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© Bezirksregierung Münster


27.03.2020
Bezirksregierungen bearbeiten Förderanträge für „NRW-Soforthilfe“

Milliardensoforthilfe für den Wirtschafts­motor des Landes startet ab heute

Münster. Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, erhalten ab sofort finanzielle Unterstützung vom Land und Bund. Ab heute, Freitag, 27. März 2020, können Unternehmen bei der jeweiligen Bezirksregierung Anträge für die Zuschüsse stellen. Bis zu 25.000 Euro zahlt das Land NRW als Soforthilfe. Damit das Geld schnell ankommt, müssen die Förderanträge online gestellt werden. Zahlungseingänge sind frühestens zum Ende der Woche möglich.

Da die Bezirksregierungen mit mehreren hunderttausenden Anträgen rechnen, stehen in den fünf Regierungspräsidien fast 700 Beschäftigte der Landesverwaltung zur Verfügung, um die benötigten Finanzhilfen schnell und unbürokratisch weiterzugeben.

In einem historischen Kraftakt unterstützen Bundesregierung und Landesregierung in der Corona-Krise kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen Nordrhein-Westfalens. Das Angebot richtet sich ebenso an Freiberufler und Solo-Selbstständige.

Kleinunternehmer erhalten somit aus dem Programm des Bundes Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro. Mit „NRW-Soforthilfe 2020“ stockt die Landesregierung dieses Programm nochmals ordentlich auf, um heimische Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten mit je 25.000 Euro zu unterstützen.

Siehe hierzu auch die Informationen des NRW Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie:

Wie sind die Fördermöglichkeiten?

Die dringend benötigte Hilfe wird in den kommenden drei Monaten gewährt und sieht folgende Zuschüsse vor:

  • bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro (Bundesmittel)
  • bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro (Bundesmittel)
  • bis zu 50 Beschäftigte: 25.000 Euro (Landesmittel)

Voraussetzungen

  • mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März 2020 sind durch die Corona-Krise weggefallen oder
  • der Umsatz hat sich im Vergleich zum Vorjahresmonat halbiert oder
  • der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung massiv eingeschränkt oder
  • Zahlungsverpflichtungen können nicht erfüllt werden: zum Beispiel: Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten

Berechnung der Mitarbeiterzahl

Stichtag für die Berechnung der Mitarbeiterzahl ist der 31. Dezember 2019.
Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitbeschäftigte:

  • Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
  • Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
  • Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
  • Mitarbeiter über 30 Stunden & Auszubildende = Faktor 1
  • Der/Die Unternehmer/in selbst ist mitzuzählen.

Welche Informationen sind für den Antrag wichtig?

  • Amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
  • Handelsregisternummer oder andere Registernummer sowie das zugehörige Amtsgericht
  • Steuernummer des Unternehmens und Steuer-ID eines der Eigentümer
  • Bankverbindung für die Auszahlung
  • Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit
  • Anzahl der Beschäftigten
  • Eine sogenannte De-Minimis-Erklärung ist nicht erforderlich!

Wie kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag kann online ausgefüllt werden. Es müssen keine Dokumente hochgeladen werden.

Bitte haben Sie bei der Beantragung der „NRW-Soforthilfe 2020“ für kleine und mittlere Unternehmen sowie Solo-Selbstständige etwas Geduld. Bei sehr hoher gleichzeitiger Nachfrage kann es vorübergehend zu Überlastungen der Server kommen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag dann zu einem späteren Zeitpunkt. Nach Ihrer Antragstellung erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Auch diese kann verzögert bei Ihnen eingehen. Bitte warten Sie die Mail ab und stellen Sie Ihren Antrag nicht neu. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld!

Welche Fristen gibt es?

Ab Freitag (27. März 2020) können die Anträge online gestellt werden. Die Anträge werden auch am Wochenende von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirksregierung Münster bearbeitet. Anträge müssen bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden.

Wo kann ich mich weiter informieren?

Eine Übersicht zu Bürgschaften, Bürgschaftsbank, KfW-Kredite, Steuerstundungen, Entschädigungen für Quarantäne und Beteiligungskapital für Kleinunternehmen gibt es auf dem Informationsportal des NRW-Wirtschaftsministeriums:

Hotline der Bezirksregierung Münster für NRW-Soforthilfe
0251 411-3400

Die Bezirksregierung Münster hat bereits eine Hotline eingerichtet. Sie ist Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr und Samstag und Sonntag von 8 bis 18 Uhr unter 0251 411-3400 geschaltet.

Hotline zur NRW-Soforthilfe für Handwerksbetriebe

Für Fragen zum Ausfüllen des Formulars schaltet die Handwerkskammer die Telefonhotline 0251 5203-888. Dort geben Berater am Freitag von 12 bis 17 Uhr, am Samstag von 8 bis 16 Uhr und am Sonntag von 10 bis 16 Uhr Auskunft und Hilfestellungen.

IHK-Finanzierungshotline: 0251 707-111

Das IHK-Team der Finanzierungshotline ist erreichbar: Samstag (28.3.2020) von 9:00 bis 16:00 Uhr, Sonntag (29.3.) von 10:00 bis 15:00 Uhr, montags bis donnerstags von 8:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 15.30 Uhr.

Mit der Gesamthilfe von Bund und Land wird nahezu jeder zweite Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen unterstützt.

Bereits jetzt können freischaffende Künstler*innen Unterstützungen bei den Bezirksregierungen beantragen:

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

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