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Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe


Approbationen

Untersuchung der Ohren

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Wenn Sie in Deutschland den ärztlichen, zahnärztlichen oder pharmazeutischen Beruf ohne Einschränkung ausüben wollen, brauchen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation.

Dasselbe gilt für eine Berufstätigkeit als Psychotherapeutin/Psychotherapeut.

Auch mit einem im Ausland erworbenen Abschluss können Sie in Deutschland einen Antrag auf Approbation stellen. Im Rahmen des Approbationsverfahrens überprüfen wir die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Abschluss.

Die Approbation kann Ihnen nur erteilt werden, wenn Ihre Ausbildung als gleichwertig anerkannt wird.

Zuständigkeit

Bei Abschluss in Deutschland:

  • Der Antrag auf Approbation ist bei der Bezirksregierung zu stellen in deren Regierungsbezirk Sie den letzten (i. d. R. mündlich-praktischen) Teil der ärztlichen, zahn­ärztlichen, pharma­zeutischen oder psycho­thera­peutischen Prüfung abgelegt haben.

Bei  Abschluss im Ausland:

  • Der Antrag auf Approbation ist bei der Bezirksregierung Münster zu stellen, wenn Sie eine Stellen­zusage haben oder analoge plausible Angaben gemacht werden, die die beabsichtigte Berufs­tätigkeit in Nordrhein-Westfalen belegen können.

Wenn Sie die Anerkennung eines Pflege- oder Gesundheitsfachberufes anstreben, klicken Sie bitte hier:

Zusätzliche Informationen

Eine persönliche Beratung vor Ort ist derzeit nicht möglich. Von Nachfragen zum Sachstand oder der Zuständigkeit bitten wir aufgrund des hohen Antragsaufkommens abzusehen.

­­Kontaktinformation

Die ZAG - aH erreichen Sie in weniger dringenden Fällen per E-Mail unter:

ah-anerkennung@brms.nrw.de

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