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Im Blickpunkt – Umwelt und Natur


Staub und Benzo(a)pyren
Luftqualität und Minderungsmaßnahmen im Umfeld der Kokerei Prosper in Bottrop

Kokerei

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Aufgrund einer hohen Anzahl von Fragen hinsichtlich der Luftqualität im Umfeld der Kokerei Prosper informiert die Bezirksregierung Münster ausführlich über die Luftqualität und Minderungsmaßnahmen. An der Kokerei Prosper in Bottrop finden regelmäßig Messungen vom LANUV hinsichtlich Feinstaub und Staubniederschlag statt. Die aufgezeichneten Messungen sind deutlich unterhalb des zulässigen Immissionswertes. Die Bezirksregierung Münster kontrolliert außerdem in den Industrieanlagen regelmäßig.

Allgemeine Informationen zur Kokerei

Die primäre Aufgabe einer Kokerei ist die Herstellung von Koks. Hierbei wird Kohle mittels Trockendestillation zu Koks umgesetzt. Dabei fällt zwangsläufig Koksofengas an. Dieses Gas wird in der Kohlenwertstoffanlage zu den Verkaufsprodukten Koksofengas, Teer, Benzol und Ammoniumsulfat (Dünger) aufgearbeitet.

Die Koksöfen werden mit dem aufgearbeiteten Koksofengas befeuert. Ein Abfahren der Koksöfen ist technisch nicht möglich, dies würde zu irreparablen Schäden im Ofenmauerwerk führen. Alle Änderungen und Reparaturen müssen daher während des Heißbetriebs durchgeführt werden.

Ein Einsatz fester Brennstoffe in der Kokerei ist technisch nicht möglich.

Die periodisch aufsteigenden Wasserdampfschwaden entstehen beim Löschen des heißen Kokses mit Frischwasser.

Warum kommt es beim Betrieb einer Kokerei zu sichtbaren Emissionen?

Bei einer Kokerei werden die erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an den Koksofenbatterien im laufenden Betrieb durchgeführt. Unvermeidbare sichtbare Emissionen treten bei Kokereien z.B. auf, wenn

  • Das Mauerwerk eines der Öfen so große Schäden aufweist, dass es zu einem Durchtritt von staubhaltigen Gasen in das Abgas des Beheizungssystems kommt. Dies kann sich als Färbung des Abgases einer der Batteriekamine bemerkbar machen. Eine ähnliche Abgasfärbung entsteht z.B. auch bei erforderlichen Revisionen der Schwefelsäureanlage.
  • Eine Ofentür nach der Neubefüllung des Ofens mit Kohle nicht sofort dicht schließt, bis eine Nachabdichtung erfolgt ist. Das kann sich als gelb/braune Schwaden im Umgebungsbereich des betroffenen Ofens bemerkbar machen.
  • Ein Ofen gedrückt wird, dessen Koks trotz üblicher Garungszeit teilweise noch nicht ausreichend ausgegart ist. Die kann sich als temporäre (<1 Minute) schwarze Wolke im Umgebungsbereich des betroffenen Ofens bemerkbar machen.

Diese Emissionen werden durch die Immissionsmessungen im Umfeld der Kokerei miterfasst.

Derartige Vorgänge können trotz vorbeugender Instandhaltung nicht völlig ausgeschlossen werden. Die BR kontrolliert regelmäßig die vorgegebenen Maßnahmen zur Instandhaltung in Hinblick auf eine Minimierung der Anzahl derartiger Vorgänge.
Maßnahmen, die hierzu umgesetzt wurden, zielen darauf hin,

  • dass eine sofortige Dichtschließung der Ofentüren erfolgt,
  • dass Temperaturschwankungen durch optimierte Prozessführung minimiert werden, um die Ausgarung sicherzustellen
  • und eine umgehende Reparatur des Mauerwerkes bei Beschädigung gewährleistet wird.

Fackelaktivität

Über die Hochfackel oder Bodenfackel wird nur gereinigtes Koksofengas (siehe oben) verbrannt, wenn dieses nicht abgeführt und verwertet werden kann.

