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Approbationen


Approbation beantragen

Derzeit gibt es bis auf Weiteres keine persönlichen Sprechzeiten.

Statt der persönlichen Sprechzeit findet von Montag – Freitag von 09:00 bis 14:00 Uhr eine telefonische Sprechstunde statt.

Wann die persönliche Sprechstunde wieder stattfinden kann wird rechtzeitig an dieser Stelle bekannt gegeben.

Kenntnisprüfungen

Seit dem 05.02.2021 übernimmt die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) für ganz Nordrhein-Westfalen die Zuständigkeit für die Organisation und Durchführung der Kenntnisprüfungen.

Die Anmeldung zur Kenntnisprüfung hat weiterhin bei der ZAG der Bezirksregierung Münster zu erfolgen. Von mir werden die Daten der bereits zur Kenntnisprüfung angemeldeten Antragstellenden aber auch die Daten von Neuanmeldungen an die ÄKWL weitergegeben.

Von dort erhalten Sie einen Gebührenbescheid und dann die Ladung zum Kenntnisprüfungstermin.

Alle erforderlichen Informationen zur Kenntnisprüfung finden Sie online bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe:

Appro­bation

Wer in Deutschland den Beruf als Apo­theker, Arzt, Psycho­therapeut oder Zahn­arzt ohne Ein­schränkungen ausüben will, braucht eine staat­liche Erlaub­nis, die Appro­bation. Die Appro­bation berechtigt zur selbst­ständigen Berufs­ausübung. Sie wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

Unabhängig von der Staatsangehörigkeit besteht der Rechts­anspruch auf Erteilung der Approbation, wenn die Ausbildung in Deutschland abgeschlossen wurde. Das gleiche gilt für einen im Ausland erworbenen Abschluss, wenn er mit dem deutschen Ausbildungs­stand gleichwertig ist. Die Approbation kann nur erteilt werden, wenn die Ausbildung als gleichwertig anerkannt wird.

Zusätzliche Informationen

Eine persönliche Beratung vor Ort ist derzeit nicht möglich. Von Nachfragen zum Sachstand oder der Zuständigkeit bitten wir aufgrund des hohen Antragsaufkommens abzusehen.­

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Sofern Sie Ihre Ausbildung in einem sogenannten Drittstaat absolviert haben und Ihre Ausbildung daher nicht automatisch anerkannt werden kann, beachten Sie bitte folgenden Hinweis:
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Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die für eine dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung erforderlichen Nachweise vorzulegen, haben Sie die Möglichkeit den Nachweis der fachlichen Voraussetzungen durch die erfolgreiche Teilnahme an der Kenntnisprüfung zu erbringen. Beachten Sie dazu bitte das Antragsformular sowie die Eingangsbestätigung.

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Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

­­Kontaktinformation

Die ZAG - aH erreichen Sie in weniger dringenden Fällen per E-Mail unter:

ah-anerkennung@brms.nrw.de

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Sprechzeiten

Eine persönliche Beratung zur Approbation ist derzeit nicht möglich.

 

Erreichbarkeit der Telefon-Hotline:

Montags – Freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr

 

Seit 01. Juli 2020 ist die Bezirksregierung Münster zentral zuständig für Anerkennungsverfahren approbierter Gesundheitsberufe. Aufgrund des Zuständigkeitswechsels besteht im Moment eine hohe Arbeitsbelastung.

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