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28.01.2020
Bezirks­regierung Münster infor­miert Aus­schuss über Umgang mit Raffinerie-Rück­ständen

Münster/Gelsenkirchen. Auf Bitte des Gelsenkirchener Oberbürgermeisters hat die Bezirksregierung Münster heute den Umweltausschuss der Stadt Gelsenkirchen über den Umgang mit Rückständen der Rheinland-Raffinerie von Shell in Köln informiert. In Teilen der Öffentlichkeit war durch Medienberichte der falsche Eindruck entstanden, diese Abfälle seien unbehandelt auf die Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) und stellten nun möglicherweise eine Gefahr dar. Beides war zu keinem Zeitpunkt der Fall: „Unbehandelter Rückstand wurde und wird auf der Deponie Emscherbruch nicht entsorgt. Der Rückstand wird von einem Fachunternehmen so aufbereitet, dass er dauerhaft und sicher auf Sonderabfalldeponien wie der ZDE abgelagert werden kann“, sagte eine Vertreterin der Bezirksregierung Münster.

Im vorliegenden Fall seien sowohl der Entsorgungsnachweis von der Shell-Raffinerie zu der Abfallbehandlungsanlage im Kreis Recklinghausen als auch der Entsorgungsnachweis von der Behandlungsanlage zur ZDE überprüft worden, betonte die Bezirksregierung. Die Behandlungsanlage ist für den Umgang mit solchen Abfällen zertifiziert. Der Entsorgungsweg von der Abfallbehandlungsanlage zur ZDE wird im Rahmen der Abfallstromkontrolle von der Bezirksregierung ständig überwacht. Die ZDE ist als Deponie der Klasse III (umgangssprachlich: Sondermüll) ausdrücklich für die Ablagerung von solchen Abfällen zugelassen und vorgesehen. Sie unterliegt der Überwachung und Kontrolle durch die Bezirksregierung.

Bei dem auf der ZDE deponierten Abfall handelt es sich um Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten. Der Anteil der Shell-Rückstände, die darin sicher verarbeitet sind, beträgt rund zehn Prozent des Volumens. Im Jahr 2018 betrugt die Gesamtmenge rund 178.600 Tonnen (darin enthalten 17.125 Tonnen Rückstände aus der Shell-Raffinerie). Im Jahr 2019 waren es 178.000 Tonnen mit einem Anteil von 16.780 Tonnen Rückständen aus der Shell-Raffinerie. Die Behandlung und anschließende Deponierung auf der ZDE entspricht den gesetzlichen Vorgaben und stellt sicher, dass von diesen Stoffen dauerhaft keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht.

Eine umfangreiche Dokumentation und weitere Informationen zum Thema finden auch unter:

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