Drohne mit Kamera

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Unbemannte Luftfahrzeugsysteme (Drohnen)


Spezielle Kategorie

Lässt sich der beabsichtigte Flugbetrieb nicht in der offenen Kategorie durchführen, kann er möglicherweise in der speziellen Kategorie abgewickelt werden. Diese Kategorie richtet sich an den professionellen Drohnenbetreiber und ist mit erheblichen Anforderungen verbunden. 

Die Zuständigkeit für die spezielle Kategorie ist mit Inkrafttreten der Anpassung der nationalen Regelungen den Landesluftfahrtbehörden zugewiesen worden. NRW hat jedoch von der gesetzlichen Möglichkeit der Rückübertragung dieser Zuständigkeit an das Luftfahrtbundesamt (LBA) Gebrauch gemacht. Für Anträge von natürlichen Personen mit Hauptwohnsitz in NRW oder von juristischen Personen mit Firmensitz in NRW ist daher ab 01.08.2021 das LBA zuständig.

Die für einen Betrieb in dieser Kategorie erforderliche Betriebsgenehmigung erfordert ein Betriebskonzept, eine Risikobetrachtung sowie die Darstellung von Minderungsmaßnahmen (Artikel 3 b) in Verbindung mit den Artikeln 5 (2), 11 und 12 der DVO EU Nr. 2019/947), um den Drohnenbetrieb sicher durchführen zu können. Die EASA hat dazu (ausschließlich in englischer Sprache) Verfahrensregeln nebst AMC (Acceptable Means of Compliance; akzeptable Mittel zur Einhaltung) und GM (Gudiance Material; Leitfaden) erlassen, nach denen diese Erfordernisse erstellt werden müssen. Diese finden Sie unter: 

Vor Antragstellung empfiehlt es sich in jedem Falle mit dem LBA in Kontakt zu treten, um Verfahrensfragen und Antragserfordernisse zu klären.


LUC (Betreiberzeugnis für Leicht-UAS)

Juristische Personen können ein sogenanntes LUC beantragen. Dazu sind umfangreiche Voraussetzungen zu erfüllen. Als Inhaber eines Betreiberzeugnisses können Drohnenflüge dann innerhalb der speziellen Kategorie ohne Erlaubnis betrieben werden und unterliegen einem Aufsichtsprogramm.

Zuständig für Auskünfte und entsprechende Antragsverfahren ist das Luftfahrt-Bundesamt, Referat L2, 33144 Braunschweig, Mail: ast@lba.de. Die Rechtsgrundlage für diesen Bereich finden Sie im Teil C der DVO (EU) Nr. 2019/947.

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