Die Emissionsrelevanz der Fackeln ist vergleichbar mit der Verbrennung von Erdgas, allerdings entsteht weniger CO2 und stattdessen mehr Wasserdampf durch den im Vergleich zu Erdgas hohen Wasserstoffanteil.

Grundsätzliches zu Feinstaub und Staubniederschlag

Immissionen im Immissionsschutzrecht sind unter anderem staubförmige Luftverunreinigungen, die zum Beispiel auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirken. Emissionen im Immissionsschutzrecht sind zum Beispiel die von einer Anlage ausgehenden staubförmige Luftverunreinigungen.

Wann spricht man von Feinstaub (PM10) und was ist Staubniederschlag?

Unter Feinstaub (PM10) versteht man Schwebstaubteilchen, deren Durchmesser kleiner ist als 10 µm (1 µm=1/1000 mm). Man spricht auch von atembarem Staub. Von Staubniederschlag spricht man demgegenüber, wenn die Ablagerung von Stoffen auf Oberflächen angesprochen ist. Er besteht überwiegend aus Grobstaub.

Welche immissionsschutzrechtlichen gesetzlichen Vorgaben gibt es für Feinstaubimmissionen und Staubniederschlag?

Im Immissionsschutzrecht gibt es für Stäube verschiedene Anforderungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Es gibt Immissionswerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit (Nummer 4.2.1 der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft- TA Luft), hier wird Schwebstaub (PM-10), also atembarer Staub/Feinstaub betrachtet.

Des Weiteren gibt es Immissionswerte zum Schutz vor erheblichen Belästigungen oder erheblichen Nachteilen (Nummer 4.3.2 TA Luft). Hier wird Staubniederschlag (Deposition/nicht atembarer Staub) betrachtet.

Tabelle 1 und 2

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Wie werden die gesetzlichen Vorgaben überwacht?

Die Überwachung der Luftqualität erfolgt in NRW durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV.NRW)

Feinstäube

Feinstäube (PM-10) werden zum Beispiel an der Messstation des LANUV in Bottrop Welheim kontinuierlich ermittelt und sind auch im Internet beim LANUV einsehbar. Die Immissionswerte für das Jahresmittel von 40 µg/m3 sind seit Jahren deutlich unterschritten, es gab auch keine Immissionswertüberschreitungen des 24h-Wertes von 50 µg/m3 in den letzten Jahren (bei 35 zulässigen Überschreitungen).

Staubniederschlag

Proben für Staubniederschlag werden monatlich erfasst und werden über ein Jahr gemittelt.

Aufgrund von Beschwerdefällen führt das LANUV seit Juli 2018 Staubniederschlagsmessungen an der Messstation BOTT in Welheim wieder durch. Kurzfristige Staubereignisse, zum Beispiel durch Abwehung von Material bei Starkwind oder einzeln auftretende Staubfahnen treten selten auf und werden über die Messungen erfasst. Diese Ereignisse führen nicht zur einer Überschreitung von Immissionswerten.

Das LANUV misst Staubniederschlag mittlerweile an vier Stellen, unter anderem auch im Stadtteil Batenbrock. Die zulässigen Immissionswerte für Staubniederschlag in der Umgebung der Kokerei werden nach den amtlichen Messungen des LANUV seit Jahren deutlich unterschritten.

Zur Lage der Messstelle

Ziel beim Aufstellen einer industrienahen Messstelle ist es, die Luftqualität am Punkt mit der größten potentiellen Belastung für Anwohner zu messen.

Die Konzentration eines Schadstoffs hängt vor allem ab:

  • von der Menge des Stoffs, die von einer Anlage emittiert wird
  • von der Häufigkeit, mit der der Wind aus der Richtung einer Anlage weht.

In Bottrop ist Südwest die vorherrschende Windrichtung, demnach ist die optimale Position einer Messstelle ca. 500 m nordöstlich einer industriellen Quelle. In größerer Nähe zur Anlage ist die Verteilung der emittierten Schadstoffe in der Atmosphäre nicht mehr homogen genug und die Messstelle ist nicht mehr repräsentativ.

