Planinhalte, die nicht unter die Änderungen fallen, sind nicht Gegenstand des Verfahrens und entsprechend gekennzeichnet.

Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sind über die geplante Änderung des Regionalplans Münsterland gem. § 9 Abs. 1 ROG frühzeitig unterrichtet worden. Gemäß § 8 Abs. 1 ROG wurde eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt. Die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen berührt werden kann, wurden bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades des Umweltberichts beteiligt.

Die Planänderung umfasst das gesamte Plangebiet des Regionalplans Münsterland mit den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und der kreisfreien Stadt Münster.

Mit der Planänderung soll das Münsterland mit seinen 66 Städten und Gemeinden als Lebens- und Wirtschaftsraum in seiner prägenden Vielfalt zukunftsorientiert aufgestellt werden. Dazu gehören die Sicherung von Entwicklungspotenzialen und einer nachhaltigen Daseinsfürsorge, die Förderung von Wirtschaftswachstum und Innovationen und der nachhaltige Schutz von Ressourcen. Den räumlichen Voraussetzungen einer nachhaltigen und flächensparenden Siedlungsentwicklung ist dabei genauso Rechnung zu tragen wie dem Schutz des Freiraums vor weiteren Zerschneidungen und der Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft für die Nahrungs- und Rohstoffproduktion. Eine zentrale Herausforderung liegt außerdem darin, den Erfordernissen des Klimawandels Rechnung zu tragen. Dazu gehört, die Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu schaffen. Gleichzeitig ist die Funktionsfähigkeit der Böden, des Wasserhaushalts, der Tier- und Pflanzenwelt sowie des Klimas zu sichern, zu entwickeln und – soweit möglich – wiederherzustellen.

Verfahrensstand

Vom 06. März 2023 bis einschließlich zum 30. September 2023 bestand die Möglichkeit, zum Planentwurf Stellung zu nehmen. Das Beteiligungsverfahren ist nun beendet. Stellungnahmen können nicht mehr abgegeben werden.

Die Unterlagen zur Änderung des Regionalplans können zu Informationszwecken weiterhin im Abschnitt „Planunterlagen“ eingesehen und heruntergeladen werden.

Über das weitere Verfahren werden wir an dieser Stelle und in unserer StoryMap informieren.

Hinweise

Mit Ablauf der oben genannten Stellungnahmefrist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (vgl. § 9 Abs. 2 S. 4 ROG). Nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemachte Einwendungen einer Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) sind im Verfahren über den Rechtsbehelf nach § 7 Abs. 2 UmwRG ebenfalls ausgeschlossen (vgl. § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG).

Etwaige Kosten, die bei der Einsichtnahme in die Planunterlagen und/oder bei der Abgabe von Stellungnahmen entstehen, werden nicht erstattet.

Sollten Sie eine Stellungnahme abgeben, werden die darin gemachten personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mailadresse) gespeichert und im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie hier:

Planunterlagen

Die Planunterlagen umfassen den Änderungsentwurf des Regionalplans Münsterland und einen Umweltbericht mit Anhängen. Der Änderungsentwurf mit integrierter Begründung und Erläuterung besteht aus textlichen Festlegungen (Textteil), Erläuterungskarten, zeichnerischen Festlegungen (Kartenteil im Maßstab 1:50 000) sowie Dokumentationsbögen. Die Dateien können Sie sowohl einzeln als auch kapitelweise oder komplett als ZIP-Datei herunterladen. Bitte beachten Sie, dass das Herunterladen der Dokumente einige Momente dauern kann.

Textliche Festlegungen

Erläuterungskarten

Zeichnerische Festlegungen

Die Änderungsentwürfe der zeichnerischen Festlegungen bilden die geplanten Änderungen der einzelnen zeichnerischen Festlegungen ab. Bestehende zeichnerische Festlegungen, die von der Planänderung nicht betroffen und nicht Gegenstand des Verfahrens sind, werden nicht dargestellt. Für eine Gesamtschau aller zeichnerischen Festlegungen stellen wir Ihnen für jedes Kartenblatt eine Lesefassung zur Verfügung. Sie finden diese Lesefassungen im unteren Abschnitt „Weitere Unterlagen“.

Dokumentationsbögen

Umweltbericht

Weitere Unterlagen

Lesefassung der zeichnerischen Festlegungen

Die Änderungsentwürfe der zeichnerischen Festlegungen bilden die geplanten Änderungen der einzelnen zeichnerischen Festlegungen ab. Bestehende zeichnerische Festlegungen, die von der Planänderung nicht betroffen und nicht Gegenstand des Verfahrens sind, werden nicht dargestellt. Für eine Gesamtschau aller zeichnerischen Festlegungen stellen wir Ihnen für jedes Kartenblatt eine Lesefassung zur Verfügung. In der Lesefassung sind die geplanten Änderungen der zeichnerischen Festlegungen in den bestehenden Plan eingearbeitet.

Windenergiegebiete mit namentlicher Kennzeichnung

Für die Benennung der Windenergiegebiete stellen wir Ihnen weiteres Kartenmaterial zur Verfügung. In den Karten sind alle Windenergiegebiet mit namentlicher Kennzeichnung dargestellt. Die Karten sind nicht Bestandteil des Regionalplans bzw. des Planentwurfes.

Weiteres Verfahren

Die eingegangenen Stellungnahmen sind im Rahmen der Gesamtabwägung über die Planänderung zu berücksichtigen (vgl. § 9 Abs. 2 S. 2 ROG). Der Regionalrat Münster entscheidet über die Änderung des Regionalplans Münsterland durch abschließenden Feststellungsbeschluss (vgl. § 19 Abs. 4 S. 1 LPlG NRW). Die Änderung ist der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen wird die Planänderung wirksam. Dem Regionalplan wird eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der u. a. hervorgeht, wie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Änderungsverfahren berücksichtigt wurden (vgl. § 10 Abs. 3 ROG).

Zusätzliche Informationen

Downloads

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

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