Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Internationale Kulturpolitik

Was wird gefördert?

Mit dem Exportprogramm werden Auftritte von NRW-Künstlern im Ausland unterstützt, die als „Botschafter“ des Landes besondere Qualitäten nachweisen können. Im Rahmen der Kooperationsförderung geht es um eine grenz­überschreitende, prozessorientierte und nachhaltige Zusammenarbeit von hiesigen Künstlern mit ausländischen Kulturschaffenden. Schwerpunktländer sind jeweils Polen, Frankreich, Benelux.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich alle nordrhein-westfälischen kommunalen und freien Kulturinstitutionen, Kulturträger, Künstlerinnen und Künstler. Die besten Projekte werden im landesweiten Vergleich durch ein Fachgremium ausgewählt. Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags über den Haushalt des folgenden Jahres.

Bis wann ist der Antrag zu stellen?

Es gilt folgende Antragsfrist: 31.03. (für das laufende und das folgende Jahr), 30.09. (für das Folgejahr).

Die Antragstellung ist seit 2021 nur digital möglich und wird online über das Kulturweb gestellt (bei Erstantragstellung ist eine Registrierung notwendig):

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