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Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe
Approbationen
Wenn Sie in Deutschland den ärztlichen, zahnärztlichen oder pharmazeutischen Beruf ohne Einschränkung ausüben wollen, brauchen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation.
Dasselbe gilt für eine Berufstätigkeit als Psychotherapeutin/Psychotherapeut.
Auch mit einem im Ausland erworbenen Abschluss können Sie in Deutschland einen Antrag auf Approbation stellen. Im Rahmen des Approbationsverfahrens überprüfen wir die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Abschluss.
Die Approbation kann Ihnen nur erteilt werden, wenn Ihre Ausbildung als gleichwertig anerkannt wird.
Zuständigkeit
Bei Abschluss in Deutschland:
- Der Antrag auf Approbation ist bei der Bezirksregierung zu stellen in deren Regierungsbezirk Sie den letzten (i. d. R. mündlich-praktischen) Teil der ärztlichen, zahnärztlichen, pharmazeutischen oder psychotherapeutischen Prüfung abgelegt haben.
Bei Abschluss im Ausland:
- Der Antrag auf Approbation ist bei der Bezirksregierung Münster zu stellen, wenn Sie eine Stellenzusage haben oder analoge plausible Angaben gemacht werden, die die beabsichtigte Berufstätigkeit in Nordrhein-Westfalen belegen können.
Wenn Sie die Anerkennung eines Pflege- oder Gesundheitsfachberufes anstreben, klicken Sie bitte hier:
Zusätzliche Informationen
Eine persönliche Beratung vor Ort ist derzeit nicht möglich. Von Nachfragen zum Sachstand oder der Zuständigkeit bitten wir aufgrund des hohen Antragsaufkommens abzusehen.
Kontaktinformation
Die ZAG - aH erreichen Sie in weniger dringenden Fällen per E-Mail unter:
Service
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