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Ländliche Entwicklung


Ländliche Entwicklung

Im Mittelpunkt der Integrierten ländlichen Entwicklung steht der Blick auf die Regionen. Grundlegend ist die Erkenntnis, dass Politik für ländliche Räume sich nicht länger auf einzelne Orte und Gemeinden beschränken darf, sondern stärker auf regionale Strukturen und Ansätze konzentrieren muss. Dadurch wird die Politik für ländliche Räume effizienter. Dies ist der Kern der neuen Fördermöglichkeiten, die von der Europäischen Union, Bund und Land gemeinsam finanziert werden.

In Nordrhein-Westfalen wird die Förderung der ländlichen Entwicklung folgerichtig auf regionale Zusammenschlüsse mehrerer Gemeinden ausgeweitet. Die gemeinsame Identität sowie der gewachsene kulturelle und historische Zusammenhalt werden somit gestärkt. Die wirtschaftliche Entwicklung in der Region wird vorangetrieben. Die ländlichen Regionen haben gemeinsame Traditionen und gemeinsame Ziele. 

Die Regionen formulieren ihre gemeinsamen Ziele im Zusammenhang mit einer Analyse der regionalen Stärken und Schwächen. Daraus entstehen die regionalen Konzepte und Umsetzungsstrategien, die in einem moderierten Prozess zu konkreten Projekten weiter entwickelt werden. Das Entwicklungskonzept muss dazu thematisch breit angelegt sein. 

Die regionalen Entwicklungsmöglichkeiten sind vielfältig. Es kann dabei zum Beispiel gehen 

  • um die Verbesserung des dörflichen Umfeldes oder der agrarstrukturellen Bedingungen,
  • um die Entwicklung der nachhaltigen Energienutzung in der Region,
  • oder um die Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Regionalvermarktung und im Landtourismus. 

Wesentlich bei allen regionalen Entwicklungskonzepten ist die Beteiligung der Bevölkerung vor Ort und der lokalen Akteure. Regionale Entwicklung lebt von Engagement und Kreativität. Lokale Aktionsgruppen sollen sich aus möglichst vielen gesellschaftlichen Bereichen zusammensetzen: aus Landwirtschaft und Naturschutz, Wirtschaft und Verbraucherschutz. Die nachhaltige Regionalentwicklung benötigt die Vernetzung von Politik, Wirtschaft und Bevölkerung.

Ziele integrierter ländlicher Entwicklung

Mit der Förderung der Integrierten ländlichen Entwicklung soll die Lebensqualität des ländlichen Raumes umfassend verbessert werden. Der ländliche Raum soll attraktiver gestaltet werden als Wohn-, Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum. 

Dieses umfassende Ziel soll erreicht werden durch

  • Aktivierung regionsinterner Ideen und Kräfte,
  • Entwicklung regionsspezifischer Strategien und deren Umsetzung,
  • Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen,
  • Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen,
  • Förderung der regionalen und kulturellen Identität. 

Prinzipien integrierter ländlicher Entwicklung

Im Mittelpunkt steht die Förderung regionalen Denkens, regionaler Kreisläufe und Strukturen. Die Entwicklung einer regionalen Identität ist Grundvoraussetzung für den Zusammenhalt einer Region, für die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Wirtschaftsräumen. Dabei ist zum erfolgreichen Aufbau und zur Stärkung von Netzwerken und Kooperationen im ländlichen Raum sowie Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien die Eigeninitiative und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, der lokalen Akteure und Interessengruppen unverzichtbar.

Die Förderbereiche werden miteinander vernetzt. Durch das sektor- und themenübergreifende Handeln werden Synergieeffekte erzielt.

Wie können Bürgerinnen und Bürger mitwirken?

Die Bevölkerung und die Akteure vor Ort müssen in die Erarbeitung regionaler Entwicklungskonzepte und auch in das Regionalmanagement einbezogen sein. Das ist die Voraussetzung, um Fördermittel zu bekommen. Die Initiative für eine regionale Entwicklungsstrategie kann von der Bevölkerung und lokalen Interessengruppen ebenso ausgehen wie von der Kommune selbst. In jedem Fall ist die Bevölkerung zu beteiligen. Die Formen der Zusammenarbeit können je nach regionaler Besonderheit unterschiedlich sein. In der Regel finden zuerst Auftaktveranstaltungen statt, die über Ziele und geplante Entwicklungsprozesse informieren. Die Strategie-Entwicklung und ihre Umsetzung geschehen dann in der Regel in verschiedenen Arbeitskreisen und Projektgruppen. Dadurch entsteht eine regionale Partnerschaft, in der möglichst viele Bürgerinnen und Bürger mitarbeiten sollten.

Häuser in Asbeck

In vielen Jahrhunderten gewachsen, ist die Eigenart unserer Dörfer heute ein wertvolles Gut geworden. Gerade in unserer schnelllebigen Zeit wollen wir Erhaltenswertes bewahren, um den dörflichen Charakter unserer ländlichen Orte zu pflegen. Gleichzeitig wollen wir die Dörfer nachhaltig entwickeln und zukunftsfähig machen. Die Dorfentwicklung kann dabei helfen, indem sie für diese Aufgaben Fördermittel zur Verfügung stellt. © Bezirksregierung Münster

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Dorfentwicklung

Dazu zählen öffentliche Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur, der Wohn- und Lebensqualität und der Umweltsituation in den Dörfern. Dazu gehört auch die Förderung von dorfgemäßen Gemeinschaftseinrichtungen. Ebenfalls berücksichtigt werden private Maßnahmen zur Erhaltung und Instandsetzung von ländlicher Bausubstanz, die das Ortsbild prägt. Ergänzt wird die Förderung um Investitionen zur Umnutzung land- und forstwirtschaftlicher Bausubstanz und um Infrastrukturmaßnahmen, die dem ländlichen Charakter angepasst sind.

Sicherung öffentlicher Darlehen in der Siedlung und Agrarstruktur

In der Vergangenheit wurden durch das Amt für Agrarordnung Siedlungsverfahren im ländlichen Raum gefördert. Dabei ging es zum Beispiel um die Ansiedlung heimatvertriebener und einheimischer Landwirte auf Voll- und Nebenerwerbsstellen oder die Aussiedlung bestehender Betriebe. Auch Land- und Forstarbeiter wurden gefördert.

Diese Förderprogramme sind inzwischen ausgelaufen. Die Betreuung der Siedlerstellen bleibt jedoch weiterhin eine Aufgabe des Dezernates für Ländliche Entwicklung, Bodenordnung.

Bei Verkäufen, Übertragungen im Wege der Erbfolge, Verpachtungen etc. muss geprüft werden, ob die Darlehen zu den bisherigen Konditionen belassen werden können, die Konditionen erhöht werden müssen oder eine vorzeitige Rückzahlung der Mittel vorzunehmen ist.

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Zusätzliche Informationen

Anschrift

Bezirksregierung Münster
Justus-Liebig-Haus
Leisweg 12
48653 Coesfeld
Telefon: 0251 411-0
Telefax: 0251 411-5060
Email: dez33@brms.nrw.de

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