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Unbemannte Luftfahrzeugsysteme (Drohnen)
Zulassungspflichtige Kategorie
Zulassungspflichtige Drohnen und deren Betreiber unterliegen einem aufwendigen Zulassungsverfahren. In dieser Kategorie werden unter anderem Personentransporte und Lastendrohnen betrieben.
Zuständig für Auskünfte und entsprechende Zulassungsverfahren ist ausschließlich das Luftfahrt-Bundesamt, Referat L2, 33144 Braunschweig, Mail: ast@lba.de.
Downloads
- Antrag für Genehmigungen in geografischen Gebieten (pdf, 266 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Rechtsvorschriften
- Allgemeinverfügung des LBA zu Mindestabständen bei Drohnenflugbetrieb zu Tierschutz- oder landwirtschaftlichen Zwecken (pdf, 134 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Allgemeinverfügung zur Erteilung von Freigaben zur Durchführung von Flügen mit Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen in Kontrollzonen von Flugplätzen mit Flugplatzkontrolle durch die DFS (pdf, 396 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Allgemeinverfügung zur Erteilung von Freigaben zur Durchführung von Flügen mit Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen in Kontrollzonen von Flugplätzen mit Flugplatzkontrolle durch die DFS Aviation Services (pdf, 45 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Erlass des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) vom 20.07.2022 zur Privilegierung von BOS (pdf, 77 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Luftverkehrsgesetz (LuftVG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Basis-Verordnung (EU) Nr. 2018/1139 (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)