Unter dieser Bedingung gilt:

  • Ist ein Grenz- oder Zielwert an der Messstelle eingehalten, ist er auch an anderen vergleichbar weiten Punkten in anderer Richtung zur Anlage (z. B. westlich oder südlich der Kokerei) eingehalten
  • Eine Überschreitung wird an diesem Punkt am schnellsten erkannt

Die Messstelle BOTT befindet sich ca. 600 m nordöstlich der Kokerei; sie ist also gut geeignet, die Belastungen der Kokerei zu erfassen.

Welche Staubemissionsquellen tragen zum Staubniederschlag bei?

Die Staubemissionen der Kokerei liefern neben anderen industriellen und sonstigen Quellen einen Beitrag zu den Staubimmissionen im Umfeld der Kokerei.

Typische relevante Quellen für Grobstaubemissionen sind sogenannte diffuse Emissionen, zum Beispiel Umschlagvorgänge oder Abwehungen von Halden, Baustellentätigkeiten und – insbesondere in regenarmen Zeiten – auch landwirtschaftliche Tätigkeiten (Feldbearbeitung).

Geführte Quellen wie Kamine können zwar auch zum Staubniederschlag beitragen, aber in der Regel nicht in einem relevanten Ausmaß im Nahbereich. Diese Abgasströme werden durch Staubfilteranlagen gereinigt, wobei insbesondere die groben Staubpartikel erfasst werden. Diese Quellen tragen gegebenenfalls zur Feinstaubbelastung bei.

Welche immissionsschutzrechtlichen Vorgaben gibt es für die Begrenzung der Grobstaubemissionen in Industrieanlagen?

Für diese sogenannten diffusen Staubemissionsquellen gibt es keine Grenzwerte, sondern es ist ein bestimmter technischer Standard einzuhalten (Stand der Technik nach TA Luft, BVT; beste verfügbare Techniken nach EU-Recht). Für Kohlemischbetten sind zum Beispiel Maßnahmen zu ergreifen, um die Abwehung von Material zu begrenzen, zum Beispiel durch Besprühung der Halde mit staubbindenden Mitteln und Erhöhung der Materialfeuchte.

Wie kontrolliert die Bezirksregierung die Einhaltung des Standes der Technik/der Staubemissionsminderungsmaßnahmen?

Die Bezirksregierung Münster führt unter anderem regelmäßige Kontrollen in den Industrieanlagen durch. Aufgrund trockener Witterung und Starkwindsituationen kam esum das Jahr 2018 zu vermehrten Beschwerden über Staubniederschlag im Umfeld der Kokerei. Diese seltenen Ereignisse haben wir zum Anlass genommen, die Staubemissionsminderungsmaßnahmen an den Kohlemischbetten sowohl zeitnah zu den jeweiligen Beschwerden als auch regelmäßig bei entsprechenden kritischen Wetterlagen zu überprüfen.

Auf welches Maß kann die Bezirksregierung als immissionsschutzrechtliche Aufsichtsbehörde die Staubbelastung im Umfeld der Kokerei reduzieren?

Die Bezirksregierung als immissionsschutzrechtliche Aufsichtsbehörde (Exekutive) handelt nach gesetzlichen Vorgaben. Sie führt die Gesetze aus, die von der Legislative (z.B. Bundestag) in Gesetzgebungsverfahren beschlossen werden.

Gesetze bestimmen das Miteinander von Menschen. Sie sind allgemeine und für die ganze Bevölkerung verbindliche Regeln. So ist im Immissionsschutzrecht bundesweit geregelt, welches Immissionsniveau einzuhalten ist, aber damit auch, welche Immissionen von der Nachbarschaft hinzunehmen sind, weil sie im Gesetzgebungsverfahren als gesellschaftlich akzeptabel festgelegt wurden. Ansprüche, die über diese gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, kann und darf die Bezirksregierung Münster als Exekutive in der Regel nicht einfordern oder durchsetzen.

Deshalb hat sie bei Beschwerden, die trotz Einhaltung der Immissionswerte bestehen, keine ordnungsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten. Die Vorgabe eines anderen Immissionsschutzniveaus kann nur über ein Gesetzgebungsverfahren erfolgen.

Trotzdem hatte die Bezirksregierung Münster diese Beschwerden regelmäßig zum Anlass genommen, den technischen Standard zur Emissionsbegrenzung zu überprüfen (s.o. Einhaltung des Standes der Technik) und mit dem Betreiber vereinbart, Maßnahmen zu ergreifen, die über den Stand der Technik hinausgehen.

