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Enteignung


Enteignungsbehörde

Die Bezirksregierung Münster befasst sich als Enteignungsbehörde mit Enteignungsverfahren, Besitzeinweisungsverfahren und Entschädigungsfestsetzungsverfahren.

Bei vielen öffentlichen Aufgaben, wie zum Beispiel dem Bau von Straßen, Energieversorgungsleitungen oder Abfallanlagen werden private Grundstücke benötigt. Nicht immer sind Eigentümer bereit, ihr Privateigentum zu den angebotenen Bedingungen abzugeben. Neben dem Eigentumsrecht können auch andere Rechte, wie Mietrechte, Wegerechte oder Altenteilsrechte betroffen sein.

Konfliktmoderator

Als kompetenter Konfliktmoderator vermittelt die Enteignungsbehörde in diesen Fällen zwischen den Parteien mit dem Ziel einer gütlichen Einigung. Die Enteignungsbehörde ist dabei bestrebt, Enteignungen zu vermeiden. Die Mitarbeiter des zuständigen Dezernats Enteignung setzen sich dafür im Rahmen informeller Gespräche, aber auch im förmlichen Verfahren mit den Beteiligten an einen Tisch. Als Moderatoren informieren sie die Beteiligten und loten einvernehmliche Lösungen aus.

Im Rahmen einer Einigung können Randprobleme gelöst werden, deren Regelung in einem Enteignungsbeschluss nicht möglich wäre. So können zum Beispiel Wünsche nach weiteren Zufahrten oder nach Bepflanzungen als Lärmschutz erörtert werden.

Unter der Moderation der Bezirksregierung Münster wurden in den letzten Jahren alle Enteignungsverfahren und circa 80 % aller Verfahren gütlich beendet.

Neutraler Vermittler

In den Verfahren nimmt die Enteignungsbehörde stets eine neutrale Position ein, auch wenn sie an Planungsbeschlüsse oder Bebauungspläne gebunden ist. Als neutraler Vermittler schlichtet sie zwischen den konkurrierenden Interessen und sorgt für eine angemessene und gerechte Entschädigung Betroffener.

Enteignung zum Wohl der Allgemeinheit

Um Maßnahmen umzusetzen, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen, muss manchmal in private Grundstücke und Grundstücksrechte eingegriffen werden. Wenn eine Regelung nicht möglich ist, kann auch ein geplantes Vorhaben zu scheitern drohen. Dann entscheidet die Enteignungsbehörde über die Möglichkeit einer Enteignung, einer vorzeitigen Besitzeinweisung und einer angemessenen Entschädigung.

Gesetzliche Grundlage

Gesetzliche Grundlage der Entscheidungen der Bezirksregierung sind das Baugesetzbuch, das Landbeschaffungsgesetz sowie das Landesenteignungsgesetz und Landesentschädigungsgesetz Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit Fachgesetzen (wie zum Beispiel den Straßengesetzen oder dem Energiewirtschaftsgesetz).

Merkblätter

Enteignungsbetroffene und Antragsteller von Anträgen auf Enteignung, Entschädigungsfestsetzung oder Besitzeinweisung, können zusätzlich zu den Informationen der Internetseite spezielle Merk- und Informationsblätter im Downloadbereich abrufen.

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