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Soforthilfen zur Bewältigung der Corona-Krise
MKW-Soforthilfe
„Auf geht’s!“: Antragsverfahren für die zweite Runde der Künstlerstipendien
Freischaffende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten können erneut Anträge für das Stipendienprogramm „Auf geht’s!“ der Landesregierung stellen.
Im Rahmen der Neuauflage des Programms stehen weitere 15.000 Stipendien zur Verfügung. Freischaffende Künstlerinnen und Künstler erhalten 6.000 Euro für die Dauer von sechs Monaten (April bis September 2021), um ihrer künstlerischen Arbeit auch unter den Bedingungen der Pandemie nachzugehen.
Bewerben können sich freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler aller Sparten, deren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen liegt und die ihre künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben. Voraussetzung für die Antragsstellung ist eine aussagefähige künstlerische Biografie oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bzw. in einem einschlägigen Künstlerverband, die Angabe von zwei Referenzen sowie eine Kurzbeschreibung des geplanten Projektes.
Die Antragsfrist läuft bis zum 31. Mai 2021.
Das Antragsverfahren, alle Informationen zur Ausschreibung und zum Online-Antrag sowie häufig gestellte Fragen finden Sie hier:
- Zum Online-Antragsverfahren (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- FAQ zum Sofortprogramm (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Fragen zum Stipendienprogramm können telefonisch über das Service-Telefon (0211 / 4684 4999, Mo-Fr, 9-18 Uhr) oder per Mail (NRW-Kuenstlerstipendium(at)mkw.nrw.de) gestellt werden.
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