Die Bezirksregierung Münster hat Ende 2018 mit dem Betreiber der Kokerei Prosper in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung weitere Maßnahmen gegen Grobstaub-Niederschlag festgelegt. Insbesondere wird das Aufhalden der Kohle auf das absolut notwendige Maß reduziert oder möglichst sogar ganz auf die Aufhaldung verzichtet, wenn starker Wind angekündigt ist. Die im Vertrag vereinbarten Maßnahmen wurden von der Kokerei umgesetzt.

Die Bezirksregierung Münster wird weiter regelmäßig die Einhaltung des Standes der Technik und die darüber hinaus mit dem Anlagenbetreiber vereinbarten Maßnahmen überprüfen. Gleichwohl können jedoch Emissionen entstehen, die auch zu Immissionen führen. Der Gesetzgeber verlangt keine Null-Immissionen. Ein gewisses, festgelegtes Maß an Staubimmissionen ist hinzunehmen. Die zulässigen Immissionswerte für Staubniederschlag sind sicher eingehalten. Weitergehende Schutzmaßnahmen können daher von uns nicht eingefordert werden. Für die Durchsetzung weitergehender Maßnahmen durch die Bezirksregierung Münster gibt es keine Rechtsgrundlage.

Schwermetalle (Nickel und Cadmium)

Bei der Herstellung von Koks in Kokereien wird standardmäßig neben Kohle auch Petrolkoks eingesetzt. Petrolkoks hat kaum flüchtige Bestandteile und kann zur gezielten Reduzierung der Koksofengasmenge eingesetzt werden. Die im Petrolkoks aber auch in Kohle enthaltenen Schwermetalle werden durch den Verkokungsprozess in die Koksmatrix eingebaut.

Petrolkoks enthält Nickel und Cadmium; ob dies zu erhöhten Emissionen dieser Metalle beim Betrieb der Kokerei führt, kann durch Messungen festgestellt werden.

Zur Überprüfung der Emissionen der Kokerei führte das LANUV zwischen 2008 und 2018 Messungen der Inhaltsstoffe Cadmium und Nickel im Feinstaub (PM10) an der Messstelle Bottrop-Welheim durch. Die Ergebnisse zeigen, dass die Kokerei keine erhöhten Konzentrationen dieser Metalle in der Luft erzeugt.

Die Nickelkonzentrationen im Schwebstaub in der Umgebung der Kokerei sinken seit Jahren kontinuierlich und deutlich (siehe Bild 1).

2011 lag die Nickelkonzentration bei 3,8 ng/m³, im Jahr 2018 war es hingen nur noch 1,2 ng/m³. Der Zielwert gemäß § 10 der 39. BImSchV liegt bei 20 ng/m³ Nickel in der PM10 Fracht.

Der Cadmiumgehalt in PM10 liegt seit Jahren auf einem niedrigen Niveau (siehe Bild 2) und konnte von 1999 bis heute in der Umgebung der Kokerei halbiert werden. Der Zielwert gemäß §10 der 39. BImSchV (für Cadmium 5 ng/m³) wird deutlich unterschritten.

Die geforderten Zielwerte für Nickel und Cadmium werden in der Umgebung der Kokerei sehr deutlich unterschritten, sodass gemäß der 39. BImSchV keine schädlichen Auswirkungen zu befürchten sind.

Diagramm

Bild 1: Nickel in ng/m³ © Bezirksregierung Münster

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Diagramm

Bild 2: Cadmium in ng/m³ © Bezirksregierung Münster

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Auch im Staubniederschlag liegen die Metallgehalte unter den zulässigen Immissionswerten.

Benzo(a)pyren (BaP)

Welche immissionsschutzrechtlichen gesetzlichen Vorgaben gibt es für Benzo[a]pyren-Immissionen?

