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Förderprogramme von A – Z
Regionale Kulturpolitik
Was wird gefördert?
Das Landesförderprogramm „Regionale Kulturpolitik“ – oder kurz RKP – wurde Ende der 1990er Jahre ins Leben gerufen. Mit diesem Programm sollen vorrangig Projekte gefördert werden, die zur Profilbildung der nordrhein-westfälischen Kulturregionen beitragen. Folgende Zielsetzungen gelten für alle Kulturregionen: Die Förderung von Kommunikation und Kooperation zwischen Kulturschaffenden und den Kulturverantwortlichen in den Regionen, das Bilden produktiver Netzwerke, die Stärkung der Attraktivität, Innovation und Identität nach Innen und Außen. Darüber hinaus sollen die Projekte den spezifischen Profilen der Regionen entsprechen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Arbeitsgemeinschaft der Kulturregionen NRW.
Für die Kulturregion Münsterland ist die Bezirksregierung Münster zuständig. Für den Emscher-Lippe-Raum (Kulturregion Ruhrgebiet) ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig.
- Arbeitsgemeinschaft der Kulturregionen NRW (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Kulturregion Münsterland (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- YouTube-Film: Die Kulturakademie Münsterland stellt sich vor (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Kulturregion Ruhrgebiet (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Bis wann ist der Antrag zu stellen?
Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Antragsfristen Ausschlussfristen sind, d. h. dass der Antrag vollständig und unterschrieben spätestens zu diesem Zeitpunkt bei der Bezirksregierung vorliegen muss (nicht der Poststempel entscheidet). Achtung: Es gibt jetzt eine Beratungspflicht!
Es gelten folgende Antragsfristen:
- Regionale Kulturpolitik 30.9.(Projektdatenblatt beim zuständigen Koordinierungsbüro), 30.11. (Formantrag für ausgewählte Projekte bei der zuständigen Bezirksregierung)
- Kurzfassung: Der Weg zum Antrag (pdf, 608 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- „Fördermittel für regionale Kulturprojekte: Bewerbung noch bis zum 30. September möglich“, Pressemitteilung des Münsterland e.V. vom 16. Juli 2019 (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Downloads
- Zuwendungsantrag (docx, 24 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Rechtsmittelverzicht (docx, 28 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Mittelabruf (Festbetragsfinanzierung) (doc, 49 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Mittelabruf (Fehlbedarfsfinanzierung) (doc, 48 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Mittelabruf (Anteilfinanzierung) (doc, 49 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verwendungsnachweis (docx, 37 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Anlage zum Verwendungsnachweis (docx, 74 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Muster eines Ausgaben- und Finanzierungsplans (xlsx, 16 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Hinweise zum Erstellen des Kosten- und Finanzierungsplans (pdf, 36 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Rechtsvorschriften
- § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) (pdf, 465 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (pdf, 208 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G) (pdf, 129 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Kulturfördergesetz (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)