Für Benzo[a]pyren gilt ein Zielwert von 1 ng/m³ (Nanogramm pro Kubikmeter) als Jahresmittelwert. Der Zielwert für BaP-Immissionen ist in der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) festgelegt. Im Gegensatz zu Immissionsgrenzwerten, die zum Beispiel für Feinstaub oder Stickoxide festgelegt sind, sind Zielwerte so definiert, dass sie „nach Möglichkeit“ innerhalb eines bestimmten Zeitraums eingehalten werden müssen. Soweit dies mit verhältnismäßigen Mitteln möglich ist, ist der Zielwert also einzuhalten.

In den Erwägungsgründen der Richtlinie 2004/107/EG, die mit der 39. BImSchV in deutsches Recht umgesetzt wurde, wird explizit darauf hingewiesen, dass über die Zielwerte Maßnahmen entsprechend den besten verfügbaren Techniken gefordert werden können, nicht jedoch die Schließung von Anlagen. Auch die amtliche Begründung (BT-Drs. 17/508, S. 43) stellt klar, dass es sich bei dem Zielwert nicht um Grenzwerte im Sinne der Ziffer 4.2.1 Satz 2 der TA Luft handelt.

Wie wird das gesetzliche Ziel überwacht?

Benzo(a)pyren-Immissionen werden an der Messstation des LANUV in Bottrop Welheim ermittelt.

Grafik zum Thema Benzo(a)pyren (BaP)

Hinweis zur Interpretation der Messergebnisse: Die gemessenen Werte sind für den Vergleich mit dem Zielwert von 1 ng/m3 auf 0 Kommastellen zu runden. Das heißt zum Beispiel ein gemessener Wert von 2,50 würde auf 3 aufgerundet werden, ein gemessener Wert von 1,49 auf 1 abgerundet. © Bezirksregierung Münster

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Einflüsse auf den Immissionswert B(a)P

Die Messstation LUQS BOTT steht in Hauptwindrichtung im Lee der Kokerei. Damit erfasst sie die in der Umgebung möglichen Immissionen, die von der Kokerei mitverursacht wurden. Hier sind im Jahresdurchschnitt die höchsten Immissionen zu erwarten.

Die Messergebnisse sind u.a. beeinflusst vom Emissionsverhalten der Kokerei und der Meteorologie (wie jährliche Windrichtungsverteilung und -häufigkeiten und Windgeschwindigkeiten).

Um die einzelnen Jahre miteinander vergleichen und Rückschlüsse auf das Emissionsverhalten der Kokerei ziehen zu können, ist jeweils eine Auswertung der meteorologischen Gegebenheiten erforderlich. Ein Anstieg oder Abfall der gemessenen Immissionskonzentrationen kann meteorologisch und/oder durch ein geändertes Emissionsverhalten bedingt sein. Rückschlüsse aus den gemessenen Daten auf das Emissionsverhalten der Kokerei sind somit nur über detailliertere Auswertungen von Messdaten unter Berücksichtigung der jeweils vorliegenden Meteorologie möglich.

Welchen Einfluss hat die Produktionsleistung?

Auswertungen der Immissionsdaten zeigen, dass es keine unmittelbare Korrelation zwischen Produktionsleistung und den BaP-Immissionen gibt. Auch in Jahren mit hoher Jahresproduktionsleistung wurde der Zielwert sicher eingehalten. Entscheidend für niedrige BaP-Emissionen ist nach derzeitigem Kenntnisstand, dass die ca. 7 m hohen Türen millimetergenau auf den Rahmen gepresst werden. Dadurch werden Beschädigungen vermieden und die Tür schließt unmittelbar, sodass keine sichtbaren Emissionen auftreten.

Welche Emissionsquellen tragen zur Benzo(a)pyrenbelastung im Umfeld der Kokerei bei?

Quellen sind die Kokerei und mit geringerem Anteil die Hintergrundbelastung, beispielsweise Hausbrand und Verkehr. Die relevanten BaP-Emissionsquellen auf der Kokerei sind insbesondere die Koksofenbatterien, vor allem die Koksofentüren. Dabei handelt es sich um sogenannte diffuse Quellen.

Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Zielwert für BaP einzuhalten?

Die technische Ausstattung der Kokerei entspricht den gesetzlichen Anforderungen, was im laufenden Betrieb aufrechterhalten werden muss. Daneben ist es wichtig, die Anlage optimal zu betreiben. Das bedeutet beispielsweise, dass die Dichtigkeit der Betriebseinrichtungen vom Betreiber bestmöglich sichergestellt wird.

Zur Reduzierung der BaP-Emissionen wurde durch die Bezirksregierung Münster im Februar 2019 Emissionsminderungsmaßnahmen in einen öffentlich-rechtlichen Vertrag verbindlich gemacht. Zusätzlich erließ die Bezirksregierung Münster am 19.12.2019 eine Ordnungsverfügung, die weitergehende Emissionsminderungsmaßnahmen verbindlich vorgibt.

In den letzten Jahren wurden u.a. folgende Maßnahmen durchgeführt, um die BaP-Emissionen weitestgehend zu minimieren:

  • Austausch stark beschädigter Ofentüren
  • Autopositionierung der Ofentüren
  • Verstärkung der vorbeugenden Wartung und Instandhaltung
  • Mitarbeiterschulungen in Hinblick auf Emissionsminimierung

Die erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahmen hat dazu geführt, dass der Zielwert trotz der ungünstigen meteorologischen Bedingungen (der Wind wehte fast ausschließlich aus südwestlicher Richtung) im Jahr 2020 sicher eingehalten wurde. Die Wirkung der Maßnahmen wird im Jahr 2021 deutlich sichtbar. In diesem Jahr waren bereits alle Maßnahmen weitgehend abgeschlossen und der Zielwert wird seitdem wieder deutlich und fortlaufend eingehalten.

Wie kontrolliert die Bezirksregierung die Umsetzung der Maßnahmen?

Durch die Bezirksregierung wurden Maßnahmen verbindlich vorgegeben. Die Umsetzung der Maßnahmen wird mit hoher Priorität intensiv und regelmäßig kontrolliert. Dazu wurde im Jahr 2020 regelmäßig unter anderem die Dichtigkeit der Ofentüren unangemeldet vor Ort kontrolliert, auch in den Abendstunden und am Wochenende. Diese Kontrollen werden fortgeführt. 

Die durchgeführten Maßnahmen haben zur Einhaltung des Zielwertes in 2020 und seit 2021 zu den niedrigsten je gemessenem Werten an dieser Messstation geführt. Einige Vorgaben aus der Ordnungsverfügung bleiben Daueraufgabe für den Betreiber der Kokerei: Dies betrifft zum Beispiel die regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Ofentüren und die regelmäßige Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Betreiber ist gefordert, alle zur Verbesserung des Emissionsverhaltens der Kokerei getroffenen Maßnahmen weiterhin optimal umzusetzen.

Um die Umsetzung der Vorgaben aus der Ordnungsverfügung von einer unabhängigen externen Stelle zu überprüfen, hat die Bezirksregierung Münster einen Gutachter beauftragt.

In seinem Abschlussbericht kam dieser zu folgendem Ergebnis:

„Die durch die DMT von März bis September 2021 durchgeführten Inspektionen belegen, dass es sowohl durch die umgesetzten technischen Verbesserungsmaßnahmen an den Koksofenbatterien, als auch durch die Etablierung der täglichen Inspektionen gem. US-EPA Regel (bzw. der entsprechenden AM-Betriebsanweisung) und der stringenten Auswertung der Ergebnisse bis zum darauf basierenden Türenmanagement, zu einer signifikanten Verminderung an diffusen Emissionen durch die Koksofenbatterien auf der Kokerei Prosper gekommen ist.

Die Vorgaben für Kokereien entsprechend den „Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU“ (BVT-SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DIE EISEN- UND STAHLERZEUGUNG) wurden sowohl im 1. wie auch im 2. Quartalsberichtszeitraum (März bis September 2021) klar eingehalten.

Neben den umgesetzten technischen Verbesserungen inklusive dem sehr effektiven Türenmanagement sollten alle neu eingeführten, internen organisatorischen Maßnahmen zur Senkung der diffusen Emissionen unbedingt beibehalten werden. Dazu gehören insbesondere die regelmäßige Kontrolle (mehrfach je Schicht) von Emissionen (durch das Betriebspersonal einerseits als auch andererseits deren Überwachung durch die Schichtmeister) und die direkt nachfolgende Abdichtung aller dabei erfassten Leckagen.

Darüber hinaus, muss weiterhin die regelmäßige Reinigung, sowie Vermessung und Überwachung der Kammerrahmen mit der nachfolgenden exakten Nacheinstellung der Ofentüren und Dichtleisten erfolgen, damit eine ausreichend gute Minimierung der diffusen Emissionen beibehalten wird, um die BVT-Vorgaben langfristig sicher einzuhalten.“

Im Jahr 2022 wurde von der Bezirksregierung Münster ein Abschlussgutachten durch einen Experten für Kokereitechnik in Auftrag gegeben. Die Begutachtung fand im 4. Quartal 2022 statt.

Der Gutachter kommt zu folgendem Ergebnis:

Auszüge aus Kapitel 1 – Zusammenfassung:
„Das im Jahr 2020 vorhandene hohe Niveau beim Türen-Management, Wartung und Pflege sowie bei der Mitarbeiterunterweisung konnte bei den Anlageninspektionen im Herbst 2022 bestätigt werden. Dadurch begünstigt und unter Berücksichtigung des Anlagenalters kann die aktuelle Emissionssituation beim Batteriebetrieb als gut bezeichnet werden. Sie ist zu vergleichen mit der von anderen Anlagen, die ein ähnliches Alter und Design aufweisen, sachgerecht gewartet und gepflegt werden und wie die Kokerei Prosper mit Einrichtungen zur Emissionsminderung entsprechend dem Stand der Technik ausgestattet sind.

Die in den Schlussfolgerungen 2012/135/EU zum aktuellen BREF-Dokument genannten Vorgaben für die Beste Verfügbare Technik BVT werden auf der Kokerei Prosper erfüllt und partiell überschritten….

Um auch zukünftig die BaP-Belastungen in der Umgebung durch den Anlagenbetrieb zu begrenzen, ist das hohe Niveau bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur Emissionsminderung aufrecht zu erhalten. Dieses schließt die Notwendigkeit für eine altersbedingte Instandhaltung ein, die letztendlich einen gleichmäßigen und störungsfreien und somit auch einen emissionsarmen Kokereibetrieb ermöglicht.“…

Auszüge aus Kapitel 7 - Zusammenfassende Bewertung der aktuellen Anlagensituation vor dem Hintergrund der ergriffenen Maßnahmen:
„Die Emissionssituation der Kokerei Prosper beim Batteriebetrieb hat sich in den vergangenen 4 Jahren deutlich verbessert und kann im Dezember 2022 unter Berücksichtigung des Anlagenalters als gut bezeichnet werden.

Neben dem öffentlich-rechtlichen Vertrag aus dem Februar 2019… hat die Umsetzung der Forderungen aus der Ordnungsverfügung der Bezirksregierung Münster vom 19. Dezember 2019… entscheidend dazu beigetragen. Wesentlicher Bestandteil der Ordnungsverfügung war die Optimierung des Türen-Managements durch technische Maßnahmen, wie z. B. Austausch defekter Türen, und organisatorische Maßnahmen, wie z.B. regelmäßige Mitarbeiter-schulungen oder bestimmungsgemäße Nutzung der technischen Einrichtungen zur Emissionsminderung. Auch wurde ein sachgerechtes Vorgehen für Wartung und Pflege der Anlage gefordert. Die diesbezüglich auf der Kokerei Prosper ergriffenen Maßnahmen haben mittlerweile ein hohes Niveau erreicht, das jedoch zwingend dauerhaft einzuhalten ist.“…

Einhaltung von gesetzlichen Anforderungen

Die Luftbelastung in der Umgebung der Kokerei, speziell von Benzo[a]pyren (BaP) im PM10 ist seit 2020 auf dem niedrigsten Niveau seit Beginn der Messungen. Ausstattung und Betrieb der Kokerei entsprechen dem Stand der Technik. Auch die Grenzwerte für PM10 sowie die Immissionswerte für Staubniederschlag und BaP im Staubniederschlag werden im Umfeld der Kokerei deutlich eingehalten.

Zur Absicherung des erzielten Niveaus der erforderlichen Emissionsminderungsmaßnahmen wird die Bezirksregierung die Einhaltung dieser weiter engmaschig überwachen

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